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"STEINHOFF GLOBAL SETLEMENT - UPDATE ZUR SARB-ZULASSUNG
Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV" oder das "Unternehmen" und zusammen mit seinen Tochtergesellschaften "Steinhoff") zusammen mit Steinhoff International Holdings Proprietary Limited ("SIHPL") stellen die folgende Aktualisierung in Bezug auf den globalen Streitbeilegungsvorschlag von Steinhoff zur Verfügung.
Am 11. August 2021 kündigte das Unternehmen ein erhöhtes Angebot an und gab an, dass:
"Nach dieser Ankündigung werden SIHNV und SIHPL weitere Genehmigungen der South Africa Reserve Bank/FINSURV für die erforderlichen Genehmigungen einholen."
Steinhoff freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen die Genehmigung von SARB/FINSURV für die im überarbeiteten globalen Vergleichsvorschlag von Steinhoff vorgesehenen grenzüberschreitenden Überweisungen erhalten hat. Die Zulassung gilt bis 31. Mai 2022.
Louis du Preez, Chief Executive Officer, sagte:
„Die FINSURV-Genehmigung erfüllt eine der verbleibenden Bedingungen für die Umsetzung der globalen Streitbeilegung. Die letzte materielle Voraussetzung ist die Zustimmung des Obersten Gerichtshofs in Südafrika zum Vorschlag von SIHPL Abschn itt 155. Angesichts der überwältigenden Unterstützung der Kläger zugunsten des Vergleichsvorschlags , wir sind bestrebt, es so schnell wie möglich umzusetzen."
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"STEINHOFF GLOBAL SETLEMENT - UPDATE ZUR SARB-ZULASSUNG
Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV" oder das "Unternehmen" und zusammen mit seinen Tochtergesellschaften "Steinhoff") zusammen mit Steinhoff International Holdings Proprietary Limited ("SIHPL") stellen die folgende Aktualisierung in Bezug auf den globalen Streitbeilegungsvorschlag von Steinhoff zur Verfügung.
Am 11. August 2021 kündigte das Unternehmen ein erhöhtes Angebot an und gab an, dass:
"Nach dieser Ankündigung werden SIHNV und SIHPL weitere Genehmigungen der South Africa Reserve Bank/FINSURV für die erforderlichen Genehmigungen einholen."
Steinhoff freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen die Genehmigung von SARB/FINSURV für die im überarbeiteten globalen Vergleichsvorschlag von Steinhoff vorgesehenen grenzüberschreitenden Überweisungen erhalten hat. Die Zulassung gilt bis 31. Mai 2022.
Louis du Preez, Chief Executive Officer, sagte:
„Die FINSURV-Genehmigung erfüllt eine der verbleibenden Bedingungen für die Umsetzung der globalen Streitbeilegung. Die letzte materielle Voraussetzung ist die Zustimmung des Obersten Gerichtshofs in Südafrika zum Vorschlag von SIHPL Abschn itt 155. Angesichts der überwältigenden Unterstützung der Kläger zugunsten des Vergleichsvorschlags , wir sind bestrebt, es so schnell wie möglich umzusetzen."