Sorry, ich schau hier seltener rein, deshalb fiel ich erst jetzt über deine Fragen.
Ich gehe davon aus, dass die Hedgefonds bisher keine Aktien direkt halten.
Wäre rechtlich zu problematisch, da ihre 3 Gläubigerdirektoren über zu viele Insiderinformationen über den wirtschaftlichen Stand verfügen.
Aber es besteht die Möglichkeit über die Agenten, welche jeweils eine Kreditlinie oder eine CPU Linie vertreten.
Diese wären rechtlich dazu in der Lage, für die von ihnen vertretenen Gläubiger Aktien zu halten.
Shareholder Nominee, nennt sich diese Variante, damit blieben die Aktionäre in der Deckung.:
"The registered owner of shares held for the benefit of another person (the beneficial owner). The beneficial owner may choose to appoint a nominee because it does not wish to have the shares registered in its own name, or it may be required to appoint a nominee."
Die Shareholder Nominees sind bei Clearstream registriert.
Wäre eine Möglichkeit, lässt sich aber im konkreten Fall nicht nachweisen.
Für die Aussage mit dem Inventar, was mal spitz übertrieben ist, beziehe ich mich auf die Muttergesellschaft SIHNV.
Ihre Assets sind Investments in SIHL und Newco 1, beide verpfändet, Gläubiger haben die Hand drauf via CPU.
Dazu kommt noch eine kleine Forderung an die SIHPL aus dem GS, man übernahm ja deren MPC Zahlungen gegen Ausstellung eines Schuldscheines, sowie das Inventar im Büro, das wäre mal grob die Mutterholding.
Und deren Aktionäre sind wir.
Diese Mutterholding hat auf der P-Seite eine interne Verbindlichkeit sowie eine sich permanent ändernde Verbindlichkeit aus der NV CPU.
Überwiegen die Assetwerte ggü. den CPU Werten, gibt es keinen Fehlbetrag, andersrum gibt es einen, 2021 war diese Fehlbetragsverbindlichkeit ca. 1,204 Mrd €.
Alles in dieser Einzelbilanz wird auf Fair Value Basis berechnet im Gegensatz zur Konzernbilanz, dort gilt Fair Value für Schulden und historische Anschaffungskosten für Assets.
Und bei dem ganzen Zinnober vom 15.12. geht es um die Gesellschaft, deren Aktien wir haben, die SIHNV.
Bei einer Verschmelzung in eine neue Holding wäre es von Vorteil, wenn man den Verlustvortrag mit hinüber nehmen könnte, aber dazu müsste man dann wohl auch bei den Finanzämtern Liebkind spielen und auch zwischenbilanzieren.
Im Endeffekt wäre eine Verschmelzung dann eben mit der Offenlegung von möglichen Reserven verbunden.
Der Verlustvortrag der SIHNV lag 2021 bei 7,307 Mrd €.
Die 20 % aufgerechnet auf die 80 %, welche den dann eingebrachten CPU Verbindlichkeiten entspricht, halte ich für annehmbar, wenn die dazugehörigen technischen Details stimmen.
Da als Rechtsordnung vom Companies Act ausgehe, habe ich auch mal im Nebenhaus etwas zu den Aktionärsrechten in diesem Rahmen gepostet:
#62091
Trotzdem versuche ich aus den bisher öffentlich zugänglichen Materialien möglich Ansatzpunkte herauszufiltern, die für Rechtsverfahren von Bedeutung sein könnten.
Die Bilanz 2022 wird zeigen, wie groß die Verbindlichkeit aus der Gleichung Assets-Debt dann sein wird und ob das Angebot 20 % dann fair ist oder nicht.
Wird mein erster Blick drauf sein.
steinhoffinternational.com/downloads/2022/...-report-2021.pdf
S. 217