Nein, es gibt erst einen Grund für eine Klage auf Insolvenz, wenn SH sich weigert den Schaden vom Kläger zu begleichen bzw. den Schaden nicht begleichen kann. Wer aber keine monetäre Begleichung seines Schadens fordert, kann auch nicht entschädigt werden, deswegen ist derjenige, der entschädigen würde doch nicht insolvent. Die Rückgabe der Firma an Mostert funktioniert nicht, wurde hier ausreichend begründet. Abgesehen davon bekäme er sie wohl auch dann nicht, wenn SH liquidiert würde, wenn ich das richtig mitbekam.
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