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Meldung des Tages: Das Triple-Discovery-Setup, das der Markt noch nicht begriffen hat!!
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Steinhoff International Holdings N.V.


Thema
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
RDA84:

Tja

 
13.05.19 15:24
so ist es halt bis endlich Mal brauchbare Fakten auf dem Tisch liegen.

Also warten wir weiterhin ab bis zu den nächstens spannenden Terminen.

15. und 23. und. 31. Mai.

Es wird spannend in den nächsten Wochen.

Hoffen wir schließen heute nicht im Minus.  
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BobbyTH:

Musterverfahrensantrag Frankfurt abgelehnt

4
13.05.19 15:25
Zumindest lese ich es so.

www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...ch_list.destHistoryId=02975

Falls der Link nicht funktioniert, dann bitte selbst im Bundesanzeiger nachlesen
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Dirty Jack:

@BobbyTH

3
13.05.19 15:26
1. HJ Abschluss gibt m.E. kein Trading Update. Das gibt es doch nur für Q1 und Q3.
In der Timeline steht der Halbjahresabschluss erst nach dem 2018-er.
Da man aber für die Gläubiger für die 2019-er Abschlüsse eine Frist bis 60 Tage eingeräumt bekam, dürften die bis Ende Mai die 2019-er Zahlen des 1. HJ vorliegen haben.  
(Verkleinert auf 48%) vergrößern
Steinhoff International Holdings N.V. 1112019
Antworten
BobbyTH:

@ stksat229185 zu #178954

 
13.05.19 15:30
0,53% sind nur etwa 13 Millionen Aktien. Ich laube nicht das deswegen der Kurs deshalb auf 9 cent gefallen ist.
Antworten
BobbyTH:

@Dirty Jack

 
13.05.19 15:33
achso, ja. Du nimmst den Steinhoffschen Kalender aus Grundlage. Daran dachte ich noch gar nicht.  Aber gab´s letztes Jahr nicht auch zu Q2 ein Update? Ich werd mal bei DGAP suchen.....
Antworten
stksat|229185.:

@ Dirty Jack

2
13.05.19 15:33
aber zumindest können wir uns die Performance von Pepkor am 29. Mai ansehen, auch ohne Zahlen der Holding. Aus den einzelnen Berichten der Beteiligungen lässt sich zwar die Holding Performance nicht bestimmen, aber man kann sich zumindest ein ungefähres Bild machen ob wir operativ in die richtige Richtung gehen. (bei Pepkor scheint das ja der Fall zu sein)
Antworten
Dirty Jack:

LV

5
13.05.19 15:34
Ich würde MW nicht überbewerten, das Kontingent in Höhe von ca. 23 Mio Shares ist nicht gerade furchterregend.
Da sollte man eher Blackrock im Auge haben!
Siehe Posts vom WE.
Antworten
stksat|229185.:

@BobbyTH

 
13.05.19 15:37
glaube ich auch nicht. Aber wird wohl gut dazu beigetragen haben. Wenn die das in großen Brocken gemacht haben, dann könnte das zumindest einiges ausgelöst haben. Bin mir auch nicht sicher, ob sie vorher auf 0,47% waren, weil das unter 0,5% meines Wissens nicht mehr meldepflichtig ist (kann aber auch sein, dass ich mich irre).

Zumindest wissen wir aus den Erfahrungen vor den 2017er Zahlen wie MW strategisch bei seiner Short Position vorgeht. Werden vielleicht noch etwas ausbauen, aber ich gehe davon aus, dass sie sich bis zum 18. Juni wieder eindecken.
Antworten
BobbyTH:

@stksat229185

 
13.05.19 15:40
ich glaube das die nur einen Wissensvorsprung vor den Daytradern haben. Und manchmal ist es auch nur Taktik da es ja immer heisst: LV an Board, Kurs sinkt.
Antworten
BobbyTH:

@Dirty Jack

 
13.05.19 15:43
ja dein Post zu BR habe ich auch gesehen. Verstand aber nicht dass du deswegen eine Stimmrechtsmitteilung erwartet hast. Habe mir die Dateien auch angeschaut, oberflächlich zwar, aber für mich war kein Nachfolgezug bezüglich eines Zeitraumes möglich.

Du gehst offensichtlich davon aus, dass die 176 mIllionen an mindestem einen Tag insgesamt bei denen im Depot lagen, so verstand ich dich.
Antworten
Hodalump86:

Mail von IR

18
13.05.19 15:43
Hallo Leute, wichtig vielleicht auch für euch: Hab bei IR gefragt ob der Going Concern Teil aus der Perspektive von 2018 oder der aktuellen ist, da das für mich nicht klar hervorging. Die Antwort ist EINDEUTIG: Es bezieht sich auf die 12 Monate beginnend mit 7.5.2019 (!!!)

****

Dear Mr XXX

Thanks for your email, please refer to the following two paragraphs in the annual financial statements on page 132 and 135 of the annual report respectively.

Going concern
In determining the appropriate basis of preparation of the 2017 Consolidated Financial Statements, the Management Board is required to consider whether the Group and Company can continue in operational existence for the foreseeable future.
The Group and Company’s cash flow forecast indicate that both the Group and the Company can, based on certain critical assumptions, continue in operational existence for the foreseeable future, namely for 12 months after the date of authorisation.

Approval
The consolidated financial statements were prepared under the supervision of the Management Board of the Company and were authorised for issue on 7 May 2019.

Kind regards

Steinhoff Investor Relations
_____________________________________

Tel                    : +27 (21) 808 0711
E-Mail               : investors@steinhoffinternational.com
Web                  : www.steinhoffinternational.com
_____________________________________

View our legal notice here
Antworten
B oje:

BobbyTH

 
13.05.19 15:45
Moin, was heißt das wenn der musterverfahrensantrag vom Gericht verworfen wird?

Boje
Antworten
BobbyTH:

@ Hodalump86

 
13.05.19 15:45
Ich hatte die auch angeschrieben, aber bis heute noch keine Antwort erhalten. Werde die nun nochmal dran erinnern und dann deine Mail mit der Mail an mich abgleichen.
Antworten
alpharider:

Musterverfahrensantrag - Frankfurt abgelehnt?

8
13.05.19 15:46

Bin hier im Bundesanzeiger gerade über die folgende Übersicht gestoßen, veröffentlicht heute, 13.05.2019.

Wurde der Musterverfahrensantrag in Frankfurt abgelehnt?

"Im Übrigen wird der Musterfeststellungsantrag des Klägers vom 20.08.2018, eingegangen bei Gericht am 21.08.2018, dass

6.  
für die Klagen von Investoren, welche Schadensersatzansprüche nach §§ 37b, 37c WpHG a.F. bzw. §§ 97, 98 WpHG, § 826 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 37v WpHG a.F., § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 37w WpHG a.F., § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 114 WpHG, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 115 WpHG aufgrund von Erwerben von Aktien der Steinhoff International Holdings N.V. mit der ISIN NL 0011375019 im Zeitraum vom 07.12.2015 bis zum 05.12.2017 betreffen, das Landgericht Frankfurt am Main international, sachlich und örtlich zuständig ist,

7.  
die niederländische Aktionärsvereinigung Verenigung van Effectenbezitters („VEB“) aufgrund der von ihr im Königreich der Niederlande eingereichten Klage (dagvaarding) gegen die Steinhoff International Holdings N.V. nicht dieselbe Partei i.S.d. Art. 29 EuGVVO im Verhältnis zu einer anderen natürlichen oder juristischen Person ist, wenn diese andere natürliche oder juristische Person vor einem international zuständigen deutschen Gericht ihrerseits Klage erhoben hat,

8.  
mittels einer durch die niederländische Aktionärsvereinigung Verenigung van Effectenbezitters („VEB“) im Königreich der Niederlande eingereichten Klage (dagvaarding) gegen die Steinhoff International Holdings N.V. nicht derselbe Anspruch i.S.d. Art. 29 EuGVVO im Verhältnis zu dem von einer anderen natürlichen oder juristischen Person klageweise vor einem international zuständigen deutschen Gericht geltend gemachten Anspruch vorliegt,


gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 KapMuG als unzulässig verworfen.

Gründe

Der Musterverfahrensantrag des Klägers vom 20.8.2018, bei Gericht eingegangen am 21.8.2018, war im tenorierten Umfang öffentlich bekannt zu machen. Hinsichtlich der Ziffern 6., 7. und 8. war der Musterverfahrensantrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 KapMuG als unzulässig zu verwerfen. Die dort benannten Feststellungsziele betreffen Rechtsfragen der Zulässigkeit der Klage, nämlich der Zuständigkeit des Gerichts für das Ausgangsverfahren. Diese Fragen können indes nicht zum Gegenstand eines Musterverfahrens gemacht werden (BGH, Beschluss vom 2.12.2014, Az. XI ZB 17/13). Die Frage der Zuständigkeit des Gerichts hat das Gericht selbst zu beurteilen, bevor über die Zulässigkeit des Musterverfahrensantrags beschieden wird.

Das Gericht geht unter Bezugnahme auf die hier bereits ergangenen Bekanntmachungsbeschlüsse (vgl. Beschluss vom 04.04.2019, Az: 2-25 O 345/18) von der internationalen Zuständigkeit des angerufenen Landgerichts Frankfurt am Main aus. Dies folgt aus der Listung der Beklagten an der Frankfurter Wertpapierbörse. Dementsprechend hätte sie den Regeln nach deutschem Recht hinsichtlich Bilanzierungspflichten und Informationspflichten genügen müssen. Der in Art. 7 Ziff. 2 EuGVVO und Art. 4 Abs. 2 ROM II VO vorausgesetzte Handlungsbezug kann daher bejaht werden.



Quelle: eBundesanzeiger, 2-10 O 247/18
Antworten
RDA84:

Das

 
13.05.19 15:48
wäre ja eine durchaus positive Nachricht Leute  
Antworten
BobbyTH:

@B oje

2
13.05.19 15:48
Musterverfahren ist wohl so eine Art Sammelklage. Denke Dirty ist etwas in Richtung Rechtsberatung, da  kann er sicherlich besser Antwort geben als ich.

Aber "verworfen" bedeutet für mich soviel wie abgelehnt da wohl Fehler in der Klageerhebung, bzw. es andere Gründe dafür gibt.

Soweit ich mich erinnern kann, laufen aber noch weitere Musterverfahrensklagen
Antworten
Damage:

Antwort auf #178967

7
13.05.19 15:50
#178967 handelt es um den Lagebericht (future outlook) und die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, nicht um die Going-concern-assumption mit dem der Abschlussprüfer nicht einverstanden ist (der es sagt etwas über die 12 Monate nach dem Bilanzstichtag 31.12.2017).

Es ist wichtig, diese Dinge getrennt zu halten...bevor wir in Verwirrung und semantische Diskussionen geraten.

Antworten
Dirty Jack:

@ Hodalump86

 
13.05.19 15:51
Vielen Dank für die Info, das liegt genau auf der Ausführung von damage.

@BobbyTH, ne du missverstehst das.
BR würde, wenn man den Verkauf lt. MS  Ende April zu den am 09.05.2019 vorhandenen Shares dazuaddierte, diese von dir genannte Gesamtsumme und damit die 3 % Hürde schaffen.
Dies passierte nicht. makemoney88 hatte dazu gestern auch einen für mich immer mehr nachvollziehbaren Gedankengang geäußert. Wäre ja nicht das erste Mal, das BR Spaß am Kurs findet.
Antworten
B oje:

BobbyTH

 
13.05.19 15:52
Danke, verworfen war das einzige Wort was ich auch eindeutig wusste  
Antworten
Trash:

Also

 
13.05.19 15:57
beruht die Aussage zur "forseeable existance " Alleine auf den Forecast des Unternehmens ? Unabehängig vom CVA ?
100 % food speculation free - Don`t let your money kill people ! Respect Africa !
Antworten
tom.tom:

Wird wohl...

 
13.05.19 16:03
...für die Kläger kein Spaziergang werden ihre Klagen, bei den jeweilig zuständigen Gerichten durchzubringen,
eines ich jedoch gewiss, es wird die Kläger noch viel Geld kosten..mit sehr ungewissem Ausgang!

Erfolgreichere Strategie: Den Fuß von der Steinhoffaktie runternehmen, Klagen sausen lassen und
in ein paar Monaten auf die Erholung setzen...
Antworten
alpharider:

Foreseeable future

2
13.05.19 16:03
Ich lese diese Aussage im Jahresabschluss schon eindeutig.

Man ist aktuell in einer insb. aus Liquiditäts-Sicht angespannten Lage. Wenn jetzt Themen wie, bspw. Aktionärsklagen wo auch immer kommen, besteht die Gefahr dass die Lichter ausgehen. Den Vermerk muss das Management allein aus Eigenschutz schon machen (persönliche Haftbarkeit).

Dem Gegenüber lese ich aber die Einleitungen, die sowohl von Management, als auch Supervisory Board positiv formuliert sind.
Antworten
BobbyTH:

@Dirty Jack

 
13.05.19 16:06
Du meinst den post #178801.

Ja logisch und nachvollziehbar dass es so gewesen sein könnte.

Aber lese du nochmal selbst deinen Post #178795, den  darin schreibst du dass eine Meldung hätte kommen müssen. Ich gehe davon aus, dass die shares nicht so einfach zu addieren sind um auf 176 Millionen zu kommen.

Aber vielleicht liegts an meiner leseweise, oder an deiner Schreibweise ;)  
Antworten
B oje:

TomTom

3
13.05.19 16:10
So würde ich es auch interpretieren. Und viele wollen und können sich ein möglicherweise langes und kostspieliges Klageverfahren nicht leisten. Es wird ja meistens auf einen Vergleich nach langer Zeit hinauslaufen. Schade für die Kläger die Kohle versenkt haben, Klaas fällt mir da ein; der arme.

Für unsere Steinhoff und die neuen Aktionäre ist es natürlich gut wenn mehrere von den Musterverfahrensanträgen abgelehnt wird.

Wir werden sehen. Mit Steinhoff war ich entspannt, bin entspannt und werde auch weiterhin entspannt schlafen können.

Übrigens: Alles neu macht der Mai!

Boje
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