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Zweitens: so ein Angebot kann auch ins WHOA von unserer Seite durch SdK eingebracht werden.
Echt? Eingebracht im Sinne von SDK schickt Steinhoff was? Wo steht denn auch nur im Ansatz, dass Steinhoff irgendeinen SDK Vorschlag in ihren eigenen Restrukturierungsplan aufnehmen und ihn zur Abstimmung stellen muss?
Ich fürchte, du wirst da bitter enttäuscht werden bei Veröffentlichung der Final Version.
Meines Wissens nach kann Steinhoff exakt das zur Abstimmung stellen, was sie zur Abstimmung stellen möchten. Die Gläubiger brauchen meines Wissens nach gar keinen SDK Vorschlag ablehnen, da er ihnen gar nicht zur Abstimmung vorgelegt werden muss mEn.
Da sind wir bei
Da damit das Überleben Steinhoffs gesichert wäre und Insolvenz abgewendet, würde hier auch der Richter im Zweifelsfalle selbst bei Ablehnung durch die Gläubiger diese überstimmen und für das Angebot Stimmen.
Warum sollte der Richter, schau mal bitte selbst ins Gesetz, denn nicht einfach den Steinhoff Accord durchwinken und damit das Überleben sichern? Klar, er kann es natürlich jederzeit die Homogenisierung des Accords ablehnen. Dann kann mMn der Paragraf mit den 3 Jahren und dem Herstruktureringsdeskundigen in Betracht kommen, schau gerne selbst.
Wie kann denn ein Richter für das Angebot einer Partei stimmen, die ihm gar keinen Accord zur Homogenisierung vorlegen kann, da niemand darüber abgestimmt hat?
Ich vermisse übrigens noch immer den Quellenbachweis dafür, dass ein Aktionär im Whoa nicht schlechter gestellt sein darf als ein Gläubiger.
Warum hat eigentlich kein Aktionär ein WHOA Verfahren eingeleitet, über den eigenen Restrukturierungsplan abstimmen lassen und mit einer 2/3 Mehrheit in der Aktionärsklasse einem Richter zur Homogenisierung vorgelegt?