Josemir, mir ist nicht klar, was Sie von mir verlangen.
Aber mein Punkt war, dass nicht jede Person, die während des gesetzlich zulässigen Zeitraums einen Verlust gemacht hat, einen Anspruch auf Entschädigung haben sollte.
Vor allem dann nicht, wenn sie jetzt nicht im Besitz der Aktien sind.
Sie müssten nachweisen, dass sie die Aktien tatsächlich auf der Grundlage falsch dargestellter Abschlüsse gekauft haben. Dies wäre sehr schwer zu beweisen.
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