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Steinhoff International Holdings N.V.


Thema
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Beiträge: 361.311
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Sealchen:

@Nexx

 
12.09.19 09:15
Eine Namensänderung wäre in der Tat ein echter Neuanfang, wenn da nicht das Problem wäre das überall Steinhoff drauf steht... diesen Namen überall anzupassen, in jedem Dokument usw... jeder Standort kostet ein Vermögen.

Ich schätze das dies zum Ende des LUAs 2021 auf dem Programm steht, dann können die Kritiker sagen, Steinhoff ist gestorben, aber als *** auferstanden.
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prayforsteini:

Ich frage mich gerade

2
12.09.19 09:17
ob das mit den Klagen auch nur ein Strohhalm ist, an dem wir uns fest klammern. Was wenn danach auch nicht die große Umschulung kommt?
Antworten
gewinnnichtve.:

@Sealchen

2
12.09.19 09:19
Gut analysiert, eine Namensänderung kostet ein Vermögen. Wenn wir die Sache aber ehrlich betrachten, dann steht so oft der Name Steinhoff auch nicht drauf, wohl eher pepco, poundland, Pepkor, MF, Conforama und andere.

Jetzt hat man sich so angestrengt, um den Namen Steinhoff sehr bekannt zu machen durch den Bilanzskandal und dann sollte der Name wieder abgelegt werden.

Lassen wir doch den Namen bestehen, so als Erinnerung an die günstigen Möglichkeiten für einen Aktienkauf von Steinhoff.
Antworten
gewinnnichtve.:

@prayforsteini

2
12.09.19 09:29
Wir haben schon so viele Strohhalme verbraucht, und immer wieder haben wir den kürzesten Strohhalm gezogen.

Wir wurden alle zusammen am Nasenring durch die Arena gezogen, aber sehr viele haben das grausame Spiel mitgemacht und sind immer noch Steinhoffaktionäre.

Abgerechnet wird am Ende, auch wenn das dann erst 2021 sein sollte.
Antworten
shatoi:

Namensänderung

 
12.09.19 09:37
Völlig unnötig in meinen Augen. Kostet nur Geld und das nicht wenig. Dazu wird es nicht mehr Kunden in die Läden von MF, poundland und Co bringen. Und nur das zählt am Ende. Umsatz, Gewinn und Ausblick auf die Zukunft. Stimmt das, steigt auch der Kursegal welchen Namen die Holding( und das ist das Stichwort) trägt
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Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#206856

Der Pareto:

also ich fand den Post von Bobby

5
12.09.19 10:17
unterste Schublade. So ein wüster Schwall an Schimpfwörtern gegenüber den Mod's ...
im ersten Moment habe ich gedacht jemand hat sein Konto geentert.

Wegen einer Sperre!

Wenn's mich trifft nehme ich die Sperre mit Humor und freue mich, dass Ariva
an diesen Tagen meine "Klicks" nicht bekommt.

... da heul ich doch nicht gleich los und lösch auch noch meine Konto...


   
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#206858

Der Pareto:

in Deutschland gilt Autorität halt nichts mehr...

5
12.09.19 10:35
kannst du jeden Tag erleben:

Im Schwimmbad, bei Rettungseinsätzen - egal ob Polizei, Feuerwehr oder Rettungswagen...



Antworten
marusch:

Kurs

8
12.09.19 10:47
Jede Schrottaktie steigt auch mal, nur unsere Steini nicht, boah echt zum kotzen der Kursverlauf.

Ich schaffe es leider nicht den Kurs die nächsten Monate zu Ignorieren.

Bleibe aber stur long
Antworten
USBDriver:

Stempelsteuer für Aktionäre bei kalten Brexit?

2
12.09.19 10:50
Durch das CVA unterliegt Steinhoff dem britischen Recht.
Wenn nun ein kalter Brexit ohne Abkommen eintreten würde, so kann es sein, dass die Steinhoffaktionäre auf ihren Einstandspreis die britische Stempelsteuer (Börsenumsatzsteuer) nachzahlen müssen.
Diese beträgt nur 0,5% aber mindestens 0,01 britische Pfund pro Aktie.

SDRT on paperless transactions is usually collected automatically through CREST, an electronic reporting  and settlement system administered by Euroclear UK  and Ireland.
Stamp Duty and SDRT is currently levied at 0.5% on all purchases, rounded up to the nearest £0.01.

www.londonstockexchange.com/...ctsheetforprivateinvestors.pdf

Da freut sich das Herz des Anlegers. Macht weiter so!
Die Steuer wird elektronisch vom jeweiligen Konto eingezogen. Das ist doch mal wieder praktisch.
Antworten
Mysterio2004:

@USBDriver

8
12.09.19 11:03
Hasi, das ist doch Grütze & das weißt du auch selber. ;-)
Nicht die International Holding unterliegt britischem Recht, sondern die SEAG und Steinhoff Finanz.
Antworten
Pershing:

L&S

 
12.09.19 11:17
flippt grad aus ...  
Antworten
JacksAss:

@ USBDriver: #207019

 
12.09.19 11:18
Ein netter Versuch. Vielleicht hätte man erwähnen sollen, dass der gepostete englische Text unter folgende Kategorie fällt:

“3. What is the current system?”

Heimliches Verschweigen dann zu der folgenden Kategorie:

“4. What will happen after entry into law? From 28 April, Stamp Duty and SDRT will not be levied on purchases in eligible AIM and High Growth Segment securities. Purchases made by private investors in an eligible security will therefore be Stamp Duty / SDRT exemptNi”

Zu Deutsch:

“4. Was wird nach dem Inkrafttreten des Gesetzes geschehen?

Ab dem 28. April werden Stamp Duty und SDRT nicht mehr auf Käufe in anspruchsberechtigte AIM- und High Growth-Segment Wertpapiere erhoben. Käufe, die von privaten Anlegern in einem geeigneten Wertpapier getätigt werden, sind daher von der Stempelsteuer / SDRT befreit.”

Bitte versuche es mal mit DeeplTranslate, bevor unrichtige Beiträge veröffentlicht werden.

Von Nachzahlung ist übrigens NIRGENDWO die Rede.

www.londonstockexchange.com/...ctsheetforprivateinvestors.pdf
Antworten
Hobbytrader0.:

news

 
12.09.19 11:20
Antworten
Dennoch:

Die news

 
12.09.19 11:21
habt ihr gesehen?
Antworten
iudexnoncalc.:

Dgap

3
12.09.19 11:22
www.dgap.de/dgap/News/corporate/...arkets-act/?newsID=1195303
Antworten
iudexnoncalc.:

deepl

4
12.09.19 11:23
FSCA verhängt Geldbußen gegen Steinhoff wegen Verstoßes gegen das Finanzmarktgesetz

Steinhoff International Holdings N.V. ("Steinhoff" oder die "Gesellschaft" und mit ihren Tochtergesellschaften der "Konzern")

Die Financial Sector Conduct Authority ("FSCA") hat heute eine Pressemitteilung veröffentlicht, die den Markt wie folgt informiert:

"Die Financial Sector Conduct Authority (FSCA) hat ihre Untersuchung über angebliche Verstöße der Steinhoff Gruppe gegen das Finanzmarktgesetz Nr. 19 von 2012 (FMA 2012) im Zeitraum vor der Entdeckung wesentlicher Rechnungslegungsunregelmäßigkeiten bei der Gesellschaft im Dezember 2017 abgeschlossen.

Die Verpflichtung von Steinhoff, nach Dezember 2017 mehrere wesentliche Anpassungen seines Jahresabschlusses vorzunehmen, bestätigt die Schlussfolgerung, dass Steinhoff seinen Verpflichtungen aus der FMA 2012 nicht nachgekommen ist. Der FSCA hat daher festgestellt, dass die Steinhoff-Gruppe in ihren öffentlichen Stellungnahmen an die Märkte im Vorquartal falsche, irreführende oder irreführende Aussagen, Versprechungen oder Prognosen gemacht hat.

Das FSK hat für die Festlegung der von Steinhoff zu zahlenden Verwaltungsstrafe Art. 109 FMA 2012 angewendet und unter Berücksichtigung der Darstellungen der Gesellschaft auch eine Reihe von mildernden Faktoren berücksichtigt.

Das BAZL hat Steinhoff nach § 81 FMA 2012 eine Verwaltungsstrafe von R1,5 Mrd. auferlegt. In Kenntnis der derzeitigen Finanzlage von Steinhoff, um eine weitere Bestrafung unschuldiger Steinhoff-Aktionäre zu vermeiden, in Anerkennung des Betrugs, der von ehemaligen Mitarbeitern und leitenden Angestellten der Gesellschaft an der Steinhoff-Gruppe begangen wurde, und in Anerkennung der bisherigen Zusammenarbeit des Managements und der Verpflichtung von Steinhoff, bei allen künftigen Maßnahmen, die gegen Personen ergriffen werden, die angeblich für das Fehlverhalten verantwortlich sind, weiterhin uneingeschränkt mit der FSCA zusammenzuarbeiten, hat das FSK gemäß § 173 des Gesetzes über die Haushaltsordnung Nr. 173 beschlossen. 9. Dezember 2017, um einen Teil der Verwaltungsstrafe zu erlassen, die zur Zahlung einer Strafe von 53 Mio. R5 durch Steinhoff führte.

Der FSCA stellt fest, dass Ereignisse nach Dezember 2017 die Lücke zwischen den bisherigen öffentlichen Erklärungen der Steinhoff Gruppe und der finanziellen Realität aufgezeigt haben. Die Höhe der Hauptstrafe spiegelt das Ausmaß und die Schwere des Verstoßes gegen die Vorschriften wider. Obwohl wir angesichts der aktuellen Finanzlage von Steinhoff die Entscheidung getroffen haben, einen wesentlichen Teil der Strafe zu erlassen, bleibt sie auch nach dieser Herabsetzung die größte jemals vom FSCA verhängte Einzelstrafe. Wir danken dem derzeitigen Steinhoff Management Team für die Zusammenarbeit und das konstruktive Engagement in diesem schwierigen und komplexen Prozess."



Louis du Preez, Group CEO von Steinhoff, sagte:

"Diese regulatorische Maßnahme bezieht sich auf die Aktivitäten der Steinhoff Gruppe in Bezug auf den Zeitraum vor der Aufdeckung der Bilanzierungsunregelmäßigkeiten im Dezember 2017. Wir freuen uns, dass die Angelegenheit nun zu einem Abschluss gebracht wurde und dass das FSCA unsere uneingeschränkte Zusammenarbeit mit der Untersuchung anerkannt hat. Gegen die Steinhoff Gruppe sind keine weiteren Vollstreckungsklagen mehr offen. Wir möchten dem FSCA für seine Professionalität während unseres gesamten Engagements danken."


Stellenbosch, 12. September 2019

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator
Antworten
Brilantbill:

Ohje

3
12.09.19 11:25
Da können uns die Briten einfach das Geld wegnehmen?

Was wenn die Briten zusätzlich eine Sondersteuer, wegen schlechtem Wetter und ungenießbares Essen auf die Ausländischen Investoren legen will?

Könnte so 1€/Aktie betragen.

Ja, ihr denkt die EU wird uns schützen, aber was wenn GB illegale Inkassoteams schickt?

Wenn euch eine übergewichtige Dame ein Loch ins Knie bohrt und Fish&Chips reinstopft werden wir alle Zahlen!!!

Kann nir jemand die Befürchtung nehmen dass sowas passiert???  
Antworten
München13:

news...

 
12.09.19 11:25
...und wieder ein Punkt abgearbeitet...
Antworten
NoCapital:

Gute News....

 
12.09.19 11:25
...und schade, dass der Kurs immer kurz vorher verprügelt wird!

Antworten
JacksAss:

Strafe

6
12.09.19 11:31
Umgerechnet knapp € 4 Millionen

“Angesichts von Steinhoffs aktueller Entwicklung, die Finanzlage haben wir die Entscheidung getroffen, einen wesentlichen Teil der Strafe zu erlassen”.

www.sharenet.co.za/v3/...20190912111500&seq=33&scode=
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#206873

Neckop2:

Top

 
12.09.19 11:38
von ca. € 94 Millionen auf  fast € 4 Millionen runter gesetzt.
Weiter so Steinhoff.
Antworten
iudexnoncalc.:

ganz klare Worte

3
12.09.19 11:38

Das BAZL hat Steinhoff nach § 81 FMA 2012 eine Verwaltungsstrafe von R1,5 Mrd. auferlegt. In Kenntnis der derzeitigen Finanzlage von Steinhoff, um eine weitere Bestrafung unschuldiger Steinhoff-Aktionäre zu vermeiden, in Anerkennung des Betrugs, der von ehemaligen Mitarbeitern und leitenden Angestellten der Gesellschaft an der Steinhoff-Gruppe begangen wurde, und in Anerkennung der bisherigen Zusammenarbeit des Managements und der Verpflichtung von Steinhoff, bei allen künftigen Maßnahmen, die gegen Personen ergriffen werden, die angeblich für das Fehlverhalten verantwortlich sind, weiterhin uneingeschränkt mit der FSCA zusammenzuarbeiten





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