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Steinhoff International Holdings N.V.


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Beiträge: 361.311
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
huey:

Guni!

 
01.02.20 19:50
Welche zeitlich begrenzte Möglichkeit?

Ich kenne keine! Nenne sie mir/uns bitte!

Huey

PS: Dummschwatzen, mehr ist nicht drin!
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der_ich:

Regenzapfer hat‘s schon klargestellt

 
01.02.20 19:53
Das Gericht macht beim rein in die Kartoffeln/ raus aus den Kartoffeln nicht mit. Nur wer das Ruhen des Verfahrens beantragt hat und sofort (innerhalb von drei Monaten) weiterklagen will, der muss schon plausible Gründe vorlegen. Schließlich mussten ebenfalls stichhaltige Gründe vorliegen, um das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

Tilp mag nur ein kleines Rädchen sein, aber wenn das GP vor dem 05.02.20 bekanntgegeben wird, können einige halt mit zusätzlichen Infos sich für die Teilnahme entscheiden. Die sind dann klar im Vorteil.  Das will zumindest Tilp nicht - oder vielleicht auch andere?

Also warum sollen alle anderen Beteiligten dann nicht bis zum 06.02.20 warten? Die können sich ja einig sein, nur halt die letzte Unterschrift darf noch nicht auf‘s Papier.
Antworten
huey:

der_ich!

 
01.02.20 19:58
Warum darf die Unterschrift nicht auf dem Papier sein?

Huey
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guni:

huey: - ok. vergesse zeitlich begrenzt...

 
01.02.20 20:01
Wenn es zu keiner Einigung kommt, wird sich das Gericht irgendwann wieder damit beschäftigen müssen. So habe ich es gemeint.

PS: Im Dummschwätzen bist Du mir um längen voraus!
when nothing goes right... go left!
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huey:

Wir werden es sehen!

 
01.02.20 20:04
Antworten
BobbyTH:

@DirtyJack

 
01.02.20 20:11
die Glühbirne kann dich nicht lese da er dich ignoriert.  
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der_ich:

huey

 
01.02.20 20:12
Meine Interpretation der Dinge ist, dass wenn alle Unterschriften unter dem GP sind, es dann vereinbart ist. Dann kommt mMn Steinhoff nicht um eine dgap herum. Deshalb mögen zwar alle wissen, dass jeder einverstanden ist; aber es ist halt nicht offiziell.
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huey:

Moin Guni!

 
01.02.20 20:15
Unabhängig von unserer unterschiedlichen Meinung, wünsche ich auch Dir viel Erfolg mit Deinem Investment!

Huey
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jaschel:

Montag???

 
01.02.20 20:17
Will kein Spielverderber sein,Ich denke aber der Kursanstieg wird wieder Abverkauft,,,,Ziel wir werden zermürbt!
Antworten
STElNHOFF:

Ein Gericht muss?

 
01.02.20 20:18
Wer glaubt denn hier bei uns noch an Gerichte? Außergerichtliche Einigungen Haben den Vorteil, Dass die Beteiligten in einem gewissen Rahmen Ihre Interessen wahrnehmen können. Unsere Rechtsprechung kann man in die Tonne kicken.  
Antworten
der_ich:

Rechtsprechung

 
01.02.20 20:23
Hi Steinhoff,
ich bin zwar auch nicht mit jedem Urteil einverstanden. Aber unser Rechtssystem ist das transparenteste und ehrlichste auf der ganzen Welt. Ich freue mich, hier zu leben. Das gibt mir sehr viel Sicherheit.
Egal, um welche Gerichtsbarkeit es sich handelt.
Beachte bitte, dass die Gerichtsbarkeit - außer bei Missachtung der Verfassung - entsprechend den von Politikern beschlossenen Gesetzen urteilen müssen.  
Antworten
guni:

huey: Das wünsche ich Dir und uns allen auch! :-)

 
01.02.20 20:27
when nothing goes right... go left!
Antworten
Pushthebashe.:

jaschel

 
01.02.20 20:35
Ich bin so überzeugt, dass ich mich über den Abverkauf am Montag zum nachlegen freuen würde!

Wieso gab es eigtl keine dgap zu MF??  
Antworten
marusch:

jaschel:

 
01.02.20 20:39
Nur weil es 4-5mal schon so war, muss es ja kein 6tes mal so sein.
Schau ma mal, bin jeden falls gespannt auf Montag.
Antworten
Knockoutfan:

der ich

3
01.02.20 20:53
Sry, aber unser Rechtssystem transparent und ehrlich?

90% der Urteilsfindungen in Deutschland passieren hinter verschlossenen Türen. Da sitzen dann Richter, Staatsanwälte und Anwälte am Tisch, die allesamt Stammtischfreunde sind und entscheiden nach Nasenfaktor....

Gerechtigkeit wiederfährt dir in Deutschland in der Regel nur, wenn dein Rechtsanwalt aus einer anderen Stadt kommt und mit den Herren der Bezirksregierung nichts zu tun hat!  
Antworten
Mia2009:

knockoutfan

 
01.02.20 20:55
stimmt zu 100%
Antworten
huey:

Steinhoff war vielleicht Vorbild?

 
01.02.20 21:03
www.n-tv.de/wirtschaft/...halten-bewegen-article21549453.html

Sicherlich ist nicht alles 1:1 zu betrachten, jedoch lassen sich Parallelen erkennen!

Huey

PS: Wiese & Co. sind völlig verstummt!
Antworten
STElNHOFF:

KnockoutFan

 
01.02.20 21:03
So siehts aus, das sind auch meine Erfahrungswerte
Antworten
Brätscher:

Knockoutfan:

3
01.02.20 21:04
Je korrupter der Staat, desto vielfacher seine Gesetze.
Publius Cornelius Tacitus
(um 55 - 120 n. Chr.), römischer Geschichtsschreiber
:-)
Antworten
huey:

Moin Jaschel!

 
01.02.20 21:09
Für einen weiteren Abverkauf haben sie nicht mehr viel Zeit!

Wir rechnen am Montag um 2200h ab!

Schönes WE noch!

Huey
Antworten
Shoppinguin:

Randnotiz: Lucid wurde verkauft

 
01.02.20 21:35
Die gehen jetzt in Rente :)

( Ich auch am Montag )
(Verkleinert auf 56%) vergrößern
Steinhoff International Holdings N.V. 1157200
Antworten
Shoppinguin:

Zufall ?

 
01.02.20 21:38
Die kennen sich ja aus...

www.duffandphelps.com/-/media/assets/pdfs/...cember-2017.ashx
Antworten
Shoppinguin:

Verbindung Alteri ?

2
01.02.20 21:42
alteri-investors.de/news/13/60/...er-im-deutschen-Einzelhandel
Antworten
derbestezock.:

Fakt ist

 
01.02.20 21:46
am Montag gehts weiter noch Norden, den die Nachrichtenlage ist zur Zeit sehr positiv, auf den ersten Etappensieg die 0,10.
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__Dagobert:

Huiwui da wird ja wieder kräftig gemutmaßt

17
01.02.20 22:02
Das Gericht prüft bei einer gemeinsamen (!) RuhensVEREINBARUNG überhaupt nichts, sondern ist der Richter froh ein wahnsinnig aufwendiges Verfahren vom Hals zu haben.

Ruhen vereinbare ich, wenn ich eine SEHR gute Chance sehe, dass ich mich einige. Wir dürfen bitte nicht vergessen, dass es hier um eine Feststellungsklage geht und keine Leistungsklage. Wenn Steinhoff also zahlen will, akzeptieren sie ja die Ansprüche dem Grunde nach, sonst würden sie nämlich null zahlen/anbieten.

Das Feststellungsverfahren bringt dem einzelnen Anwalt Reputation aber sicher kein großes Geld, den auch in Deutschland richtet sich der Tarif nach der Bemessungsgrundlage, dem sog. Feststellungsinteresse und dieses wurde (reine Erinnerung) mit €50.000,00 bewertet. Vereinbarung mit den Klienten ist aber eine quota litis Vereinbarung, sodass das Prozesskostenrisiko mit den Kosten des Gegners im Falle eines Kostenzuspruchs begrenzt ist. Deshalb wollen die Tilps und wie sie alle heissen nicht ewig viele Stunden im Gericht hocken, da sie dadurch keinen Cent mehr verdienen.

Aufgrund der Gerichtskosten, die sich auch nach der Bemessungsgrundlage richten, werden wir 100%ig keinen gerichtlichen Vergleich über xy Mio € sehen, sondern mit Sicherheit einen außergerichtlichen. Wofür auch einen gerichtlichen, den brauche ich ja nur, wenn ich einen Exekutionstitel benötige. Hier wird ja niemand ernstlich davon ausgehen, dass es fraglich ist, ob Steini einen geschlossenen Vergleich erfüllen wird, also wozu dann einen gerichtlichen Vergleich.

Und die Laier über eure Rechtsstaatsverdrossenheit könnt ihr im Politikforum absondern.
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