und Insider Informationen sind in allen bestehenden Finanzdokumenten so definiert:
"39.4 Gesamte Vereinbarung
Diese Klausel 39 stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Verpflichtungen der Finanzpartner aus den Finanzdokumenten in Bezug auf vertrauliche Informationen dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, in Bezug auf vertrauliche Informationen.
39.5 Insiderinformationen
Jede der Finanzparteien erkennt an, dass einige oder alle der vertraulichen Informationen kursrelevante Informationen sind oder sein können und dass die Verwendung dieser Informationen durch die geltenden Gesetze, einschließlich der Wertpapiergesetze in Bezug auf Insiderhandel und Marktmissbrauch, geregelt oder verboten sein kann, und jede der Finanzparteien verpflichtet sich, keine vertraulichen Informationen für ungesetzliche Zwecke zu verwenden.
39.6 Meldung der Offenlegung
Jede der Finanzparteien erklärt sich (soweit gesetzlich und regulatorisch zulässig) bereit, die Muttergesellschaft zu informieren:
(a) über die Umstände einer Offenlegung von vertraulichen Informationen gemäß Paragraph 39.2 (Offenlegung von vertraulichen Informationen), es sei denn, die Offenlegung erfolgt an eine der in diesem Paragraphen genannten Personen im Rahmen der normalen Ausübung ihrer Aufsichts- oder Regulierungsfunktion; und
(b) wenn er Kenntnis davon erlangt, dass vertrauliche Informationen unter Verletzung dieser Klausel 39 offengelegt wurden.
39.7 Fortbestehende Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aus dieser Klausel 39 bestehen fort und bleiben insbesondere für jede Finanzpartei für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem früheren Zeitpunkt bestehen und bindend:
(a) dem Datum, an dem alle von den Schuldnern gemäß oder in Verbindung mit den Finanzdokumenten zu zahlenden Beträge vollständig bezahlt wurden und alle Verpflichtungen aufgehoben wurden oder anderweitig nicht mehr verfügbar sind; und
(b) das Datum, an dem diese Finanzierungspartei andernfalls aufhört, eine Finanzierungspartei zu sein.
Also mindestend noch 12 Monate nach Beendigung des Finanzierungsvertrages.
Ausgenommen sind die Berichts- und/oder Offenlegungspflichten der Gesellschaften im Rahmen gesetzlicher Regelungen.