Kann mir jemand erklären, wie der Einspruch vom werten Herrn Seifert die Bilanz verschieben kann?
Das macht für mich gar keinen Sinn, da die Verfahren, welche Seifert gegen Steinhoff führt, wohl keinen Einfluss auf den Zeitpunkt zu dem die Bilanz gelegt wird, haben kann. Wenn ein Risiko besteht, dass Steinhoff nur 50% an Conforama hat, dann muss das eben in der Bilanz entsprechend berücksichtigt werden, aber zu mehr kann das ja wohl nicht führen. Der Einspruch beim CVA kann überhaupt keinen Einfluss auf die Bilanz haben, denn das Verfahren in UK kann ja keinen Einfluss auf die 2017/2018 Bilanz haben, da der CVA selbst auch keinen Einfluss auf diese Bilanz haben kann, sondern erst auf die 2018/2019er Bilanz.
Wenn es um die Frage geht, ob Conforama voll konsolidiert werden kann oder nicht, dann muss man sich eben von seinen Rechtsanwälten sagen lassen, ob hier eine Gefahr besteht auf 50% zu fallen oder nicht. Wenn eine Gefahr besteht, dann darf eben nicht voll konsolidert werden.
Bitte um Meinungen von jenen, die sich in der Materie - am besten ein Wirtschaftsprüfer - auskennen.