Steinhoff International Holdings NV: AKTUALISIERUNG DER SCHRITTE ZUR FINANZRESTRUKTURIERUNG
DGAP-News: Steinhoff International Holdings NV / Schlagwort (e): Sonstiges
17.05.2019 / 17:20
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
AKTUALISIERUNG DER SCHRITTE ZUR FINANZIELLEN UMSTRUKTURIERUNG
ZUSTIMMUNGSANTRAG ZUR ÄNDERUNG BESTIMMTER BESTIMMUNGEN DES SEAG CVA, DES SFHG CVA UND DER UMSTRUKTURIERUNGSUNTERLAGEN
Steinhoff International Holdings NV (das " Unternehmen " und mit seinen Tochterunternehmen der " Konzern ")
Definierte Begriffe, die in dieser Bekanntmachung verwendet, aber nicht anderweitig definiert werden, haben dieselbe Bedeutung wie in der freiwilligen Vereinbarung des Unternehmens, die in Bezug auf die Steinhoff Europe AG (" SEAG ") vorgeschlagen und von den CVA-Gläubigern am 14. Dezember 2018 in der jeweils gültigen Fassung genehmigt wurde ( die " SEAG CVA ") und / oder die gegenüber der Steinhoff Finance Holding GmbH (" SFHG ") vorgeschlagene und von den SFHG - Gläubigern am 14. Dezember 2018 in der jeweils gültigen Fassung genehmigte freiwillige Vereinbarung (" SFHG CVA ") (as anwendbar und wie es der Kontext vorschreibt). Die Dokumentation zum SEAG CVA und SFHG CVA kann unter www.lucid-is.com/steinhoff heruntergeladen werden .
CVA-Einverständniserklärung Nr. 3 - Vorgeschlagene Änderungen und Verzichtserklärung von Omnibus
Nach ausführlichen Gesprächen zwischen der Gesellschaft, Beratern der SEAG Creditors Group und der SFHG Creditors Group, hat die Gesellschaft das CVA Consent Request No. abschließende Änderungen des SEAG-CVA, des SFHG-CVA und der Umstrukturierungsdokumente, um die Umstrukturierung im Rahmen der CVAs durchzuführen.
Wie bereits im Geschäftsbericht 2017 angekündigt und anschließend erweitert, als Folge von Ereignissen seit der Verabschiedung des SEAG CVA und des SFHG CVA im Dezember 2018 und in Verbindung mit laufenden Gesprächen mit den Beratern der SEAG Creditors Group und den Beratern Für die SFHG-Gläubigergruppe haben SEAG und SFHG eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen des SEAG-CVA und des SFHG-CVA (soweit zutreffend) sowie der relevanten Umstrukturierungsdokumente (die " vorgeschlagenen Sammeländerungen ") vorbereitet . Die vorgeschlagenen Änderungen von Omnibus sind separat und zusätzlich zu den Änderungen, die im Rahmen des CVA-Zustimmungsantrags Nr. 2 vom 21. März 2019 erhalten wurden und ab dem 28. März 2019 gültig sind (verfügbar unter www.lucid-is.com/Steinhoff ).
SEAG und SFHG sind der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Änderungen von Omnibus notwendig sind, um die endgültigen offenen Fragen vor der Umsetzung des SEAG-CVA und des SFHG-CVA abzuschließen. Trotz aller Bemühungen der Gruppe und angesichts der mechanischen Schritte und vorgeschriebenen Kündigungsfristen, die erforderlich sind, sobald die Genehmigungen gemäß dieser CVA-Einverständniserklärung vorliegen, ist es möglich, dass nicht alle relevanten Bedingungen und / oder Schritte erfüllt sind Die Umsetzung des SEAG-CVA und des SFHG-CVA wird vor dem aktuellen CVA-Long-Stop-Datum vom 31. Mai 2019 erfüllt sein. Um die letzten Schritte abzuschließen, ändert der Zustimmungsantrag Nr. 3 die Definition des CVA-Long-Stop-Datums. Enddatum ist der 30. Juni 2019, 17:00 Uhr (Londoner Zeit).
Gläubiger finden eine Zusammenfassung der wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen und Verzichtserklärungen von Omnibus in dem Dokument mit dem Titel „Steinhoff - CVA Amendment Consent Request No. 3“ (erhältlich unter www.lucid-is.com/steinhoff ). Weitere Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Änderungen finden sich in den Aufschlägen des SEAG-CVA, des SFHG-CVA und in bestimmten Umstrukturierungsdokumenten unter www.lucid-is.com/steinhoff .
Anweisungen an CVA-Gläubiger und SFHG-Gläubiger
Die Gesellschaft ersucht die erforderliche Mehrheit der CVA-Gläubiger im Rahmen des SEAG-CVA und der SFHG-Gläubiger im Rahmen des SFHG-CVA (soweit zutreffend) um Zustimmung zu drei getrennten Anträgen - (i) zur Änderung bestimmter Bestimmungen des SEAG-CVA und der entsprechenden SEAG-Umstrukturierungsdokumente; (ii) bestimmte Bestimmungen des SFHG CVA und der entsprechenden SFHG Restructuring Documents zu ändern und (iii) auf die Durchführungsbedingung für bestimmte australische Steuererklärungen zu verzichten.
CVA-Gläubiger und SFHG-Gläubiger werden gebeten, ihre Einwilligung bis zum 24. Mai 2019, 17.00 Uhr (Ortszeit London), gemäß den Anweisungen zu erteilen, die in dem Einwilligungsantrag enthalten sind, der am 17. Mai 2019 an diese Gläubiger versandt wurde.
Es bleibt das Ziel des Konzerns, die Restrukturierung so schnell wie möglich abzuschließen.
Aktionären und anderen Anlegern der Gesellschaft wird geraten, beim Handel mit Wertpapieren der Gruppe Vorsicht walten zu lassen.
Stellenbosch, 17. Mai 2019
www.dgap.de/dgap/News/corporate/...ring-steps/?newsID=1150949