Einspruchsfrist für Claims auf vom 22. Oktober auf 6.Dezember 2019 verlängert (wen es interessiert)
REKLAMATIONSFRIST
10. Gemäß Artikel VII.B.3 des Plans ist der reorganisierte Schuldner (Mattress Firm) nach dem Inkrafttreten befugt, (a) Einwände gegen Ablehnungsschadenersatzansprüche einzureichen, zurückzuziehen oder zu prozessieren und (b) alle strittigen Ablehnungsschadenersatzansprüche beizulegen oder zu vergleichen.
11. Artikel VII.B.4 des Plans sieht vor, dass "[a]ny Widerspruch gegen einen Ablehnungsschadenersatzanspruch am oder vor der Widerspruchsfrist eingereicht werden muss, da diese Frist von Zeit zu Zeit verlängert werden kann. Darüber hinaus sieht Artikel I.A.16 des Plans in relevantem Teil vor, dass die Einspruchsfrist für Ansprüche "die Frist für die Einrede gegen eine Ablehnungsentschädigung ist, die das Datum ist, das 180 Tage nach dem anwendbaren Verjährungsdatum für Ablehnungsschäden liegt, vorbehaltlich einer Verlängerung durch das Konkursgericht".
12. Da das Datum der Sperre für Ablehnungsschadenersatz für die überwiegende Mehrheit der Ablehnungsschadenersatzansprüche der 26. Dezember 2018 war, war der allgemeine Einspruchsfrist, innerhalb derer der reorganisierte Schuldner Einwände gegen Ablehnungsschadenersatzansprüche erheben muss, ursprünglich der 24. Juni 2019 (d.h. 180 Tage nach dem allgemeinen Datum der Sperre für Ablehnungsschaden).
13. Am 16. Juli 2019 erließ das Gericht einen Beschluss, mit dem die Frist für den Einspruch von Ansprüchen auf Ablehnung von Schadenersatzansprüchen (Docket No. 1274) bis einschließlich 22. Oktober 2019 verlängert wurde (der "Extension Order").
Der Reorganisierte Schuldner hat mehr als 700 Forderungsnachweise identifiziert, die in diesen Fällen in Kapitel 11 wegen Ablehnungsschadenersatzansprüchen eingereicht wurden. Der Reorganisierte Schuldner und seine Berater haben diese Forderungsnachweise, einschließlich aller beigefügten Belege, geprüft und analysiert und die durch den Verlängerungsbeschluss gewährte Nachfrist produktiv genutzt, um alle verbleibenden, ihm bekannten Ablehnungsschadenersatzansprüche zu lösen oder rechtzeitig abzulehnen. Seit dem Inkrafttreten hat der sanierte Schuldner elf Sammelklageneinwände[Docket Nr. 1180, 1181, 1207, 1208, 1227, 1228, 1282, 1283, 1306, 1307 & 1326] und einen Freistellungsbescheid[Docket Nr. 1226] mit insgesamt ca. 215 Ablehnungsschadenersatzansprüchen eingereicht.5 Der Reorganisierte Schuldner hat auch ca. 460 zusätzliche Ablehnungsschadenersatzansprüche und ca. dreißig Ablehnungsschadenersatzansprüche in den in den jeweiligen Forderungsnachweisen geltend gemachten Beträgen beglichen und bezahlt.
15. Im Zusammenhang mit seinen Bemühungen zur Schadensregulierung hat der Reorganisierte Schuldner seit dem Inkrafttreten Ausschüttungen an die Inhaber von Allowed Rejection Damages Claims in Höhe von ca. 84,5 Mio. USD vorgenommen. In Übereinstimmung mit den Bedingungen des Plans und des Bestätigungsauftrags hat der Reorganisierte Schuldner alle diese zulässigen Ablehnungsschadenersatzansprüche vollständig in bar bezahlt.
ENTLASTUNG BEANTRAGT
16. Mit diesem Antrag beantragt der Reorganisierte Schuldner die Eintragung des vorgeschlagenen Auftrags, im Wesentlichen in der als Anlage A beigefügten Form, und verlängert die Frist für den Einspruch von Forderungen um weitere 45 Tage, vom 22. Oktober 2019 bis einschließlich 6. Dezember 2019, unbeschadet der Möglichkeit des reorganisierten Schuldners, weitere Verlängerungen der Einspruchsfrist für Forderungen zu beantragen.
dm.epiq11.com/case/MTF/dockets/1314
Docket # 1345