Ein Vergleich wäre die beste Lösung.
Ich denke, Steinhoff hat gute Chancen, glimpflich davon zu kommen. Und zwar aus folgendem Grund:
SNH kann sagen: "Entweder ihr gebt euch mit wenig zufrieden, oder der Laden geht pleite. Dann kriegt ihr gar nichts."
Man wird auch bei den Gerichten die "soziale Karte" ausspielen nach dem Motto: "Ihr könnt doch nicht 100.000 Arbeitsplätze aufs Spiel setzen..."
Die perfekte Lösung wäre folgende: Entschädigung in Form von Aktien. Wenn man die Neuausgabe vermeiden will, weil es der Tod der Aktie wäre, müsste Steinhoff klammheimlich Aktien kaufen. Diese könnte es den Klägern in die Hand drücken. Der Gegenwert würde entsprechend dem Buchwert berechnet. Das heißt, SNH kauft Aktien für 0,07 Euro und verwendet sie als Schadensersatz im Gegenwert von ca. 0,5 Euro.
Wenn der Kurs dann wieder steigt auf mindestens 0,5 Euro können die Kläger sich über eine schöne Entschädigung freuen. SNH kann sich auch freuen, weil sie enorm viel Geld gespart haben und die Firma nicht erdrosselt wird.