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Steinhoff International Holdings N.V.

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Passende Knock-Outs auf Vonovia SE

Strategie Hebel
Steigender Vonovia SE-Kurs 5,45 9,48 14,43
Fallender Vonovia SE-Kurs 2,84
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VM0YWW6 , DE000VM4RX95 , DE000VM4RX79 , DE000VJ6ASB0 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
OlliBM2007:

sorry

 
21.12.19 09:26
für die Schreibweise (Smartphone)
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SNH_Fan:

@WulfBley

 
21.12.19 09:45


Doch, über die Höhe müssen sehr wohl die Mandanten gefragt werden. Sonst könnte TILP ja auch nur z.B. 5% Vergleichssumme annehmen. Das macht doch keinen Sinn. Und wieso wird dann das Sinnbild mit dem Spatz bemüht: Hierzu TILP im boerse-online Interview:

"Der Spatz in der Hand ist womöglich besser als die Taube auf dem Dach. Ein Vergleich könnte hier allen Seiten nützen. Dazu müssen sich die Parteien zunächst auf eine angemessene Summe einigen."


Euro am Sonntag: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den für nächsten Mittwoch (18.12.) angekündigten Schadensersatz-Prozess gegen den Möbelkonzer...
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DerFuchs123:

Stimmt . .

2
21.12.19 09:54
Stimmt, der Rechtsanwalt muss aufgrund der ihm erteilen Vollmacht grundsätzlich nicht vor dem Vergleichsabschluss Rückfrage halten, weil Vergleichsabschlüsse in der Regel von der erteilten Vollmacht umfasst sind. Trotzdem wird es aus Haftungsgründen gemacht.
Aber vielleicht gibt es gerade wegen der großen Anzahl an Mandanten in so einem Musterverfahren einen ausdrücklichen Passus, dass der Anwalt definitiv ohne jede Rückfrage und unter Ausschluss jedweder Haftung einen Vergleich abschließen kann.

Wie gesagt, super wäre es, wenn es hier im Forum einen beigetreten Kläger ( oder jemand der einen kennt) gäbe, der uns diesbezüglich informiert, ob es so ein konkretes Vergleichsangebot schon gibt bzw. wie die Vollmacht diesbezüglich formuliert ist.
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Fanny:

Sodale

6
21.12.19 09:56
Jetzt darf ich endlich Mal auch wieder konstruktiven Input liefern^^

Also was den weiteren Verfahrensablauf betrifft verweise ich auf das kapmug. Da steht das eigentlich sehr nachvollziehbar drinnen.

www.gesetze-im-internet.de/kapmug_2012/

Auf die schnelle nur die Seite gefunden. Nein uns in Österreich gibt's das Rechtsinformationssystem des Bundes kurz ris. Wenn ich da ein Gesetz suche kann ich sicher sein dass es die kundgemachte Version ist. Wie es sich mit dem oben zitierten Link hält kann ich nicht beurteilen aber ich gehe bei meinen weiteren Ausführungen davon aus, dass es sich um das für das hier gegenständliche verfahren abzuwende Gesetz handelt.

Also wesentlich sind da die §§ 17 ff anzuwenden.

Das nächste was passieren sollte, wenn die Vergleichsverhandlungen nicht scheitern, ist dem Gericht einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten. Die Beigeladenen (jene Kläger die nicht als Musterkläger ausgewählt wurden) müssen Gelegenheit haben dazu Stellung zu nehmen. Findet das Gericht dass der Vorschlag angemessen ist genehmigt es den Vergleich. Der genehmigte Vergleich wird den Beigeladenen zugestellt, die Bonn einer Monatsfrist ihren Austritt bei Gericht erklären können. Wirksam wird der Vergleich wenn weniger als 30% der Beigeladenen ihren Austritt erklären.

Das erklärt für mich auch warum es geheißen hat man rechnet erst mit März das der Vergleich durch ist. Das dauert alles bissl. Aber grundsätzlich ist das der weg wie es weitergeht.

Ich werde über die Feiertage Mal bissl recherchieren ob die Genehmigung des Vergleichs im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden muss und ob es sich bei 30% um Kopf oder Summenverteilung handelt. Ich gehe aber von der Anzahl der Beigeladenen nach Köpfen aus und nicht Forderungssummen...


Mein Wort zu Samstag ;)
Lg
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guni:

SNH_Fan: Vollmacht ist richtig..

 
21.12.19 10:09

Zitat:
Doch, über die Höhe müssen sehr wohl die Mandanten gefragt werden. Sonst könnte TILP ja auch nur z.B. 5% Vergleichssumme annehmen.
-----------------------------------------------

Das macht doch auch keinen Sinn. Wie willst du denn alle Mandanten unter einen Hut bekommen?
Da die Rechtsanwälte versuchen werden einen guten Kompromiss zu finden, müssen sich die Mandanten mit dem Ergebnis zufrieden geben.

Mehr ist halt nicht zu holen, auch nicht mit Waffengewalt. ;-)

Im schlechtesten Fall platzt die ganze Sache und alle gehen erst einmal leer aus, was einen Jahrelangen Prozessverlauf auslösen würde, den bestimmt keiner will.
when nothing goes right... go left!
Antworten
WulfBley:

Üblicher Teil einer Vollmacht...

5
21.12.19 10:24
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs- und Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen.
Antworten
Terminus86:

Kläger

 
21.12.19 10:42
Ich glaube nicht dass wir hier von irgendeinem Kläger etwas über das Vergleichsangebot erfahren werden, wenn es denn schon vorliegt. Wieso auch? Als Kläger würde ich mich doch lieber still und heimlich günstig mit Steinhoff Aktien eindecken, wenn ich den weiteren Verlauf kennen würde. Vielleicht ist es auch ein Teil des Vergleichsangebot, dass Steinhoff den Klägern eine Perspektive aufzeigt wo es mit dem Kurs hingehen kann, wenn man sich auf einen Vergleich einigt und somit Steinhoff überleben lässt.  
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STElNHOFF:

Montag

 
21.12.19 10:53
Ist ja noch einmal handeln, Vielleicht bewegt sich da etwas in Sachen Kommunikation, Und vielleicht auch im Kurs
Antworten
StPauliTrade:

Moin, wenn die Kläger

 
21.12.19 11:05
Den Vergleichsvorschlag vorliegen haben, könnten doch einige Kaufen. Es ist trotzdem bemerkenswert das der Kurs nicht zuckt.

Dieser Kurs spiegelt einfach keine Hoffnung wider und genau dieser Punkt ist es der an meinen Nerven zehrt. Bei allem was und wie sich die Steinhoff Gesellschaften entwickeln müsste der Kurs eher bei 10-15 ct stehen. Keine Ahnung was der Kurs hier abbildet.
Vermutlich sind es die Sicherungsübereignungen die aus steinhoff temporär eine leere Hülle machen.

Nur vielleicht dürfen die Kläger auch gar nicht kaufen da ja sonst Insider Handel. Das wird es wohl sein. Es wäre ja auch sonst zu einfach.  
Antworten
NoCap:

Das Steinhoffjahr ist zu Ende...

 
21.12.19 11:07
....entspannt euch die letzten Tage und genießt Weihnachten und den Rutsch ins Neue Jahr mit euren Familien! Da kommt nix mehr! Wenn eine DGAP im Raum stehen würde, dann hätten wir schon einen ordentlichen Anstieg gehabt....ich hoffe im Sinne von Steinhoff und natürlich meiner Investition, dass die Einigung mit den Klägern im ersten Quartal 2020 erzielt werden kann.

Also wir werden uns noch etwas gedulden müssen, aber das können wir ja bekanntlich am besten!
Antworten
KursTrend:

Also 70% müssen in Deutschland zustimmen ...

 
21.12.19 11:09

"Der Musterkläger und die Musterbeklagten können einen gerichtlichen Vergleich dadurch schließen, dass sie dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag zur Beendigung des Musterverfahrens und der Ausgangsverfahren unterbreiten oder einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht annehmen. Den Beigeladenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Vergleich bedarf der Genehmigung durch das Gericht gemäß § 18. Der genehmigte Vergleich wird wirksam, wenn weniger als 30 Prozent der Beigeladenen ihren Austritt aus dem Vergleich gemäß § 19 Absatz 2 erklären."

Also muss den Gericht ein Vorschlag unterbreitet werden und 70% der im Musterverfahren registrierten sollten mitmachen. (oder eben 30% nicht austreten) Sicher wird die Lösung so aussehen, dass sich auch danach noch Anspruchberechtige melden können. Die haben es ausgehandelt und wollen die Sache zu Ende bringen. Da es sich um verschiedene Verfahren weltweit handelt, muss eigentlich bevor irgend einem der Gericht ein Vorschlag unterbreitet wird, eine Ad-Hoc Meldung durch Steinhoff erfolgen.

Antworten
Regenzapfer80:

im Kern ist es wohl so,

 
21.12.19 11:20
dass die Anwälte den Vergleich im Rahmen der Bevollmächtigung finalisieren können. Anschließend können die Beigeladenen (alle Kläger außer dem Musterkläger) entscheiden, ob sie den Vergleich akzeptieren.  
Antworten
spacer200570:

Klage / Ansprüche Musterverfahren

 
21.12.19 11:25
Anleger, welche noch nicht geklagt oder ihre Ansprüche zum Musterverfahren angemeldet haben, fragen sich nun zudem, was man nun tun sollte und ob es eine Möglichkeit gibt, an einem Vergleich in der Zukunft teilzunehmen. Voraussichtlich bis Ende Januar 2020 werden wir Ihnen hierzu unaufgefordert weitere Informationen zukommen lassen. Wir bitten Sie daher freundlich, bis dahin von Anfragen diesbezüglich Abstand zu nehmen. Wir können Ihnen derzeit nicht mehr dazu sagen. . .  . ."

Somit bekommen die, welche schon mal mit TILP in Kontakt waren, weitere Infos bis Ende Januar. Nach dem Termin könnte man noch handeln und beitreten für einen, denke mal, bestimmten Zeitraum. Und erst dann wird der Spatz zerlegt. Somit denke ich, wird es, wie hier schon gesagt worden ist, bestimmt der März werden, wo eine Meldung der Zerlegung (der Spatz) erfolgt.
Antworten
STElNHOFF:

Kurs Trend

 
21.12.19 11:25
Klingt gut, dann sollen die doch am Montag die ad-hoc raushauen
Antworten
DerFuchs123:

Fanny hat es auf den Punkt gebracht . .

 
21.12.19 11:25
KapMuG:

§ 17 Vergleichsvorschlag

(1) Der Musterkläger und die Musterbeklagten können einen gerichtlichen Vergleich dadurch schließen, dass sie dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag zur Beendigung des Musterverfahrens und der Ausgangsverfahren unterbreiten oder einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht annehmen. Den Beigeladenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Vergleich bedarf der Genehmigung durch das Gericht gemäß § 18. Der genehmigte Vergleich wird wirksam, wenn weniger als 30 Prozent der Beigeladenen ihren Austritt aus dem Vergleich gemäß § 19 Absatz 2 erklären.
(2) Der Vergleichsvorschlag soll auch die folgenden Regelungen enthalten:
1.
die Verteilung der vereinbarten Leistungen auf die Beteiligten,
2.
den von den Beteiligten zu erbringenden Nachweis der Leistungsberechtigung,
3.
die Fälligkeit der Leistungen sowie
4.
die Verteilung der Kosten des Musterverfahrens auf die Beteiligten.

§ 18 Genehmigung des Vergleichs

(1) Das Gericht genehmigt den Vergleich durch unanfechtbaren Beschluss, wenn es ihn unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes des Musterverfahrens und des Ergebnisses der Anhörung der Beigeladenen als angemessene gütliche Beilegung der ausgesetzten Rechtsstreitigkeiten erachtet.
(2) Nach der Genehmigung kann der Vergleich nicht mehr widerrufen werden.

§ 19 Bekanntmachung des Vergleichs; Austritt

(1) Der genehmigte Vergleich wird den Beigeladenen zugestellt.

(2) Die Beigeladenen können innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Vergleichs ihren Austritt aus dem Vergleich erklären. Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Gericht erklärt werden; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden.
(3) Die Beigeladenen sind über ihr Recht zum Austritt aus dem Vergleich, über die einzuhaltende Form und Frist sowie über die Wirkung des Vergleichs zu belehren.

§ 23 Wirkung des Vergleichs

(1) Das Oberlandesgericht stellt durch unanfechtbaren Beschluss fest, ob der genehmigte Vergleich wirksam geworden ist. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht. § 11 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses, der die Wirksamkeit des Vergleichs feststellt, wirkt der Vergleich für und gegen alle Beteiligten, sofern diese nicht ihren Austritt erklärt haben.
(2) Der Vergleich beendet das Musterverfahren. . . . . .
__________________________________________________
Daraus ergeben sich folgende Fragen:

Wurde der Vergleich bereits bei Gericht eingebracht ?

Wäre durchaus möglich und man erwartet die Genehmigung für Ende Jänner.
Dieser genehmigte Vergleich wird dann von Tilp bzw. vom Gericht an die Beigeladen zugestellt.
Da Tilp sicher mehr als 30 % der Beigeladen vertritt, kann es dann schnell gehen mit der Wirksamkeit das Vergleichs und man braucht nicht die Frist von einem Monat abwarten.

Es wäre sogar denkbar, dass bereits ein vom Gericht genehmigter Vergleich vorliegt und Ende Jänner die Monatsfrist für den Austritt der nicht von Tilp Vertretenen  abläuft ( ok, das wäre die optimistischte Variante).
Dann würde der Vergleich Ende Jänner vom Gericht als wirksam öffentlich bekannt gemacht.

Die Sache steht jedenfalls unmittelbar vor einer abschließenden Erledigung.



Antworten
DerFuchs123:

mehr als 70% nicht 30%

 
21.12.19 11:28
Antworten
Regenzapfer80:

TILP vertritt doch nicht 30% der Beigeladenen

 
21.12.19 11:41
TILP führt ein Verfahren mit einem Musterkläger und diversen Beigeladenen. Von diesen sollten nicht mehr als 30% den Vergleich ablehnen.  
Antworten
spacer200570:

Gedanken zum Spatz

 
21.12.19 11:42
Der Spatz ist festgelegt und die, die schon bei Tilp sind wissen davon und haben dem zugestimmt. Diese besorgen sich nun noch günstig Aktien, andere die erst weitere Infos bekommen, warten bis Ende Januar ab. Der Kurs wird aber dann schon steigen und die, die noch abwarten, können nicht mehr so günstig kaufen. Die, die schon jetzt bescheid wissen, bekommen dann zwar weniger vom Spatz, haben aber dafür günstiger Aktien gekauft.

Somit. Lasse das Spiel beginnen!

Alles nur Gedanken bzw meine Meinung. gruss an alle Longis
Antworten
DerFuchs123:

Tilp . .

 
21.12.19 11:53
. . . vertritt wohl mehr als 70 % der Beigeladen  und natürlich den einen exemplarisch ausgesuchten Musterkläger.
Sollte Tilp weniger als 70 % vertreten, dann wird die Monatsfrist abzuwarten sein.

Antworten
gewinnnichtve.:

Alte Forumsbeiträge

 
21.12.19 11:55
Ich habe aufgrund fehlenden Schlafs ältere Forumsbeiträge durchgestöbert.

Da waren wir noch bei 12 oder 16 Cent.

Es waren teilweise ganz andere Foristen aktiv, von vielen kann man heute nichts mehr lesen, aber es gibt auch einige Foristen, die seit Monaten eigentlich sogar Jahre dabei sind.

Meinen Respekt für das Durchhaltevermögen.

In den alten Postings wurden die 5 Cent als Witz eingestuft, doch Talismann hat das sogar richtig vorausgesagt.

Hat er davon profitieren können? Vermutlich nicht.

Amüsiert hat mich auch ein Posting, dass 2019 unser Steinhoffjahr werden wird. Leider auch nicht eingetroffen.

600 Mio MK wurde auch als zu niedrig angesehen und heute 200 Mio.

Vielleicht wird ja 2020 unser Steinhoffjahr, aber ich werde auch noch länger durchhalten.

Hoffentlich haben wir das ATL gesehen.

Viel Spass noch in Zukunft mit Steinhoff, in der Vergangenheit war es ja auch interessant.
Antworten
SNH_Fan:

TILP ist noch kein Global Peace

2
21.12.19 11:58
Selbst wenn TILP sich bis Ende Januar vergleichen sollte, ist das meiner Meinung nach noch keine News wert, weil Steinhoff ja ein Global Peace anstrebt. Was soll nach einem Vergleich mit TILP geschrieben werden, ...wir haben einen von einem starken Duzend Vergleiche erreicht? (PIC, VEB, die Top 10 der Aktionärsstruktur etc.) Wieviele verschiedene Kläger-Gruppen werden es sein? Das zieht sich sicherlich noch bis April 2020 oder später (leider) und dann gibt es eine einzige News, die alles abdeckt.  Zitat TILP im boerse-online Interview: "Steinhoff wird sicherlich für sämtliche Schauplätze und Beteiligte eine Lösung finden wollen." Und auch: "Es entwickelt sich gerade erst, und es ist eine sehr komplexe Prozesslandschaft." Dennoch tut sich was und das tut gut. Ausschlaggebend war wohl das raffinierte Angebot vom 30.11.19.
Antworten
harry74nrw:

SNH

 
21.12.19 12:05
Ja, es muss Global sein, alles andere würde auch keinen Sinn machen.
Schaut doch in den Diary Shareholders rein, annual report April 2020, es wäre sehr sinnvoll vorher diesen
Milestone abhaken zu dürfen.
Antworten
Regenzapfer80:

Fuchs

 
21.12.19 12:08
TIPL vertritt 100% (den Musterkläger und Beigeladene) in dem Verfahren nach KapMUG. Der Begriff "Beigeladene" betrifft NUR dieses Verfahren und kein anderes.
Für diese 100% kann ein Vergleich verhandelt werden und dem müssen dann entsprechend über 70% zustimmen oder nicht mehr als 30% austreten.  Der prozentuale Anteil hat mit den insgesamt anhängigen Klagen nichts zu tun.  
Antworten
Fanny:

Derzeit

 
21.12.19 12:17
Verstehe ich das kapmug so.

Anfänglich gibt es eine/mehrere Einzelklagen. Ein Kläger hat die Möglichkeit eine musterklageverfahren einzuleiten. Aus den Einzelverfahren können sich dann die einzelnen Kläger als Beigeladene dem Musterverfahren Anhängen. Ich gehe auch davon aus, dass viele von diesen von Tilo vertreten werden. Das ist aber kein Muss so wie ich es verstanden habe.

Wie gesagt ich schau mir das über die Feiertage Mal an.  Lass mich aber gern von anderen korrigieren.
Antworten
Josemir:

Was

 
21.12.19 12:23
passiert eigentlich wenn die nicht zustimmen und einfach warten bis endlich die Bilanz 2019 veröffentlicht wird. Da sehen sie dann wie es um die Firma steht..dann dauert das Spiel noch viel länger und wir verlieren hier am Ende auf jeden Fall. Also Daumen drücken, dass die finanzielle Schieflache von Tilp uns den Vergleich bringt.
Long..
Antworten
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