@Mühlstein, alles tutti, du brauchst dich hier mit Sicherheit für nichts entschuldigen und ja die Ironie kam nicht ganz durch bzw. stand ich wahrscheinlich beim lesen deines Beitrags ein bissel auf dem Schlauch. ;-)
@Sealchen, wir müssen die Steuerthematik hier in zwei Bereiche aufteilen - Bereich 1, Untersuchung wegen Verdachts auf etwaige Verstöße beim angewendeten transfer pricing und daraus resultierend im worst case halt Steuernachzahlung + Strafe, nicht umsonst wurde der Bereich Tax als ein Risiko zum going concern ausgewiesen. Die Razzia 2015 bei der SEAG wurde unter anderem wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung gebilligt. Bereich 2, etwaige Steuernachzahlungen aufgrund von zu hoch ausgewiesenen Gewinnen, schwer zu beurteilen wie die Behörden dies bewerten insbesondere wenn man denn genannten Bereich 1 mal mit in seine Gedanken einfließen lässt, die Aktivierung von Verlustvorträgen wäre grundsätzlich eine Option, aber dazu müsste das Unternehmen ja halt auch erst einmal Gewinne ausweisen und da dazu wurde bereits im Bericht 2018 im Tax Bereich genannt dass dies für die kommende Jahre nicht unbedingt zu erwarten ist und somit fehlt es halt an der Grundlage um einen Verlustvortrag geltend machen zu können.
Naja, und ob wir da nun bei den Schadenersatzklagen anfangen sollten eine Aufrechnung bzw. Anrechnung der erhaltenen Divi Auszahlungen ansetzen zu wollen......die tatsächlich geschädigten werden hier so oder nur eine gemessen am Schaden eher geringe Kompensation erhalten, die Quote dürfte bei rund 15 % liegen, thats it, dies ist schon mal besser als nichts, aber halt auch weit entfernt von 100%, des Weiteren muss man halt auch grundsätzlich mal akzeptieren, dass die Geschädigten zurecht Schadenersatz verlangen und die Gesellschaft wäre weiterhin gut beraten alles dafür zu tun um die tatsächlich geschädigten Gesellschafter wieder auf die eigene Seite zu ziehen.