Hallo Dago,
zu deinem heutigen Post hinsichtlich des Forderungsrangs Gläubiger vs Schadenersatz Richtung Altaktionäre.
Wenn mich doch nicht alles täuscht wurde über das LUA "Vorrang" eingeräumt und durch die Umsiedelung der Schuldenesel nach UK haben die Gläubiger sich endgültig in eine Überlegene Position gebracht, dies dürfte auch der Grund sein warum die Klagewilligen relativ geschmeidig auftreten, dies lässt doch bereits daraus ableiten, das Tilp & der VEB jeweils bereits das Wort Vergleich in den Mund nehmen bevor es dahingehend überhaupt mal richtig losgegangen ist. Schlussendlich sitzen die Gläubiger mittlerweile grundsätzlich am längeren Hebel & sie werden Ihre Investition verteidigen.
Nach meiner Einschätzung & da bleibe ich auch bei wird die Kompensation der geschädigten & klagewilligen über Aktienpakete laufen und nein keine Seitens SH neu auszugebenden Aktien, sondern aus dem Bestand der bereits eingesammelten Aktien und ja die Aktien wurden nicht durch SH angesammelt aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von den Gläubigern.
Wir hatten innerhalb des Threads ja vor kurzem die Diskussion darüber warum sich der VEB auf das Stillhalteabkommen eingelassen hat & da gibt es aus meiner Sicht nur einen logischen Grund und der ist, dass es bereits einen Deal gibt, ansonsten wäre das Vorgehen des VEB einfach nur naiv & dafür sind die Jungs zu pfiffig. ;-)
Die Rangfolge kann man Belegen bzw. ausarbeiten wenn man sich nun nochmals die Mühe machen möchte, bezüglich der meinerseits obenstehend genannten Aussage hinsichtlich der Kompensation der klagewilligen, handelt es sich halt um eine Stand jetzt nicht belegbare Vermutung/These, die jedoch eine rein logische Lösungsorientierte Variante wäre, auf die es Mangels Alternativen auch wohl herauslaufen wird & alleine schon über die Verkündigung des Vergleichs hätten die Klagewilligen mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits Ihre Kompensation in der Tasche, da der Markt den möglichen Schadenersatz wahrscheinlich als höchstes Risiko einstuft. Wenn das ganze Schauspiel dann im Frühjahr 19 noch parallel mit einem kleinen Aktienrückkaufsprogramm begleitet wird, dann können die Klagewilligen auch in Ruhe Ihre Gewinnmitnahmen ausführen. Beim angesprochenen Aktienrückkauf kommt es noch nicht mal auf die Anzahl an, alleine die Signalwirkung wäre schon nicht zu verachten. Investitionssumme 50 Mio würden aus meiner Sicht bereits ausreichen um den gewünschten Effekt zu erreichen, die genannte Summe würde bei einem anzusetzenden Minimum Rückkaufskurs von 0,50 je share schon mal ausreichen um 25 Mio Scheinchen wieder in die Gesellschaft zu überführen. Mit diesem move hätte man dann die Klagen aus Sicht der Gesellschaft vom Tisch & würde die allseits gewünschte Kurspflege ausführen bzw. einleiten.
Viele Grüße
Mysterio