Wenn das Management klug wäre, würden sie jetzt Aktien zu 5 Cent kaufen, die sie den Klägern in die Hand drücken können.
Jede Aktie, die zu 5 Cent gekauft wurde, hat einen inneren Wert von ca. 0,5 Euro. Das heißt man könnte einen Hebel von 10 nutzen, um die Kläger zu entschädigen.
Wenn rechtliche Gründe dagegen sprechen, könnte ein Tochterunternehmen den Kauf übernehmen. Buchhalterisch sollte das kein Problem sein.
Wichtig ist nur, dass der Kauf langsam erfolgen muss, um den Kurs nicht nach oben zu treiben.