84% vom jeweiligen Kaufkurs fordern.
Das halt ich für ein seltsames Konstrukt.
Zum Zeitpunkt des Crashes waren schließlich alle Aktien gleich viel Wert
(Unabhängig vom Einstiegswert). Könnte in Hinblick auf den entstandenen Schaden andererseits Sinn machen.
Dann würden Buchgewinne nicht berücksichtigt.
Die kolportiere Klagesumme dürfte in jedem Fall zu hoch sein.
Wenn Bloomberg jetzt mit den rd. 6 Mrd. hantiert, könnte das evtl. Eine Summe sein, die unter der Hand von Steinhoff selbst genannt wurde.
Abschließend steht doch noch nicht einmal fest, ob alle Altaktionäre klagen werden .
Beispiel Klaas.
In diesem Zusammenhang.
Wann verfristet es, überhaupt eine Klage einreichen zu können.
Im Dezember 2019, zum 1.1.2020 oder späterer Zeitpunkt ?
Das halt ich für ein seltsames Konstrukt.
Zum Zeitpunkt des Crashes waren schließlich alle Aktien gleich viel Wert
(Unabhängig vom Einstiegswert). Könnte in Hinblick auf den entstandenen Schaden andererseits Sinn machen.
Dann würden Buchgewinne nicht berücksichtigt.
Die kolportiere Klagesumme dürfte in jedem Fall zu hoch sein.
Wenn Bloomberg jetzt mit den rd. 6 Mrd. hantiert, könnte das evtl. Eine Summe sein, die unter der Hand von Steinhoff selbst genannt wurde.
Abschließend steht doch noch nicht einmal fest, ob alle Altaktionäre klagen werden .
Beispiel Klaas.
In diesem Zusammenhang.
Wann verfristet es, überhaupt eine Klage einreichen zu können.
Im Dezember 2019, zum 1.1.2020 oder späterer Zeitpunkt ?