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Steinhoff International Holdings N.V.


Thema
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Beiträge: 361.311
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
manham:

Noch ein Gedanke

2
28.03.21 14:20
zu Steinhoff gehört den Gläubigern.
Derzeit hat Steinhoff  Geld im Cash-Pool. Bei einer ( für mich nicht wahrscheinlichen) Liqidierung des Unternehmens, flöße auch dieser Betrag an die Gläubiger.
Würde Steinhoff nun hingegen das gesamte Bargeld in eigene Aktien investieren, so erhielten die Gläubiger in oben genannte Szenario auch jeweils anteilig nach ihren Forderungen die Aktien.
Sie wären also genau wie wir Firmen-Mitbesitzer.
Da die Aktionäre jedoch bei einer möglichen Überschuldung leer ausgingen, hätten die Gläubiger ins Summe den Betra des jetzigen Cash-Pools weniger.
Deshalb verhindern sie auch ein mögliches Rückprogramm der eigenen Aktien.
-Nur mal quergedacht-
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Ricky66:

Du kannst

2
28.03.21 14:22
dein Haus nur dann verkaufen, wenn du mit dem Erlös und deinem Kapital die Hypothek bedienen kannst, dss musst du der Bank glaubhaft machen können. Die Bank verkauft jedoch dein Haus, wenn du die Hypothek nicht bedienen kannst. Da, allerdings, bemüht sich die Bank nicht um deine Zustimmung, korrekt.
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Dirty Jack:

Moin

16
28.03.21 14:28
Also:
1. LuxFinco Schulden mit PIK verzinst
2. CPU Finanzgarantien, werden fällig, wenn 1. am Ende nicht bezahlt werden können oder im Falle von Events of Default vorzeitig fällig werden. Sie wurden bereits da eine hohe Ausfallwahrscheinlichkeit besteht, 1. sind Schulden aus Insolvenzverfahren der Marke CVA, als Verluste verbucht.
Wenn diese CPU nicht in Anspruch genommen werden, tritt 3. in Kraft.
3. Dirty geht vor Freude an die Decke;-)

Aktien sind hierbei als Sacheinlagen eingebracht worden.

Frage: CC und MPC in eine Klasse, so wie Hamilton einzuklagen versucht, was wäre die Folge besonders in Bezug auf die Stimmrechtsverteilung?

Hab da auch noch keine Antwort.
Antworten
Investor Global:

Steinhoff

5
28.03.21 14:36
Hatten wir das mit den Eigentümern nicht schon mehrmals durch ?

Die Eigentümer von Steinhoff sind die Aktionäre.
Wir haben Teile von Steinhoff verpfändet als Sicherheit.

Geht es böse aus werden die Sicherheiten von den Sicherungsgebern verwertet.

Genauso ist es wenn Ihr ein Haus finanziert.
Das man eine Hausfinanzierung ohne Eigenkapital nicht bekommt sollte jedem klar sein.

Geht es schief, hat die Bank ein Interesse daran ihren Einsatz wieder zu bekommen.

Lässt es sich gut verkaufen, bekommt der Eigentümer seinen Einsatz auch zurück.
Angebot und Nachfrage.

Lässt es sich nicht zu den Herstellungskosten verkaufen, folgt am Schluss die Zwangsversteigerung
ohne Mindestgebot.
Das heißt dann für den Eigentümer, das er auf zusätzlichen Schulden sitzen bleiben könnte.

Wir als Aktionäre haften nur mit unserem Einsatz (Aktien).

Ich bleibe bei Steinhoff weiter ganz entspannt.

Unsere Führung hat diverse male angekündigt das Sie das Eigentum der Aktionäre wieder herstellen will.
Jetzt komm mir keiner mit den ehemaligen Höchstkursen.

Kommt Zeit kommen höhere Kurse. Vergleich abgeschlossen als Voraussetzung.

Schönen Sonntag noch allen Investierten.
Antworten
Taylor1:

ich hoffe die 3.Szenario

 
28.03.21 14:38
trifft ein sind alle glücklich!.
Kurs 1,49€
eröffnung -,60cent..wäere hammer!.
Antworten
Taylor1:

so oder so geht Unternehmen

 
28.03.21 15:42
Steinhoff in die Börsen Geschichte,
ehemalig 20Milliarden Markt Kapital wert,jooste und Wiese auch.
Antworten
BobbyTH:

@DirtyJack

 
28.03.21 16:03
zu deiner Frage hinsichtlich CC und MPC in einer Klasse und zu Stimmrechtsverteilung hilft wohl der Bericht.

citizen.co.za/business/business-news/...-proposed-settlement/

4ter Absatz besagt: Die Parteien hinter dieser Schätzung, die im Namen von mindestens 20% der Steinhoff-Aktionäre sprechen, haben letzte Woche versprochen,
den geplanten Vergleich weiter zu bekämpfen.

Antworten
Steinmätzchen:

Zahl der Aktien

 
28.03.21 16:45
Könnte mir bitte jemand sagen, wie viele Aktien SH seinerzeit im Umlauf hatte, also nach Börsengang und als der Kurs noch zwischen 5 -:6 Euro lag ? Ich finde da ad hoc nicht viel über Googel, nur einen Artikel vom Handelsblatt, als Firmen gekauft und neue Shares ausgegeben wurden. Das waren doch nicht immer 4 Mrd. Oder ?  
Antworten
derHaendler:

@Steinmätzchen

 
28.03.21 17:01
doch waren immer viele
Antworten
BobbyTH:

@Steinmätzchen

 
28.03.21 17:10
Da Steinhoff nur ein Zweitlistung an der FSE platziert hatte, hat sich an der Aktienanzahl in 2015 nichts geändert. Du must somit nur in die 2015er Bilanz schauen um heraus zu finden um welche Anzahl es sich damals handelte.
Ist dann zwar noch nicht so genau wie du es vielleicht haben möchtest, jedoch hilft vielleicht. Nach 2015 wurden aber, zumindest erinnere ich mich, neue Aktien ausgegeben.
Antworten
BobbyTH:

@Steinmätzchen

 
28.03.21 17:13
Based on 3 738 272 079 shares in issue as at 20 October 2015,

www.sharenet.co.za/v3/....php?tdate=20151021173300&seq=46

Wat willsten damit?
Antworten
Souza:

#Dirty, Hamilton

2
28.03.21 18:23
Hamiltons Klage auf Gleichbehandlung der MPS- und CC-Gläubiger sollte als Pflichtaufgabe jeden Anwalts gesehen werden.  Die Rechtsauffassung, dass diese Klassenbildung der gesetzlichen Regelung nach S155 widerspricht, ist vertretbar.
Hamilton sagt also mit der Klage nichts gegen den Gesamtvergleich (GS). Die Gesamtvergleichssumme ist fix. Der Richter kann die Klage abweisen, ihr stattgeben oder einen Vergleich vorschlagen. Wahrscheinlich ist letzteres und das sind die Millionen der Versicherer gut.
Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass 25% institutioneller Kläger eine Insolvenz riskieren. Sie vertreten aber bis zum letzten Termin ihre Interessen. Das Pokerspiel geht weiter.  
Antworten
BobbyTH:

@Souza

 
28.03.21 18:50
Deine persönliche Rechtsauffassung, bzw. die aus deutscher Sicht. Hat nichts mit dem SA Recht zu tun.  Eine Klassenbildung ist laut SA Recht vertretbar.

Praktikables Beispiel:  Jemand bekommt 10% von einer Million und einige die nur 10.000 Außenstände haben bekommen 50%. Wer ist dann besser bestellt?

Hier mal die Rechtsauffassung in SA
www.cliffedekkerhofmeyr.com/en/news/...on-155-compromise.html
Antworten
BobbyTH:

Übrigends, ich trink noch ein Glas

 
28.03.21 18:51
Prost
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#302867

manham:

Aber hallo

2
28.03.21 19:20
Vertretbar ist von einem Kläger grundsätzlich jede Rechtsauffassung. Auch wenn sie nicht dem Wortlaut des jeweiligen Landesrechts klar entspricht.
Inwieweit das jeweilige Recht und der dann getätigte Richterspruch die Auffassung übernimmt oder abbügelt, ist die zweite Sache.
Im Übrigen ist nicht immer das geschrieben Recht eins zu eins anzuwenden. Oftmals entwickelt sich die Rechtsauffassung durch gefällte Urteile höherer Gerichte, das muss alles im Kontex gesehen werden.

Antworten
Uhrzeit:

Lage Zeit wahr der Hai

2
28.03.21 19:21
Hat immer gut informierten
Wo ist der Hai
Komm bald wieder?
Antworten
Hai123456:

Ich bin da

7
28.03.21 19:38
Lese nur noch ab und zu rein.
Zuviel Spam hier. Der thread ist nicht mehr lesenswert.
Reine Zeitverschwendung
Bin auch nur noch mit 100.000  Stück dabei.
Kurs steigt auch ohne thread
Was meint ihr?
Mit freundlichen Grüßen
Hai
Antworten
Dirty Jack:

@ Steinmätzchen

2
28.03.21 20:12
Im Anhang kannst du die Entwicklung der Steinhoffaktien ab Börsengang ab FY 2015 ersehen. Ab 2016 war Redaktionsschluss für den AR 30.09., davor in 2015 noch der 30.06., deshalb die 15 Monate in 2016.  
(Verkleinert auf 56%) vergrößern
Steinhoff International Holdings N.V. 1243060
Antworten
guenterguenni:

...wem gehört Steinhoff?

13
28.03.21 20:52
Ricky66: bei allem Respekt...Steinhoff ist immer noch eine Aktiengesellschaft. Und somit sind die Aktionäre die legitimen Eigentümer der AG. Was deren Eigentum real an Wert tatsächlich darstellt, hat mit der rechtlichen Situation erstmal gar nichts zu tun. Die Gläubiger -in der Regel sind das Banken- erwerben nicht automatische Eigentümerrechte, nur weil sie dem Unternehmen, also der Aktiengesellschaft Steinhoff, mit Krediten zur Verfügung steht. Das Geschäftsmodell der Banken umfasst in der Regel die Bereitstellung von Kreditmitteln zur Finanzierung von Investitionen von Anlagegütern und/ oder auch Betriebsmittelkrediten. Dafür lassen sie sich üblicherweise Sicherheiten geben -in welcher Form auch immer-.. Sinn und Zweck ist es dabei, die ausgereichten Kreditmittel in einer vorher abgesprochenen Zeit gegen die Zahlung von marktgerechten Zinsen wieder zurück zu erhalten. Ggf. wird aufgrund der individuellen Risikobetrachtung beim Zinssatz ein "Risikozuschlag" verlangt. In der Regel ist es nicht das Bestreben der Banken, aus den herausgelegten Krediten durch Umwandlung in Gesellschaftskapital Miteigentümer oder alleiniger Eigentümer eines anderen Unternehmens (früheren Kreditnehmers) zu werden. Bei Steinhoff ist es mir jedenfalls bisher nicht bekannt, dass die Gläubiger ein solches Ansinnen betreiben würden. Somit sind die Gläubiger nach wie vor Gläubiger (Kreditgeber) und NICHT Eigentümer. Wenn nun der Kreditnehmer (also Steinhoff) seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, was Zins- und Tilgungsleistungen betrifft, kann der Gläubiger die bereitgestellten Kredite kündigen und zur sofortigen Rückzahlung fällig stellen. Bis es jedoch soweit kommt, werden sicherlich einige Gespräche/ Verhandlungen/ Vereinbarungen zwischen Gläubigern und Kreditnehmer stattfinden. Dies ist ja offensichtlich hier bei unserer Steinhoff AG  alles inzwischen erfolgt. Somit sind die Gläubiger nach wie vor Gläubiger und nicht Eigentümer. Die Gläubiger können erst dann weitere Maßnahmen ergreifen, wenn Steinhoff den abgesprochenen Maßnahmen nicht nachkommt. Erst dann können die Gläubiger z.B. die ihnen zur Verfügung stehenden Sicherheiten verwerten. In dieser Phase bleiben die Aktionäre selbstverständlich weiterhin Eigentümer ihrer AG. Das heißt, dass z.B. die 700 Kilo Aktien, die ich in meinem Depot habe, auch weiterhin mir gehören und nicht den Gläubigern. Wie oben schon mal gesagt - was die 700 Kilo tatsächlich für einen Wert repräsentieren, ist völlig offen. Wenn Steinhoff seinen Verpflichtungen zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, könnten die Gläubiger sicherlich irgendwann mal die Durchführung eines Insolvenzverfahrens über die AG beantragen. Und wenn es dann mal soweit kommen würde, dann würden sämtliche Vermögenswerte "versilbert" werden und  aus dem Verwertungserlös zunächst einmal die Ansprüche der Gläubiger  befriedigt werden. Zu den Gläubigern gehören dann auch sicherlich die Finanzbehörden und die Sozialkassen (und wer weiß, wer noch alles). An letzter Stelle stünden dann die Eigentümer -also wir, die Aktionäre.an aller letzter Stelle. So ähnlich verhält es auch bei dem von Ihnen als Vergleich herangezogenen "Eigenheim". Die Bank gibt Ihnen Geld zum Erwerb der Immobilie. Das wird sie deshalb machen, weil sie zunächst davon ausgeht, dass Sie Ihren Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag (nämlich pünktliche Zahlung von Zins- und Tilgungsleistungen) nachkommen werden -und dies auf der Basis einer vorher akribisch durchgeführten Bonitäts- und Sicherheitenprüfung (insbesondere unter den neuen Regeln der Immobilienkreditrichtlinie). Sollten Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, wird sich die Bank mit Ihnen in Verbindung setzen und eine Regelung über die weitere Behandlung des Kreditengagements mit Ihnen zu treffen. Keinesfalls wird die Bank in diesem Stadium einfach so den Verkauf der Immobilie in Gang setzen. Sollte es zu keiner Regelung kommen, haben Sie zunächst in der Regel die Möglichkeit, der freihändigen Verkauf der Immobilie zu veranlassen. Erst wenn das alles nicht funktioniert, wir die Bank zum letzten Mittel greifen, nämlich der Zwangsversteigerung zur Sicherstellung der eigenen Forderungen. Und selbst in diesem Stadium hätten Sie immer noch Zeit und Gelegenheit, dieses durch eine einvernehmliche Vereinbarung mit der Bank zu verhindern. Der "freihändige" Verkauf ist allemal vorzuziehen, das Sie so einen höheren Verkaufspreis für die Immobilie erzielen könnten, als bei einer Zwangsversteigerung, weil in der Regel die Bank nur noch daran interessiert ist, ihr Kreditengagement auszugleichen. Langer Rede kurzer Sinn: in beiden geschilderten Fällen werden die Gläubiger NICHT Eigentümer, weder von Steinhoff noch von der Immobilie. In eher seltenen Fällen kann es durchaus mal vorkommen, dass ein (oder mehrere) Gläubiger vor einer Zwangsverwertung die Übernahme des Sicherungsgutes (also Steinhoff oder die Immobilie) in das eigenen Portfolio vorzieht. Aber diese Zeiten sind eigentlich seit Jahren vorbei (Ausnahmen bestätigen sicherlich die Regel... ;-) ).   Resümee: WIR (die Aktionäre) sind Eigentümer von Steinhoff - und nicht die Gläubiger oder gar die Kläger... Mag sein dass dieser (viel zu lange) Beitrag "out off topic" ist, aber mir war es wichtig, dies mal zur Klärung beizutragen. Ach ja - seit ca. 3 Jahren bin ich Aktionär dieses Unternehmens. Und sehr positiv gestimmt, was die weitere Entwicklung betrifft. Schönen Sonntag Abend noch! Und für nächste Woche wünsche ich uns alle "grüne" Ostern... ;-)
Antworten
Dirty Jack:

@Souza

17
28.03.21 20:53
So ganz ohne ist die Begründung der Hamilton gegen die durch Steinhoff vorgenommene Klasseneinteilung nicht, handelt es sich doch bei CC und MPC um konkurrierende Klassen unbesicherter Gläubiger.
Andererseits ist die Begründung dieser Klasseneinteilung seitens SH auch nicht von der Hand zu weisen und für mich sogar schlüssiger.
Wir können diesbezüglich nur spekulieren, wie der Richter letztendlich entscheiden wird.
Das die SIHPL CPU Gläubiger trotz fehlender Claims trotzdem an der Abstimmung teilnehmen, ärgert Hamilton auch ein wenig.
Und Herrn Hauptfleisch aus der Cronjie Truppe ist es trotz Verständnis für Hamiltons Klage auch nicht so ganz wohl, da er ja als CC bessere Konditionen als Hamiltons Truppe in der MPC genießt:
"SIHPL hat mich im Term Sheet als Mitglied der CC-Klasse eingestuft. Gemäß dem Term Sheet wird SIHPL die Ansprüche der Cronjeé-Kläger für eine Vergleichszahlung in Höhe von 159.000.000 R begleichen.
Die Cronjeé-Kläger haben die Wahl, ihren Teil der Vergleichszahlung vollständig in Form von PPH-Aktien zu einem angenommenen Preis von R13,50 pro Aktie (vorbehaltlich einer dreijährigen Sperrfrist) oder zu 50 % in bar und zu 50 % in Form von PPH-Aktien zu einem angenommenen Preis von R15,00 pro Aktie (vorbehaltlich einer Sperrfrist von 180 Tagen) zu erhalten.
Die Mitglieder der FC-Klasse, der CC-Klasse und der MPC-Klasse sind alle gleichzeitige Gläubiger von SIHPL. Sollte der Vorschlag stattdessen (wie von Hamilton vorgeschlagen) die bestehenden Mitglieder der FC-Klasse, der CC-Klasse und der MPC-Klasse in einer Klasse zusammenfassen, wird dies eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf die Mitglieder der CC-Klasse, einschließlich mir, haben."

Irgendwo wird sich auch bezüglich der Hamilton Kläger eine Lösung finden, denn in fast allen ZA Institutional, die dort vertreten sind, ist der PIC/GEPF mit einer der größten Anteilseigner.
Sich selbst ins Knie zu schießen dürfte wohl auch schmerzhaft sein ;-)


www.steinhoffsettlement.com/media/3323911/..._application.pdf
Antworten
Dirty Jack:

@ guenterguenni

11
28.03.21 21:10
Im normalen Falle gebe ich dir voll Recht, das wäre der Gang bei normalen Finanzierungen.
Nur hier kommen die Kredite bereits aus Insolvenzverfahren und sollen die in diesen CVA´s restrukturierten Altkredite ersetzen, was sie am Ende auch taten.
Diese LuxFinco Darlehen sind durch eine sehr hohe Ausfallwahrscheinlichkeit gekennzeichnet, Steinhoff verweist darauf auch in seinen Bilanzen.
Um diese Darlehen abzusichern musste SIHNV und auch SIHPL (für die 21/22) eine zusätzliche harte Garantie (ähnlich einer harten Patronatserklärung) abgeben, wo klar deren Verpflichtungen zur Bereitstellung von Zahlungsmitteln dargelegt und mit Sicherheiten in Form von Anteilen an Tochtergesellschaften abgesichert ist.
Nun ist vereinbart, dass solange alle Kreditvereinbarungen eingehalten werden und spätestens am Fälligkeitsdatum alle Verpflichtungen gegenüber den Gläubiger erfüllt wurden, Steinhoff der Herr im Hause bleibt, die Prüfung über die Kontrolle der Newco 3 lässt sich in den Bilanzen nachvollziehen.
Die verpfändeten Anteile an Tochterunternehmen sind in den Händen der Securities Agents und werden erst voll in deren freie Verfügung übergehen, wenn gewisse definierte Enforcements Events eintreten oder am Ende der Laufzeit keine vollständige Befriedigung erfolgt.
Treten diese Events im Vorfeld ein, ist innerhalb kürzester Frist eine Verwertung folgend, es braucht keinerlei Insolvenzantrag oder Gerichtsbeschluss.
Dies wurde im Rahmen der CVA´s erledigt.
Antworten
guenterguenni:

...wem gehört Steinhoff?

5
28.03.21 21:17
Hallo, Dirty Jack, vielen Dank für die Antwort!
Ich wollte mit meinen "Ausführungen" auch nur deutlich machen, dass eben letztlich nicht die Gläubiger "Eigentümer" sind -jedenfalls nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Da kann ich als Aktionär (Eigentümer) immer noch selber darüber entscheiden, ob ich weiter Eigentümer bleiben möchte oder -durch Verkauf- eben nicht. Was meine Anteile letztlich wirklich Wert sind - das entscheidet sich nach (hoffentlich positivem) Abschluss der insgesamt sehr komplexen Angelegenheit.
B.t.w.: vielen Dank für Ihre immer sehr interessanten und aufschlussreichen Beiträge...  ;-)
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