So steht es auf der Homepage von Steinhoff...finde auch gut, dass es in deutsch ist. :o)
Das soll morgen durchgebracht werden. Wenn man sieht, wer da alles dran beteiligt ist brauchen wir uns nicht wundern, dass der Kurs in den letzten beiden Handelstagen in der Art und Weise gestiegen. Weil jeder steckt ja irgendwo mal eine Information durch.
Bei der Bekanntgabe, dass Steinhoff für drei Jahre gerettet ist, wurde der Kurs auf 24 Cent hochgekauft. Aber dann kamen die Details mit den Zinsen für die Kredite und wir dachten uns, wie wollen die das zurückzahlen, zumal ehemals MF auch nur rote Zahlen schrieb.
Sollte also morgen das unten stehende festgezurrt werden, könnte es wirklich eine kleine Rackete geben.
Steinhoff Ausgabe von Vorschlägen im Zusammenhang mit Company Voluntary Arrangements (CVA) für SEAG und SFHG vor den am 14. Dezember 2018 stattfindenden Gläubigerversammlungen
Steinhoff International Holdings N.V. (die Gesellschaft und gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften die Steinhoff-Gruppe).
Die Gesellschaft verweist auf ihre Bekanntmachungen vom 19. November 2018 (die Bekanntmachungen vom 19. November) im Hinblick auf die Ausgabe eines Company Voluntary Arrangement betreffend die Steinhoff Europe AG (SEAG) (der SEAG-CVA-Vorschlag) und ein Verfahren der Gesellschaft zur Einholung von Zustimmungen in Bezug auf von der Steinhoff Finance Holding GmbH (SFHG) ausgegebene Wandelschuldverschreibungen (die Consent Solicitations).
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 19. November freut sich die Gesellschaft, über den aktuellen Stand der Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten der Steinhoff-Gruppe zu berichten und insbesondere ein Update zu der Ausgabe des SEAG-CVA-Vorschlags zu geben und die Ausgabe des SFHG-CVA-Vorschlags anzukündigen (nach Rücknahme der Consent Solicitations-Verfahren, wie nachstehend erläutert).
Diese Verfahren betreffen die Restrukturierung von Verbindlichkeiten der SEAG und der SFHG und haben voraussichtlich keine Auswirkungen auf die operativen Geschäftsbereiche der Steinhoff-Gruppe oder ihre Vermieter oder Handelsgläubiger.
Rücknahme der Consent Solicitations zugunsten eines Company Voluntary Arrangement der SFHG
Die Gesellschaft hat die Consent Solicitations beendet und die außerordentlichen Beschlüsse hinsichtlich der drei Serien ausstehender, von der SFHG ausgegebener und in den Jahren 2021, 2022 bzw. 2023 fälliger Wandelschuldverschreibungen (die Wandelschuldverschreibungen) zurückgezogen, weil sie entschieden hat, dass die Restrukturierung der Wandelschuldverschreibungen durch ein Company Voluntary Arrangement der SFHG nach Part 1 des Insolvency Act 1986 von England und Wales effizienter erreicht werden kann (der SFHG-CVA-Vorschlag).
Der SFHG-CVA-Vorschlag wurde Alan Bloom, Alan Hudson und Simon Edel von Ernst & Young vorgelegt, die sich bereit erklärt haben, als sog. Nominees sowohl für den SFHG-CVA-Vorschlag als auch für den SEAG-CVA-Vorschlag zu fungieren (die Nominees).
Ausgabe des SEAG-CVA-Vorschlags und des SFHG-CVA-Vorschlags
Nach Verständnis der Gesellschaft haben die Nominees den SEAG-CVA-Vorschlag und den SFHG-CVA-Vorschlag (zusammen die Vorschläge) geprüft und am heutigen Tag beim High Court of England and Wales einen Bericht in Bezug auf jeden der Vorschläge eingereicht.
Nach Einreichung der Berichte der Nominees beim High Court werden der SEAG-CVA-Vorschlag gegenüber sämtlichen Gläubigern der SEAG sowie der SFHG-CVA-Vorschlag gegenüber sämtlichen Gläubigern der SFHG am heutigen Tag veröffentlicht. Die Gläubiger von SEAG und SFHG haben nun Zeit, den SEAG-CVA-Vorschlag bzw. den SFHG-CVA-Vorschlag zu prüfen, bevor sie auf den am 14. Dezember 2018 stattfindenden Gläubigerversammlungen darüber abstimmen.
Eine Vorgabe in Bezug auf den SEAG-CVA-Vorschlag und den SFHG-CVA-Vorschlag besteht jeweils darin, dass die Umsetzung des jeweiligen CVA bedingt ist auf die Umsetzung des jeweils anderen CVA.
Eckpunkte des SEAG-CVA-Vorschlags:
Der SEAG-CVA-Vorschlag enthält die folgenden Eckpunkte:
Die Beteiligungsstruktur der SEAG wird durch die Gründung neuer, in Luxemburg, Jersey
bzw. dem Vereinigten Königreich gegründeter Gesellschaften als unmittelbaren und mittelbaren Holdinggesellschaften und Tochtergesellschaften der SEAG umstrukturiert;
beim Vollzug wird eine Ausgliederung fast aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von der SEAG auf bestimmte dieser neu gegründeten Gesellschaften mit Sitz in Jersey bzw. im Vereinigten Königreich erfolgen;
die bestehenden Finanzverbindlichkeiten der SEAG werden durch eine neue Darlehensfazilität restrukturiert; diese soll von einer neu gegründeten Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg aufgenommen werden, die als mittelbare Tochtergesellschaft der SEAG bestehen soll (die Neue SEAG-Luxco-Verbindlichkeit); auf die Neue SEAG-Luxco-Verbindlichkeit fallen PIK-Zinsen an, die auf halbjährlicher Basis zu kapitalisieren sind, und die Fazilität wird am 31. Dezember 2021 fällig;
die gegenwärtigen Finanzgläubiger der SEAG können sich an der Neuen SEAG-Luxco-Verbindlichkeit beteiligen; diese Beteiligungen profitieren von einem von der neuen SEAG-Unternehmensgruppe zu gewährenden Sicherheitenpaket;
soweit die gegenwärtigen Finanzgläubiger der SEAG in Bezug auf die von ihnen gehaltenen gegenwärtigen SEAG-Verbindlichkeiten derzeit von einer Garantie der Gesellschaft profitieren, werden diese Finanzgläubiger auch von einem neuen Schuldtitel mit aufgeschobener bedingter Fälligkeit profitieren, der von der Gesellschaft für die Neue SEAG-Luxco-Verbindlichkeit auszugeben ist; und
zur Ermöglichung der Umsetzung der finanziellen Restrukturierung wird vorbehaltlich der Zustimmung der SEAG-Gläubiger zu dem SEAG-CVA-Vorschlag ab dem Tag dieser Zustimmung eine vorläufige Stillhaltevereinbarung in Kraft treten, wonach den SEAG-Gläubigern ab diesem Zeitpunkt bis zur Durchführung der finanziellen Restrukturierung oder der Beendigung des CVA die Ergreifung bestimmter Vollstreckungsmaßnahmen gegen die SEAG untersagt ist.
Weitere Informationen sind im SEAG-CVA-Vorschlag enthalten, der auch einen voraussichtlichen Zeitplan sowie Anweisungen für SEAG-Gläubiger in Bezug auf die von ihnen vorzunehmenden Handlungen umfasst. Der SEAG-CVA-Vorschlag sowie bestimmte zugehörige Dokumente stehen auf der Seite www.lucid-is.com/steinhoff zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Eckpunkte des SFHG-CVA-Vorschlags:
Der SFHG-CVA-Vorschlag enthält die folgenden Eckpunkte:
die Restrukturierung der Wandelschuldverschreibungen als Verbindlichkeiten in Form
von garantierten und besicherten Darlehen mit Fälligkeit am 31. Dezember 2021, auf die halbjährlich zu kapitalisierende PIK-Zinsen anfallen. Es ist geplant, auf diese Weise die von Inhabern der im Jahr 2021 bzw. 2022 fälligen Wandelschuldverschreibungen gewährten Darlehen in eine einzige Darlehensfazilität umzustrukturieren sowie die auf diese Weise von den Inhabern der im Jahr 2023 fälligen Wandelschuldverschreibungen gewährten Darlehen in eine separate Darlehensfazilität umzustrukturieren, und zwar jeweils mit einer neu gegründeten Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg als Darlehensnehmerin. Die 2021/2022 bzw. 2023 fälligen Darlehensfazilitäten werden auf Darlehensnehmerebene gleichrangig sein;
diese Darlehensfazilitäten werden entweder von einer Garantie oder von Schuldtiteln mit aufgeschobener bedingter Fälligkeit profitieren, die im Falle der 2021/2022 fälligen Darlehensfazilität von der Gesellschaft und der Steinhoff International Holdings Pty Ltd sowie im Falle der 2023 fälligen Darlehensfazilität von der Gesellschaft ausgegeben werden und in denen die Garantiegeberstruktur für jede der gegenwärtigen Serien von Wandelschuldverschreibungen zum Ausdruck kommt;
die neuen umstrukturierten Verbindlichkeiten werden die Form privater Darlehensfazilitäten haben und die Wandlungsmöglichkeit der gegenwärtigen Wandelschuldverschreibungen entfällt; und
zur Ermöglichung der Umsetzung der finanziellen Restrukturierung wird vorbehaltlich der Zustimmung der SFHG-Gläubiger zum SFHG-CVA-Vorschlag ab dem Tag dieser Zustimmung eine vorläufige Stillhaltevereinbarung in Kraft treten, wonach den SFHG-Gläubigern ab diesem Zeitpunkt bis zur Durchführung der finanziellen Restrukturierung oder der Beendigung des SFHG-CVA-Vorschlags die Ergreifung bestimmter Vollstreckungsmaßnahmen gegen die SFHG oder die Gesellschaft untersagt ist.
Weitere Informationen sind im SFHG-CVA-Vorschlag enthalten, der auch einen voraussichtlichen Zeitplan sowie Anweisungen für SFHG-Gläubiger in Bezug auf die von ihnen vorzunehmenden Handlungen umfasst. Der SFHG-CVA-Vorschlag sowie bestimmte zugehörige Dokumente stehen auf der Seite www.lucid-is.com/steinhoff zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Aktionäre und sonstige Investoren der Gesellschaft sollten beim Handel mit Wertpapieren der Steinhoff-Gruppe Vorsicht walten lassen.