ob jeder Gläubiger selber antanzen muss, um seine Stimme abzugeben oder ob dies durch Vertreter, die auf Anweisung des Gläubigers abstimmen, erfolgt. URspannend.
Da sitzen dann die Gläubigerverbände und der Richter liest vor:
Forderung 1:
einer der Vertreter der Gläubigerverbände, dessen Mandant die Forderung 1 angemeldet hat sagt dann:
dafür/dagegen/enthaltet sich
Dies als wichtiges Ereignis für Steini zu sehen - naja. Die einzige Gefahr, wenn es nicht durch Vertreter erfolgt ist, dass die Masse der Gläubiger (insbesondere die kleinen) nicht zur Abstimmung kommt und damit deren Stimme nicht mit einfließt.