Ricky66: bei allem Respekt...Steinhoff ist immer noch eine Aktiengesellschaft. Und somit sind die Aktionäre die legitimen Eigentümer der AG. Was deren Eigentum real an Wert tatsächlich darstellt, hat mit der rechtlichen Situation erstmal gar nichts zu tun. Die Gläubiger -in der Regel sind das Banken- erwerben nicht automatische Eigentümerrechte, nur weil sie dem Unternehmen, also der Aktiengesellschaft Steinhoff, mit Krediten zur Verfügung steht. Das Geschäftsmodell der Banken umfasst in der Regel die Bereitstellung von Kreditmitteln zur Finanzierung von Investitionen von Anlagegütern und/ oder auch Betriebsmittelkrediten. Dafür lassen sie sich üblicherweise Sicherheiten geben -in welcher Form auch immer-.. Sinn und Zweck ist es dabei, die ausgereichten Kreditmittel in einer vorher abgesprochenen Zeit gegen die Zahlung von marktgerechten Zinsen wieder zurück zu erhalten. Ggf. wird aufgrund der individuellen Risikobetrachtung beim Zinssatz ein "Risikozuschlag" verlangt. In der Regel ist es nicht das Bestreben der Banken, aus den herausgelegten Krediten durch Umwandlung in Gesellschaftskapital Miteigentümer oder alleiniger Eigentümer eines anderen Unternehmens (früheren Kreditnehmers) zu werden. Bei Steinhoff ist es mir jedenfalls bisher nicht bekannt, dass die Gläubiger ein solches Ansinnen betreiben würden. Somit sind die Gläubiger nach wie vor Gläubiger (Kreditgeber) und NICHT Eigentümer. Wenn nun der Kreditnehmer (also Steinhoff) seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, was Zins- und Tilgungsleistungen betrifft, kann der Gläubiger die bereitgestellten Kredite kündigen und zur sofortigen Rückzahlung fällig stellen. Bis es jedoch soweit kommt, werden sicherlich einige Gespräche/ Verhandlungen/ Vereinbarungen zwischen Gläubigern und Kreditnehmer stattfinden. Dies ist ja offensichtlich hier bei unserer Steinhoff AG alles inzwischen erfolgt. Somit sind die Gläubiger nach wie vor Gläubiger und nicht Eigentümer. Die Gläubiger können erst dann weitere Maßnahmen ergreifen, wenn Steinhoff den abgesprochenen Maßnahmen nicht nachkommt. Erst dann können die Gläubiger z.B. die ihnen zur Verfügung stehenden Sicherheiten verwerten. In dieser Phase bleiben die Aktionäre selbstverständlich weiterhin Eigentümer ihrer AG. Das heißt, dass z.B. die 700 Kilo Aktien, die ich in meinem Depot habe, auch weiterhin mir gehören und nicht den Gläubigern. Wie oben schon mal gesagt - was die 700 Kilo tatsächlich für einen Wert repräsentieren, ist völlig offen. Wenn Steinhoff seinen Verpflichtungen zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, könnten die Gläubiger sicherlich irgendwann mal die Durchführung eines Insolvenzverfahrens über die AG beantragen. Und wenn es dann mal soweit kommen würde, dann würden sämtliche Vermögenswerte "versilbert" werden und aus dem Verwertungserlös zunächst einmal die Ansprüche der Gläubiger befriedigt werden. Zu den Gläubigern gehören dann auch sicherlich die Finanzbehörden und die Sozialkassen (und wer weiß, wer noch alles). An letzter Stelle stünden dann die Eigentümer -also wir, die Aktionäre.an aller letzter Stelle. So ähnlich verhält es auch bei dem von Ihnen als Vergleich herangezogenen "Eigenheim". Die Bank gibt Ihnen Geld zum Erwerb der Immobilie. Das wird sie deshalb machen, weil sie zunächst davon ausgeht, dass Sie Ihren Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag (nämlich pünktliche Zahlung von Zins- und Tilgungsleistungen) nachkommen werden -und dies auf der Basis einer vorher akribisch durchgeführten Bonitäts- und Sicherheitenprüfung (insbesondere unter den neuen Regeln der Immobilienkreditrichtlinie). Sollten Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, wird sich die Bank mit Ihnen in Verbindung setzen und eine Regelung über die weitere Behandlung des Kreditengagements mit Ihnen zu treffen. Keinesfalls wird die Bank in diesem Stadium einfach so den Verkauf der Immobilie in Gang setzen. Sollte es zu keiner Regelung kommen, haben Sie zunächst in der Regel die Möglichkeit, der freihändigen Verkauf der Immobilie zu veranlassen. Erst wenn das alles nicht funktioniert, wir die Bank zum letzten Mittel greifen, nämlich der Zwangsversteigerung zur Sicherstellung der eigenen Forderungen. Und selbst in diesem Stadium hätten Sie immer noch Zeit und Gelegenheit, dieses durch eine einvernehmliche Vereinbarung mit der Bank zu verhindern. Der "freihändige" Verkauf ist allemal vorzuziehen, das Sie so einen höheren Verkaufspreis für die Immobilie erzielen könnten, als bei einer Zwangsversteigerung, weil in der Regel die Bank nur noch daran interessiert ist, ihr Kreditengagement auszugleichen. Langer Rede kurzer Sinn: in beiden geschilderten Fällen werden die Gläubiger NICHT Eigentümer, weder von Steinhoff noch von der Immobilie. In eher seltenen Fällen kann es durchaus mal vorkommen, dass ein (oder mehrere) Gläubiger vor einer Zwangsverwertung die Übernahme des Sicherungsgutes (also Steinhoff oder die Immobilie) in das eigenen Portfolio vorzieht. Aber diese Zeiten sind eigentlich seit Jahren vorbei (Ausnahmen bestätigen sicherlich die Regel... ;-) ). Resümee: WIR (die Aktionäre) sind Eigentümer von Steinhoff - und nicht die Gläubiger oder gar die Kläger... Mag sein dass dieser (viel zu lange) Beitrag "out off topic" ist, aber mir war es wichtig, dies mal zur Klärung beizutragen. Ach ja - seit ca. 3 Jahren bin ich Aktionär dieses Unternehmens. Und sehr positiv gestimmt, was die weitere Entwicklung betrifft. Schönen Sonntag Abend noch! Und für nächste Woche wünsche ich uns alle "grüne" Ostern... ;-)