Behörde
Bezirksgericht Amsterdam
Datum der Entscheidung
01-06-2023
Datum der Veröffentlichung
02-06-2023
Aktenzeichen
C/13/734187 / FT RK 23.386
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht
Besondere Merkmale
Bestellung
Inhaltlicher Hinweis
Antrag auf Bestellung eines Sanierungsexperten abgelehnt
Feststellungen
Rechtspraak.nl
Erweitertes Urteil
Urteil
LANDGERICHT AMSTERDAM
Insolvenzteam - Plenarkammer
Entscheidung nach § 371 Fw
Aktenzeichen: C/13/734187 / FT RK 23.386
Datum des Urteils: 1. Juni 2023
Beschluss über den am 23. Mai 2023 bei der Kanzlei eingegangenen Antrag der:
SDK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger E.V.,
mit Sitz in München, Deutschland,
Prozessbevollmächtigte: Frau S.I.P. Schouten und Herr O.J. Hennis, Zustellungsanschrift in Amsterdam,
nachstehend bezeichnet als: SdK,
mit dem Antrag auf Bestellung eines Sanierungsexperten gemäß § 371 FW in Bezug auf:
Die Aktiengesellschaft
Steinhoff International Holdings N.V.,
mit eingetragenem Sitz in Amsterdam,
eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 63570173,
Prozessbevollmächtigte: Frau P. Kuipers, D.A.M.H.W. Strik und M.L.J. Noldus,
nachstehend bezeichnet als: SIHNV.
1 Das Verfahren
1.1.
Der Ablauf des Verfahrens ist aus den folgenden Verfahrensunterlagen ersichtlich:
-
der Eingangsvermerk nach Art. 370 Abs. 3 Fw, eingereicht am 29. März 2023;
-
der Beschluss des Gerichts vom 6. April 2023 zur Bestellung von Beobachtern;
-
die Wiederherstellungsanordnung des Gerichts vom 13. April 2023;
-
den Beschluss des Gerichts vom 23. Mai 2023 über die Festsetzung der Kosten der Beobachter;
-
den Antrag der SdK vom 23. Mai 2023 mit Anlagen gemäß § 371 Fw auf Bestellung eines Sanierungsgutachters;
-
die Stellungnahme des SIHNV vom 30. Mai 2023, mit Anlagen;
-
die Stellungnahme der Beobachter vom 30. Mai 2023, mit Anlagen;
-
den Standpunkt der G7 vom 30. Mai 2023;
-
ein Anschreiben der SdK vom 30. Mai 2023 mit zwei Anhängen;
1.2.
Die Petition wird in einer öffentlichen Anhörung am 1. Juni 2023 angehört. Bei dieser Anhörung wurde per Videoschaltung angehört:
von Seiten der SdK:
-
[Name 1] , Direktor
-
R. Schmitt, Dolmetscher
-
S.I.P. Schouten und O.J. Hennis.
für SIHNV:
-
[Name 2] , Geschäftsführer
-
[Name 3] , CFO
-
Herr P. Kuipers
-
D.A.M.H.W. Strik
-
M.L.J. Noldus
-
T. Gevaert und E. van Overstraeten, Dolmetscher.
von Seiten der Beobachter:
-
[Name 4]
-
Herr F. Verhoeven
-
K. van Boekel
-
J. Meester.
von Seiten der G7:
-
J. Dunki Jacobs
-
Herr V. Vroom
-
[Name 5] (Sculptor Capital, Mitglied G7)
-
[Name 6] (Latham & Watkins, im Namen der Mitglieder der G7).
Kopf-an-Kopf-Entscheidung
1.3.
In Anbetracht der Dringlichkeit der Entscheidung wird sie heute getroffen. Die Entscheidung wird spätestens in einer Woche in Kraft treten.
2 Die Entscheidung
Das Gericht:
- Die Klage wird abgewiesen;
Diese Entscheidung wurde von A.E. de Vos, Vorsitzender, F. Damsteegt und
P.J. Neijt, Richter, in Anwesenheit von F.T.M. Bruning, Kanzler, in öffentlicher Sitzung am 1. Juni 2023 verkündet.
Quelle: uitspraken.rechtspraak.nl/#!/...p;keyword=steinhoff&idx=1