Die Richterin hat explizit noch einmal die Haftung ins Spiel gebracht, dabei wird sie sich etwas gedacht haben.
Sollte das Insolvenzverfahren eingeleitet werden, wird es für einen von beiden übel ausgehen.
1.) Gewinnt Steinhoff das Verfahren, ist dann aber bereits durch Scheitern des GS zerstört, haftet Tekkie für die Schäden. Keine Ahnung, wo die dann x Milliarden für den Schadenersatz herbekommen wollen.
2.) Verliert Steinhoff, ist das GS vorher ohnehin gescheitert.
Sollte das Verfahren eingeleitet werden, wäre eine Sicherheitsleistung in Höhe von >10 Milliarden angemessen.
Letztendlich eine Schachmatt-Situation für beide Seiten, die einzige sinnvolle Lösung wäre eine sofortige Einigung.
(Immer davon ausgehend, daß Tekkie nicht "aus Prinzip" komplett selbstzerstörerisch handelt und die eigene Liquidierung in Kauf nimmt.)