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Steinhoff International Holdings N.V.

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Passende Knock-Outs auf Vonovia SE

Strategie Hebel
Steigender Vonovia SE-Kurs 5,45 9,48 14,43
Fallender Vonovia SE-Kurs 2,84
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VM0YWW6 , DE000VM4RX95 , DE000VM4RX79 , DE000VJ6ASB0 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

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Beiträge: 361.311
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
NeXX222:

Ups

7
06.10.21 22:32
Jetzt ist die Katze aus dem Sack…

„Sollte herausgefunden werden dass das Unternehmen nicht insolvent ist, kann das Gericht nicht die Liquidierung anordnen…“

Schade, da habt ihr es nun Schwarz auf Weiß!

Die ganze Panik war umsonst.

Vielleicht sollte der ein oder andere schnell seine günstig verkauften Aktien wieder einsammeln :)
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H731400:

3 Wochen dafür

 
06.10.21 22:34
Unglaublich und eine Riesen Frechheit in der Situation !

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#348278

Dirty Jack:

Alles klar

34
06.10.21 22:40

"Die Prüfung der Frage, ob das Gericht für die Liquidation des Beklagten zuständig ist, erfolgt in zwei Schritten. Erstens muss festgestellt werden, ob die südafrikanischen Gerichte für die Liquidation externer Unternehmen zuständig sind, und zweitens, wenn dies der Fall ist, ob dieses Gericht die Beklagte auflösen kann oder nicht. Die erste Stufe erforderte eine Auslegung von Kapitel 14 des Gesetzes von 1973 und von Punkt 9 von Liste 5 des Gesetzes von 2008. In der zweiten Phase ist zu prüfen, ob die Antragsgegnerin wirtschaftlich zahlungsunfähig ist oder nicht. Diese zweite Untersuchung muss noch durchgeführt werden. Sollte sich herausstellen, dass der Antragsgegner nicht wirtschaftlich insolvent ist, wäre das Gericht nicht befugt, den Antragsgegner abzuwickeln."

Ohne Kommentar!

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AndiLatte:

Vielen Dank für die Dokumente

 
06.10.21 22:40
Zwei sehr wichtige Erkenntnisse:

1) sie räumt ein, dass die sich nicht ganz sicher ist. Wenn dich nur 2008 gültig ist, dann ist das Gericht nicht zuständig.

2) wenn Steinhoff nicht insolvent ist, dann kann nicht die Liquidation angeordnet werden.

Eins wird sicherlich von höherer Instanz geklärt und zwei ist eine Binsenweisheit, die aber zum Glück mit aufgenommen wurde.
Antworten
AndiLatte:

Dirty war schneller ;)

 
06.10.21 22:42
Antworten
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#348282

Äonen:

Gedanken eines pragmatischen Anlegers

 
06.10.21 22:42
Wenn ich Steinhoff wäre, etc., zahlungsunfähig, was aufgrund einer Klage nachgewiesen werden soll oder  könnte. Welche Möglichkeiten hätte ich dann? Keine!  Dann würde ich den Weg der Abwicklung wählen. Steinhoff hat aber die Möglichkeiten und die finanzielle Macht, diese noch kleinen Angelegenheiten im Keime zu ersticken. Das werden sie, mit allen zur verfügungstehenden Rechtsmitteln, egal welche Instanz in SA dafür benötigt wird, wie teils ja schon geschehen.  In diesem Forum wird oftmals immer wieder alles durchgekaut bis in das letzte Detail und so richtig kann es niemand nachvollziehen oder erkennen, weil es niemand weiß, was die Anwälte Steinhoff's noch so in inpetto haben oder welche Strategie sie favorisieren, um alles außer Kraft zu setzen. Nur mal so, Steinhoff schafft das !!!  Meine Meinung.   Zum User Ryt...! Wenn ich Informationen vorab hätte, gegenüber allen in diesem Forum, würde ich mir Diese zu Eigen machen, da es erkennbar ist, dass dieses Forum einen maßgeblichen Einfluss auf 2-3 cent abwärts oder aufwärts in der Kursentwicklung hat. Egal, sollten sich so manche User mal Gedanken darüber machen. Natürlich jedem selbst überlassen .Bin nur ein kleiner Investor bei Steinhoff, der aus seinem Bauchgefühl handelt und denkt. In diesem Sinne, allen eine gute Nacht. Braucht auch keiner diese Zeilen kommentieren, da sowieso jeder Gedanke eines unbekannten  Mitschreibers torpediert wird.
Antworten
lazok:

Tausen Dank, Rtyde...

4
06.10.21 22:43
...hast meinen Schlaf gerettet.
"should it be found that the respondent is not commercially insolvent, then the court would not have the jurisdiction to wind-up the respondent"
wie geil ist das denn!?
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H731400:

Nicht ganz sicher

 
06.10.21 22:43
Hört sich auf deutsch an ich habe schei….gebaut.

Ein bisschen deutsch kann ich :-))  
Antworten
Taylor1:

Sop sage ich da nur...von DirtyJack

 
06.10.21 22:43
Die Prüfung der Frage, ob das Gericht für die Liquidation des Beklagten zuständig ist, erfolgt in zwei Schritten. Erstens muss festgestellt werden, ob die südafrikanischen Gerichte für die Liquidation externer Unternehmen zuständig sind, und zweitens, wenn dies der Fall ist, ob dieses Gericht die Beklagte auflösen kann oder nicht. Die erste Stufe erforderte eine Auslegung von Kapitel 14 des Gesetzes von 1973 und von Punkt 9 von Liste 5 des Gesetzes von 2008. In der zweiten Phase ist zu prüfen, ob die Antragsgegnerin wirtschaftlich zahlungsunfähig ist oder nicht. Diese zweite Untersuchung muss noch durchgeführt werden. Sollte sich herausstellen, dass der Antragsgegner nicht wirtschaftlich insolvent ist, wäre das Gericht nicht befugt, den Antragsgegner abzuwickeln."

Ohne Kommentar!
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lazok:

tausend!

 
06.10.21 22:44
Ups, Dirty und Andilatte waren schneller :))
Antworten
globalinvestor.:

Genau so ist es

7
06.10.21 22:46
Slingers hat heute Abend mit ihrer Begründung den Vogel ( in diesem Sinne Mostert und Co.), zum Abschuss freigegeben. Das Steinhoff nicht insolvent ist , wissen wir spätestens seit gestern Abend von den Holländern. Versteh einer wer da heute Abend seine Aktien so billig weggeschmissen hat? Kann sich nur um Unwissende gehandelt haben.

Ich sag so schon mal, tuuuuuuuuuuuuuuuuuut tuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuut

GS INCOMING!
Antworten
Taylor1:

ganz einfach jetzt gibt der Anwalt von SH

 
06.10.21 22:47
eilantrag bearbeitung,kein insolventes Unternehmen.
SA Gericht Slingers überprüft,gibt Tekkie abweisung.
Happy END  
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Antony111111.:

also der Satz ist geil!

 
06.10.21 22:48
wenn Steinhoff nicht insolvent ist, dann kann nicht die Liquidation angeordnet werden, und wenn schon oder was!
Antworten
Drohnröschen:

Pffhhh

2
06.10.21 22:50
Diese Slinger... viele Seiten sinnloses Geschreibsl um am Ende das Entscheidende zu sagen.  
Antworten
Tnotb666:

Danke Dirty,

 
06.10.21 22:50
Für mich persönlich ist der Fall damit zu 99 Prozent zugunsten von SH gelöst. SH ist definitiv nicht Insolvent und sind seit etlichen Monaten zahlungsfähig, siehe zb.
100 Millionen an Zinsen die jeden Monat pünktlich gezahlt werden. Das kann wohl kein insolventes Unternehmen leisten. Wie gesagt nur m.M. und keine Handelsempfelung.
Antworten
Antony111111.:

Reicht mal ein paar Unterhosen durch

 
06.10.21 22:53
Anscheinend haben hier viele für nichts die Hosen voll, solche Dünnschisser!
Antworten
rtyde:

Hätte ich die Informationen heute

8
06.10.21 22:54
früher gepostet, wäre ich wieder als "böser Bub" für den "Flash Crash" verantwortlich gemacht.
Antworten
Antony111111.:

rtyde wieso

 
06.10.21 22:55
Antworten
Antony111111.:

rtyde wieso

 
06.10.21 22:56
Wir haben schon drauf gewartet, war doch alles klar!
Antworten
Antony111111.:

Aber durch die Dünnschisser

 
06.10.21 23:00
habe ich, endlich mein Ziel erreicht, bin jetzt 7stellig! Lg
Antworten
NeXX222:

Damit ist nun auch

3
06.10.21 23:00
eine weitere Baustelle erledigt.

Schade mosert… jetzt gehst du auch noch leer aus.

Den Vergleich ausgeschlagen und jetzt ist es nur noch eine Frage der Zeit bis du auch noch die Liquidierungsklage verlierst und die Kosten übernehmen musst…

Selbst Schuld!

Als nächstes kommt jetzt die Genehmigung des S155 Meetings. 100% Zustimmung ist bereits vorhanden, jetzt müssen wir nur noch auf das Meeting warten.

Die Einsprüche von Tekkie sind wieder lächerlich da sie eindeutig nicht MPC im S155 sondern CC im SoP sind.

Global Peace Incoming
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Drohnröschen:

Hat ein bisschen was von

5
06.10.21 23:01
Und wenn ich nicht schwanger bin, dann bekomme ich auch kein Kind.
Hm... irgendwie ist die zeitliche Reihefolge der ganzen Verfahren unglücklich gewesen bzw hätte man da unterbrechen müssen und die Frage des Settlements etc als Vorfrage lösen müssen.
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AndiLatte:

@rtyde

4
06.10.21 23:01
Hättest Du das Dokument heute morgen gehabt und gepostet, dann wären wir bei 25 Cent oder höher.
Das Ding sollte damit durch sein. Der Verkauf war eine Panik und ein Gezocke ohne inhaltliche Substanz.
Jetzt wissen wir, dass Steinhoff vor der Liquidation geschützt ist. Es kann sich nicht auf einen früheren Zeitpunkt berufen werden (was eh absurd wäre, aber es ist SA...), sondern es wird geprüft, ob Steinhoff aktuell zahlungsunfähig ist. Aus den Niederlanden haben sie jetzt schriftlich, dass Steinhoff zahlungsfähig ist!

Morgen neuer Termin für die Sanktionierung des südafrikanischesn Vergleichs und nächste Woche sollte dann die Unterschrift darunter vom Gericht erfolgen.

Ich gehe davon aus, dass hier in zwei Wochen alles durch ist. Schon morgen wird sich zeigen, dass es nur noch reine Formalitäten sind.

Die Zigarre gönne ich mir (Sekt ist nicht mein Ding). Gute Nacht!
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