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Steinhoff International Holdings N.V.


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Beiträge: 361.311
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
saueraufsuess:

Sorry

 
23.10.21 15:31
Meinte Stellenbosch.Südafrika
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Taylor1:

Mosters könnte etwas sich geschickt

 
23.10.21 15:50
anstellen,indem. Er Vorher Aktien Kauft dannach,lässt er Klagen Fallen....
Win Win Situation!.
Sammelt vorher 100-500Mios Aktien
Dann wird er Stein reich!.
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Taylor1:

Franfurther Party

 
23.10.21 15:51
komm ich mit e scooter...
Antworten
Dito01:

@Relation1,

 
23.10.21 15:54
Hat der Beamten Fond nicht auch 10% von Steinhoff? Dann würde sich das doch Ändern??
Antworten
ccraider:

#352582 shopping

6
23.10.21 15:55
...das von Dir dargestellte Prinzip (permanente Verunsicherung der Kleinanleger)
deckt sich mit meinen Unterstellungen zur Motivation von

a) Mostert etc. (und deren Kontakten in ZA)
b) swingtrader Teams (gegenseitiges Bestätigen von Pushing wie Bashing Argumenten)
c) Art der Berichterstattung (Medien) in ZA
d) Benutzung und Manipulation von Usern (ariva, FB, etc. zur Schaffung von Ver-Zutrauen )
e) ein Mittel ist das Durchstechen von Dokumenten bevor der Markt offiziell informiert wird
f) ein Mittel ist "Zugänge zu Internas". (was, wenn genau das von naked short LV gewollt ist)

Vermutlich wird demnächst wieder etwas an Infos zum court hearing von Freitag auftauchen,
zum bashen oder pushen benutzt, BEVOR SNH  offiziell darüber informiert.

Daher, IMO immer die potentielle Motivation (auch zu meinem posting) selbst hinterfragen.
Ja, ich glaube dass a-f nicht Verschwörung ist, sondern im Hintergrund passierendes Kalkül.
Nun, die Masse der Mensch hat IMO überwiegend die Gier nach Macht oder Geld HABEN MÜSSEN
als ungesunde egozentrierte intrinsische Motivation. Alles darumherum dient nur als Mittel um
das ungesunde Ego zu bedienen.
Ende als "smartass"
(ohne Ego als eigene Motivation kann Geld und Macht auch gesund generiert werden)

Antworten
Steinmätzchen:

@ Relation 1

 
23.10.21 16:01
"  Das Gericht ist zuständig. "

Genau diese Frage wurde gestern vor Gericht bei Slingers in der Berufung verhandelt. Der Antrag der Nichtzuständigkeit wurde ursprünglich von Slingers abgelehnt, die Berufung von SH in der höheren Instanz abgelehnt, weil die Begründung von Slingers noch ausstand. Nach der Begründung wurde die Berufung ausgerechnet an Slingers zurückverwiesen.

Für den 28. 10. hat Slingers bereits vor ca. 1 Monat den nächsten Anhörungstermin angesetzt gehabt. Also muss sie bis 27.10. entscheiden, ob sie der Berufung hinsichtlich der Zuständigkeit doch noch statt gibt, falls ja, wäre der 28.10. hinfällig.  
Antworten
Taylor1:

Steinmätz

 
23.10.21 16:05
Nach deine. These also,nächste Donnerstag,
Das wird sehr interessant,
Weil viele Aktie zwischen Zeitlich verlasse,Teil oder Ganz raus sind,
Bei so eine Meldung,erledigt sich alles vom selbst!.
NL hat ja schon entschieden,s155 würde in SA Flutchen!.
Antworten
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#352083

SIHVN_ALL_IN:

dann habe ich noch einen Keks ;-)

12
23.10.21 16:45
heißt Conclusion...;-)

Wenn Richterin Slinger sich gegen S155 und für Liquidationsverfahren entscheiden sollte, wie auch immer, dann sollte sie sich einmal "Conclusion" zu Gemüte führen(gerne auch die SA Freunde ;-)).
Quelle:
repository.up.ac.za/bitstream/handle/2263/...&isAllowed=y
Antworten
silverfreaky:

Eine dumme Frage.

 
23.10.21 17:08
Hätte Steinhoff per Gerichtsbeschluss diese Klage nicht schon vor langer Zeit erzwingen abhandeln können?
Hier wird ja behauptet man hat es falsch eingeschätzt.Für mich passt das nicht zusammen.
Antworten
Schönesbiest:

@freaky

 
23.10.21 17:18
Hier wird behauptet??  Du behauptest, und das ja schon seit vielen Jahren, nicht nur falsch eingeschätzt, sondern bewußt, absichtlich, mutwillig falsch eingeschätzt.
Antworten
silverfreaky:

Ja das ist richtig.

 
23.10.21 17:23
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Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#352088

Steinmätzchen:

@ Relation 1

 
23.10.21 17:45
Der Zweck deiner Antwort erschließt sich mir nicht. Eine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil ist immer möglich, niemand muss sich die Möglichkeit dazu vorab oder nach einem Urteil erstreiten. Gestern wurde über die Berufung von SH verhandelt die Klage von vornherein wegen Nichtzuständigkeit des Gerichts abzuweisen. Entscheidet Slingers gegen die Zuständigkeit, erübrigen sich weitere Gerichtstermine.
Antworten
pennystockfin.:

Mal kurz reingeschaut!

 
23.10.21 18:05
Ihr seid euch ja immer noch nicht einig!
Hoffentlich geht es hier nicht so lang wie bei Steinhoff  
Antworten
gobe:

Ich

 
23.10.21 19:07
persönlich finde es sowieso merkwürdig,  daß Frau Slingers ihre eigene Begründung und die daraus resultierende Berufung eigenständig bearbeiten darf. Ist soetwas bei uns auch möglich?
Ich finde es sehr verwerflich.  
Denn sie wird ihre Einstellung nicht plötzlich ändern, ohne dass sie unglaubwürdig erscheint. Das wäre ja wie ein Wendehals.
Antworten
dare81:

gobe

2
23.10.21 19:20
Beim ersten Mal, kannte Sie aber noch nicht alle Fakten. Warum Sie den Fall evtl. angenommen hat, es besteht jetzt durchaus die Möglichkeit, damit Sie es jetzt anders sieht bzw. entscheidend. Wir werden sehen:-)
Antworten
BigMoney2020:

im Vergleich

 
23.10.21 19:40
zum letzten Wochenende ist es dieses ja geradezu ruhig und gesittet hier
Antworten
BigMoney2020:

wie hier

 
23.10.21 20:02
immer über die Richterin Slingers hergezogen wird. Unsäglich.

Ich wette niemand hier hat so eine Karriere wie sie gemacht. Hier sind eh nur kleine Angestellte die durch die SH Zockerei einmal im Leben zu Geld kommen wollen.

Etwas anderes als ne reine Zockerei mit einem nahe der Insolvenz rumkrauchenden Unterehmen ist es nämlich nicht.

Antworten
saueraufsuess:

Madame

2
23.10.21 20:40
Slingers war von der 1. Minute an voreingenommen gegenüber unserer Steini das ist mal Fakt
Antworten
pennystockfin.:

Et kütt wie et kütt!

 
23.10.21 21:50
Antworten
AlSteck:

Lauter Rechtsgeleeerte hier am Start

10
23.10.21 21:50
Leute, wenn ihr nicht einmal die einfachsten Rechtsgrundsätze kennt, dann lasst doch besser jegliche Spekulation darüber.
Slingers entscheidet lediglich darüber, ob sie eine Berufung gegen die bisher von ihr gefassten Beschlüsse bezüglich Eintritt der Financial Creditors in das Verfahren und gegen ihr Entscheidung über die Zuständigkeit zulässt.
Wenn Slingers positiv in Sinne von Steinhoff entscheidet, also die Berufung zulässt, dann kann Steinhoff das nächst höhere Gericht für eine Berufung anrufen.

Es geht also nicht darum, dass sie selbst irgendeine ihrer Entscheidungen ändert, sondern nur darum ob sie die Berufung überhaupt zulässt.

Es ist völliger Quatsch, dass man gegen eine erstinstanzliche Entscheidung immer Revision einlegen kann. Auch in Deutschland kann eine Revision vom Gericht ausgeschlossen werden und in Südafrika genauso.
Antworten
BigMoney2020:

Ich muss

 
23.10.21 22:00
sagen der Kioskbesitzer "Kiosk Al Steck" glänzt mit gewissem bodenständigem Fachwissen.

Kein Geschwurbel a la Steinmetzchen und kein hanebüchener Schwachsinn a la Nex

Ich nehme 4 Jever , ne Flasche Wasser und ne bunt Tüte
Antworten
H731400:

@ALSteck

 
23.10.21 22:26
Alles richtig in Deinem letzten Post, deswegen ist der Termin auch erst Ende Jan..  
Antworten
Souza:

#AlSteck

3
23.10.21 22:42
deine Klarstellung #352615 wurde dringend gebraucht. In Deutschland wird aber in jedem Bescheid und in jedem Urteil der Rechtsweg der Anfechtung angegeben. Ist keine Berufung zugelassen, kann Beschwerde dagegen eingelegt werden.  Den Zinnober, den Frau Slingers veranstaltet, kann man deshalb nur schwer nachvollziehen.
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