Überschuldung ist nicht ZWANGSLÄUFIG ein Insolvenzgrund. War schon immer so, weil zum Beispiel stille Reserven auch dazugerechnet werden konnten, um eine bilanzielle Überschuldung zu entkräften.
Dennoch ist es so, dass ein WP eine bilanzielle Überschuldung feststellt und dann gute Argumente gesucht werden müssen, warum keine Insolvenz angemeldet werden muss. Und weil das Management dafür persönlich haftet, braucht man dafür schon sehr gute und nachvollziehbare Gründe
Übrigens habe ich doch sachlich geschrieben, woher kommt deine Aufregung und der unfreundliche Ton?