Natürlich wissen wir nicht, was der Grund für die Verschiebung ist. Jedoch sollte uns doch klar sein, dass einen rechtlichen Grund geben muss, die Bilanz zurückzuhalten. Das die Bilanz vorliegt, ist klar. Ansonsten hätte man den Termin ja schon früher verschieben können (und m.E. müssen). Mich macht nur die Aussage stutzig, dass man sich auch gegen eine Veröffentlichung am heutigen Tag entscheinden könnte. Das schreibt man nicht, wenn man es gar nicht kann, sondern nur, wenn es (rechtliche) Gründe gibt, die eine Veröffentlichung verhindern. Welche dies sein können, kann jedoch nicht sagen, dazu fehlt mir das nötige know-how.