Nein. Mann darf nur die Nennwert änderdn, auch ohne Resplit: die anzahl der Aktien bleibt gleich, nur der Nennwert ändert sich.
Ich sehe eine gute Lösung für verschiedene Arten von Aktien, zum Beispiel A- und B-Aktien (ein bisschen wie bei zum Beispiel Berkshire). Zum Beispiel könnte eine A-Aktie (als Beispiel) das 10-facher (oder andere Faktor) eine B-Aktie wert sein. Oder zum Beispiel ein Tauschhandel, bei dem die Altaktionäre für jede alte Aktie 20 Aktien erhalten. Es gibt viele Lösungen mit oder ohne Auszahlung, die für beide Seiten sehr akzeptabel sind.
Ich denke, die Altaktionäre (Klager) sind gleichzeitig daran interessiert, den Kurs niedrig zu halten, so seltsam das auch klingen mag. Sobald der Preis erheblich steigt, wird ihre Forderung verwässert. Sobald sich der Preis bewegt, wird er zu einem beweglichen Ziel. Dies benachteiligt sie (verständlicherweise) gegenüber jenen, die nach dem 6. Dezember 2017 gekauft haben. Genau wie dieses Spiel in diesem Fall gespielt wird, wird uns die Zeit zeigen.