Ich werde den Eindruck nicht los, dass ein guter Anteil Marktteilnehmer der Ansicht ist, am Montag würden 1,6 Milliarden € fällig gestellt. Komme mir jetzt bloß keiner mit „Event of Default“. Hierzu einfach mal die entsprechenden Passagen des SIHPL CONTINGENT PAYMENT UNDERTAKING (Stand 05.Feb.2021)
Quelle:www.steinhoffsettlement.com/media/3254146/...ed_sihpl_cpu.pdf lesen.
Da findet sich neben allerhand anderem ab Seite 27 des Dokumentes zunächst die Definition:
Each of the events or circumstances set out in this Clause 7 is an Event of Default.
Jedes der in dieser Ziffer 7 genannten Ereignisse oder Umstände ist ein Verzugsereignis
eines dieser Ereignisse wird beschrieben unter: 7.4 b
the suspension of payments, a moratorium of any indebtedness or reorganisation (by way of voluntary arrangement, scheme of arrangement or otherwise) of SIHPL or any Material South African Group Company to the extent such process affects or purports to affect the rights of any Creditor under this Deed.
die Aussetzung von Zahlungen, ein Moratorium für Schulden oder eine Reorganisation (im Wege eines freiwilligen Vergleichs, eines Scheme of Arrangement oder anderweitig) von SIHPL oder einer wesentlichen südafrikanischen Gruppengesellschaft, soweit ein solches Verfahren die Rechte eines Gläubigers aus diesem Vertrag berührt oder zu berühren vorgibt;
Komme ich durcheinander? Wurde nicht am 15.Feb.2021 irgendwas oben beschriebenes beantragt? Wenn ich das Dokument richtig verstehe, ist SH seit dem in Verzug. Hat das irgendetwas ausgelöst?
Dann steht da weiter: S 30, 7.11 c
Any creditor of SIHNV becomes entitled to declare any Financial Indebtedness of SIHNV under the NV/SFHG 21/22 Contingent Payment Undertaking due and payable prior to its specified maturity as a result of an event of default (however described).
Jeder Gläubiger von SIHNV ist berechtigt, jede Finanzschuld von SIHNV unter der NV/SFHG 21/22 Contingent Payment Undertaking infolge eines Ausfallereignisses (wie auch immer beschrieben) vor der festgelegten Fälligkeit fällig und zahlbar zu erklären.
Oben genannte Annahme (7.4) zu Grunde gelegt:
Meiner Kenntnis nach hat bisher keiner der Gläubiger fällig gestellt.
Man darf sicherlich auch nicht vergessen oder zumindest ist dies meine Sicht auf das heutige Urteil:
Niemand hat damit etwas gewonnen.