Frage: Ist es denn möglich, dass ein Vergleich mit TILP überhaupt vor dem 18.12.19 stattfindet? Wohl kaum, weil aus Sicht von TILP ja täglich neue Mandanten kommen könnte.
Website TILP:
"Das OLG Frankfurt hat zugleich bereits einen Termin zur mündlichen Verhandlung auf Mittwoch, den 18. Dezember 2019, bestimmt. Bis dahin erhalten sämtliche Beteiligten des Musterverfahrens Gelegenheit, dem Gericht zur Sache schriftlich vorzutragen. „Wir verfügen bereits über genügend Beweise und werden Steinhoff eine Vielzahl von schwerwiegenden Verstößen gegen das Kapitalmarktrecht nachweisen“, erklärt hierzu Maximilian Weiss, Rechtsanwalt der TILP-Gruppe.
Mit der jetzigen Bestimmung des Musterklägers hat das eigentliche Musterverfahren begonnen. Zugleich wurde hiermit eine Frist von sechs Monaten in Gang gesetzt. Innerhalb dieser Frist können Investoren ihre Ansprüche zum Musterverfahren sehr kostengünstig anmelden. Durch die Anmeldung wird die Verjährung gehemmt und der Anmelder profitiert darüber hinaus faktisch vom Ausgang des Musterverfahrens. Nach dem Ablauf dieser Frist ist eine Anspruchsanmeldung nicht mehr möglich."
tilp.de/faelle/steinhoff-bilanzskandal/
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"Das OLG Frankfurt hat zugleich bereits einen Termin zur mündlichen Verhandlung auf Mittwoch, den 18. Dezember 2019, bestimmt. Bis dahin erhalten sämtliche Beteiligten des Musterverfahrens Gelegenheit, dem Gericht zur Sache schriftlich vorzutragen. „Wir verfügen bereits über genügend Beweise und werden Steinhoff eine Vielzahl von schwerwiegenden Verstößen gegen das Kapitalmarktrecht nachweisen“, erklärt hierzu Maximilian Weiss, Rechtsanwalt der TILP-Gruppe.
Mit der jetzigen Bestimmung des Musterklägers hat das eigentliche Musterverfahren begonnen. Zugleich wurde hiermit eine Frist von sechs Monaten in Gang gesetzt. Innerhalb dieser Frist können Investoren ihre Ansprüche zum Musterverfahren sehr kostengünstig anmelden. Durch die Anmeldung wird die Verjährung gehemmt und der Anmelder profitiert darüber hinaus faktisch vom Ausgang des Musterverfahrens. Nach dem Ablauf dieser Frist ist eine Anspruchsanmeldung nicht mehr möglich."
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