Ich versuche gerade anhand des Umbrella Agreements herauszufinden, was Steinhoff unternehmen kann, um weitere Gelder für die Klägerbefriedigung zu bekommen.
Aufgrund der hohen Brandmauern, die die Gläubiger mit hochgezogen haben ist dies sehr schwierig.
Da wäre
1 Ausgabe von noch mehr Aktien an die Kläger, bei dem Preis momentan keine große Option, zumal sich Titan und PIC wohl damit selber ins Knie schießen würden bei ihrem derzeitigen Aktienstand.
2. Aufnahme neuer nachranziger, also hinter den Gläubigern angesiedelter Schuldverschreibungen.
Naja, bei dem derzeitigen Schuldenstand dürfte man wohl froh sein, dass die Kläger einer Umwandlung des internen Darlehens von SIHNV an SFHG aus alten Zeiten in einen auszahlungsfähigen Betrag für ein Global Settlement freigegeben haben. Ja, für alles braucht es einer Zustimmung einer gewissen Gläubigermehrheit. Diese Teil wird im UA auch unter
SFHG Settlement Assets: means assets and/or investments of SFHG, Newco 2A or Newco 1.
geführt.
Da es, wie es ausschaut mit einem Global Settlement nix wird, dürften wir uns mit Partial Settlements rumschlagen, aber auch hier wird es in der Gesamtsumme keine größeren Beträge geben.
Hier besteht eher die Gefahr des Hauen und Stechens zw. den einzelnen Klägergruppierungen, denn es gibt für einen Teilvergleich nicht mehr als 50 % der Gesamtsumme und damit dürfte es ekelig werden.
"the value of such Settlement Assets ... do not exceed 50 per cent of the Settlement Value"
Fakt ist, die Gläubiger stehen vor den Aktionären, ob sie klagen oder nicht, ob sie Alt oder Neu sind.
Eigentlich ist das gesamte Konstrukt gar nicht so verkehrt, man muss es nur im Auge behalten und wachsam.