Herr Quirijn Bongaerts, als Vertreter eines einzelnen Aktionärs aus Deutschland und auch als niederländischer Anwalt der Stichting Steinhoff International Compensation Claims, gefragt, in welcher Form die Gesellschaft über die Ergebnisse der Untersuchungen berichten wird.
Er fragte auch, ob der gesamte PwC-Bericht veröffentlicht wird und ob es eine Zusammenfassung für die Aktionäre geben wird und ob es strukturelle Aktualisierungen oder häufige Aktualisierungen der Ergebnisse geben wird.
In Bezug auf Updates von PwC antwortete Herr du Preez, dass es beabsichtigt sei, den Markt mit Updates zu versorgen, sobald sie verfügbar seien.
In dem Maße, in dem es einen Abschlussbericht geben würde, antwortete Herr du Preez, dass er es sei. wäre auch die Absicht, diesen Bericht zu veröffentlichen.
Er stellte jedoch fest, dass diese beiden Aussagen den folgenden Bestimmungen unterliegen
Vorbehalte: (i) soweit sich der Bericht auf Ansprüche gegen Dritte bezieht, müsste das Unternehmen Rechtsberatung in Anspruch nehmen und kann sich dafür entscheiden, den vollständigen Bericht nicht zu veröffentlichen, und (ii) soweit der Bericht Auswirkungen auf Strafverfolgungsmaßnahmen oder Zivilansprüche haben könnte, kann das Unternehmen beschließen, den vollständigen Bericht nicht zu veröffentlichen. Herr du Preez fügte hinzu, dass das Unternehmen dann in der Lage sein würde, diese Erklärungen zu diesem Zeitpunkt nicht zu veröffentlichen.
Frau Bettina Elles, eine Rechtsanwältin aus Deutschland, die einen deutschen Aktionär vertritt, stellte die Frage, ob Herr Dieperink in einem Interessenkonflikt stehe und nicht die erforderliche Integrität habe, um zum CFO ernannt zu werden. Frau Elles behauptete, dass öffentlich zugängliche Informationen darauf hindeuteten, dass Herr Dieperink, der seit mehr als 10 Jahren als Steinhoff UK CFO tätig ist, nicht nur Kenntnis davon hatte, sondern möglicherweise auch davon hatte.
war aktiv an Transaktionen beteiligt, die von PwC untersucht wurden. Frau Elles fügte hinzu, dass sie der Ansicht sei, dass es einen klaren Hinweis darauf gebe, dass seit vielen Jahren
Herr Dieperink hatte persönlich von diesen Strukturen profitiert, indem er Boni und Aktienrechte erhielt, die unter anderem auf überhöhten Ergebnissen basierten. Sie fügte hinzu, dass, wenn solche Transaktionen tatsächlich als betrügerisch in der PwC-Untersuchung in Frage gestellt würden, Herr Dieperink persönlich von solchen Transaktionen und deren Untersuchung betroffen wäre.
Der Vorsitzende erläuterte das Verfahren zur Ermittlung der aktuellen Nominierungen für den Vorstand. Sie fügte hinzu, dass die Geschäftsführer und Aufsichtsräte unverzüglich zurücktreten würden, falls die forensische Untersuchung etwas aufdecken sollte.
die in Bezug auf sie nicht entgegenkommend sind.
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