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Steinhoff International Holdings N.V.


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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Sebolix:

@winfix

2
15.02.18 15:25
so ein Blödsinn was du erzählst. Da würden wir mal gerne den Beleg für sehen!
Insolvenz muss 3 Wochen nach Überschuldungseintritt angemeldet werden. Dies wäre auch so wenn die HV dem nicht zustimmen würde. vgl. § 15a InsO i.V.m. § 92 Abs. 2 AktG
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AlexisMachine:

Die Amis sind da!

 
15.02.18 15:26
Und sie wollen Aktien!
Antworten
shatoi:

Insolvenz

 
15.02.18 15:27
Und HV haben ja erstmal nichts miteinander zu tun. Die Herleitung von einigen hier, Inso vom Tisch, da HV im April ist Quatsch. Inso ist vom Tisch, wenn
1. Bilanzen da sind
2. diese die solvenz bestätigen
3. SH jemand findet, der weiterfinanziert.
Das hat nicht zwangsläufig was mit HV zu tun,
klar bietet sich der Termin an, um Zahlen zu bringen, jedoch können bis dahin noch immer die Banken ihr Spiel treiben.
Antworten
inmotion:

ARIVA´s Steinhoff

 
15.02.18 15:31
ich glaube Steinhoff wurde von Ariva erfunden um den Unterhaltungswert zu steigern.

Was hier verbreitet wird, geht auf keine Kuhhaut.
Und dann soviele neue selbstlose Arivianer ?


Alles richtig gemacht Ariva.  
Antworten
Schroeal:

Die Amis sind da!

 
15.02.18 15:33
Und sie wollen KEINE Aktien :D
Antworten
ale1408:

So oft, wie hier die Sau Namens "Inso"

2
15.02.18 15:34
durchs Dorf getrieben worden ist, müsste diese schon längst tot sein. An alle Basher hier: Lasst gut sein! Ihr macht euch jeden Tag lächerlicher. Von euch kommen nur mehrmals durchgekaute & alte News von zwielichtigen Börsenseiten die bereits bekannt sind. Inhalt = 0.
Antworten
XL10:

#31885 Insolvenz

 
15.02.18 15:34
Revidiere meine Aussage zu #31885

Aktiengesetz § 92 Abs. 1 sagt folgendes:
Ergibt sich bei der Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht, so hat der Vorstand unverzüglich die HV einzuberufen oder es ihr anzuzeigen.

Ist zwar ein deutsches Gesetz, aber ich denke, dass das niederländische ähnlich funktioniert....

Könnte also wirklich etwas dran sein, wie Winfix sagt. Denn es wurde die HV einberufen. Vll ist die Bilanz fertig, die Zahlen scheiße und nun wirklich die Insolvenz anzunehmen. Daraufhin wurde unverzüglich die HV einberufen. Muss auf jeden Fall mit bedacht werden!  
Antworten
geldschein:

@ XL10

3
15.02.18 15:36
Da die HV erst in 2 Monaten ist sind wir wieder ber der Insolvenzverschleppung
Antworten
HFreezer:

....

3
15.02.18 15:38
...

Klar XL10......deswegen soll ja am 20.4. auch über neues Führungspersonal bei SH berichtet oder abgestimmt werden.....


Oh Jesus.....
Antworten
XL10:

@Geldschein

2
15.02.18 15:39
Im Gesetz steht: unverzüglich einzuberufen.

Das einberufen ist geschehen! Da steht ja nicht, dass die HV selbst unverzüglich stattfinden soll.

Ist daher die Frage was mit "unverzüglich" gemeint ist....der Akt der Einberufung oder die HV selbst.  
Antworten
HFreezer:

....

2
15.02.18 15:42
...

XL10.....“unverzüglich`meint, Du solltest besser unverzüglich nachdenken und die adhoc lesen, bevor Du schreibst.....
Antworten
Spekonaut:

HV

 
15.02.18 15:43
Das Management hat doch schon gesagt um was es auf der HV gehen soll, warum also spekulieren!!!
Antworten
inmotion:

Kapitalerhöhung bei Steinhoff ?

 
15.02.18 15:44
HV = KE
Antworten
Sebolix:

XL10 : #31885 Insolvenz

2
15.02.18 15:45
Wer lesen kann ist im Vorteil: Zu § 92 AktG
(1) Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtmäßigem Ermessen anzunehmen, daß ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht, so hat der Vorstand unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen.

Also ich lese hier nur "ein Verlust i.H. der Hälfte des GK". "Insolvenz" kann ich nicht lesen. Davon abgesehen handelt es sich hierbei um eine bloße Informationspflicht.

Die Isolvenz ist hier definiert: § 17 Abs. 2 S. 1 InsO

Abs. 1 aus § 92 AktG beschreibt etwas völlig anderes.
Antworten
geldschein:

Volumen

 
15.02.18 15:46
Ich habe mir nach dem Beginn heute Morgen und der Einberufung zur HV (für mich eine klare Absage der Insolvenz) wesentlich mehr Volumen erwartet.
Antworten
fbo|229128153:

@ geldschein

2
15.02.18 15:46

Völlig richtig !

Bei einem obligatorischen Insolvenzantrag ist die Insolvenz unverzüglich anzumelden, dies im Gegensatz zu einem fakultativen Insolvenzantrag.

Antworten
Glaskugelhan.:

XL,

2
15.02.18 15:51
3 Wochen-Frist beachten:

IV. Insolvenzantragspflichten

Antragsverpflichtet sind bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes binnen 3 Wochen die Organe juristischer Personen, Geschäftsführer und Liquidatoren einer GmbH, Vorstandsmitglieder und Abwickler einer AG und KgaA, Vorstandsmitglieder und Liquidatoren einer eingetragenen Genossenschaft, Vorstand eines rechtsfähigen Vereins, bei Personengesellschaften ohne natürliche Personen als persönlich haftende Gesellschaft der persönlich haftende Gesellschafter. Im Fall der Führungslosigkeit einer GmbH ist jeder Gesellschafter, bei einer AG und Genossenschaft jeder Aufsichtsrat insolvenzantragspflichtig (§ 15a InsO).


Macht also keinen Sinn, im April die HV abzuhalten. Das Puzzle passt so jedenfalls nicht zusammen.

Antworten
Spekonaut:

HV

 
15.02.18 15:54
Ist doch überhaupt kein Puzzle, das Management hat doch schon gesagt um was es auf der HV geht !!!
Antworten
Sebolix:

Insolvenz

 
15.02.18 15:55
Hier kurz für XL10, winfix und die anderen Börsenmöchtegernexperten.

BGH v. 24.5.2005 – IX ZR 123/04 = NJW 2005, 3062; BGH v. 19.7.2007 – IX ZB – 36/07 = NZI 2007, 579, 581 BGH v. 6.12.2012 – IX ZR 3/12 = NJW 2013, 940, 941.

Der BGH vertritt in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt das eine Zahlungsunfähigkeit gegeben ist, wenn der Schuldner nicht innerhalb von drei Wochen in der Lage ist, 90 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten zu begleichen.
Antworten
fbo|229128153:

Und . .

 
15.02.18 15:55

@ Hfreezer bringt es auch zutreffend auf den Punkt !

Tritt ein nicht kurzfristiger ( sanierbarer) Insolvenztatbestand ein, dann IST UNVERZÜGLICH der obligatorische (verpflichtende) Insolvenzantrag zu stellen.

Ansonsten . . . . Insolvenzverschleppung.

Ist doch auch logisch !

Antworten
MSirRolfi:

Geldschein

 
15.02.18 15:55
Woher soll Volumen kommen? Die meisten Banken verrfügen über Insiderinfo! Somit dürfen Sie nicht handeln!
Antworten
geldschein:

@MSirRolfi

 
15.02.18 16:00
Daytrader, Zocker, Shorter, Glücksritter usw.
Antworten
Alternativplan.:

Personalmeldung

10
15.02.18 16:02
www.dgap.de/dgap/News/corporate/...appointment/?newsID=1053027
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MSirRolfi:

Geldschein

 
15.02.18 16:04
Diese dürften nicht unbedingt über zig Millionen verfügen, mit denen man auf Rot oder Schwarz setzt!
Antworten
fbo|229128153:

Bezeichnender Weise . . .

 
15.02.18 16:05

. . . gibt es definitiv keinerlei Nachricht, dass bei der Hauptversammlung der Aktionäre im April über einen Insolvenzantrag abzustimmen wäre ! !

Eine INSOLVENZ IST DERZEIT DEFINITIV NICHT GEGEBEN !  Das ist meine Ansicht aufgrund der gegebenen Sachlage.

Deutlicher kann ich es nicht mehr ausdrücken und schreiben.

Aber jedermann/frau steht selbstverständlich seine/ihre eigene abweichende Ansicht zu ! !

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