Vor einigen Tagen hab ich ja schon unbeantwortet meine Vorstellungen und Fragen zu den Vergleichsverhandlungen gepostet. Die heutige TIPL Info und der Beitrag vom Fuchs bringen aus meiner Sicht Licht ins Dunkel.
Grundsätzlich wollende Kläger ja von allen möglichen Parteien (Deloitte, Commerzbank, Wiese, Jooste, Steinhoff) Schadenersatz. Alle Beklagten unter einen Hut zu bekommen, ist ein Ding der Unmöglichkeit, weil Steinhoff auf die Tube drückt und die Anderen sinnvollerweise Zeit ins Land gehen lassen wollen.
Um dem Ganzen trotzdem ein Ende zu bereiten, gehe ich davon aus, dass Steinhoff mit den Klägern darauf drängt, die Beklagten zu trennen. Natürlich bedürfen die Vergleichsverträge dafür genaue Klauseln. Aber dafür sind jeweils die Rechtsabteilungen zuständig. Wir wissen ja auch, wieviel Steinhoff voraussichtlich angeboten hat. Deshalb gehe ich jetzt davon aus, dass mehrere Kläger (hoffentlich nicht nur Tilp) sich mit dem Steinhoffangebot zufriedengeben.
Wenn der Beitritt zum Musterklageverfahren tatsächlich noch bis Ende Januar möglich ist, handelt Tilp ja im Sinne der jetzigen Kläger, indem zusätzliche potentielle Kläger erst mal ‚vertröstet‘ werden. (Wenn dann Ende Jänner die Info von Tilp kommt, steht da drin, dass nur diejenigen was bekommen, die am Mustervetfahren bereits teilnehmen.)
Deshalb glaube ich, dass tatsächlich erst im Jänner eine Mitteilung von Steinhoff bzgl. der Einigung kommt. Die verbleibende Zeit wird genutzt, um die Umschuldungen abzuschließen.
Dank einiger unermüdlich Recherchierender klärt sich das Bild immer mehr. Bitte lasst Euch von den unqualifizierten Unterstellungen nicht beirren.