Steinhoff Global Settlement - Umsetzung hat begonnen
Steinhoff International Holdings N.V.
(Eingetragen in den Niederlanden)
(Registrierungsnummer: 63570173)
Aktiencode: SNH
ISIN:
NL0011375019Steinhoff Investment Holdings Limited
(Eingetragen in der Republik Südafrika)
(Registrierungsnummer: 1954/001893/06)
JSE-Code: SHFF
ISIN: ZAE000068367
STEINHOFF GLOBAL SETTLEMENT - IMPLEMENTIERUNG HAT BEGONNEN
Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV" oder die "Gesellschaft", und zusammen mit ihren
Tochtergesellschaften "Steinhoff" oder die "Steinhoff-Gruppe") gibt bekannt, dass nach ihrem Antrag beim
Amsterdamer Bezirksgericht am 15. Februar 2021 einen Antrag auf ein "Zahlungsaufschub"-Verfahren
(surseance van betaling) ("Dutch SoP") beim Bezirksgericht Amsterdam am Montag, den 15. Februar 2021, das niederländische SoP
in Bezug auf SIHNV am Montag, den 15. Februar 2021.
Nach der Eröffnung des niederländischen SoP hat die Steinhoff International Holdings Proprietary Limited
("SIHPL") ein gesetzliches Vergleichsverfahren nach südafrikanischem Recht ("S155
Scheme") ebenfalls als Teil der Umsetzung des globalen Vergleichs der Steinhoff-Gruppe eingeleitet.
Der niederländische SoP bezieht sich nur auf SIHNV und das S155 Scheme bezieht sich nur auf SIHPL. Diese
Diese Vorgänge, die sich gegenseitig bedingen, betreffen weder die anderen Unternehmen der Steinhoff-Gruppe
Steinhoff-Konzerns noch irgendeines seiner operativen Geschäfte.
Der Zweck des niederländischen SoP-Prozesses und des S155 Scheme ist die Umsetzung des Vorschlags zur
den Vorschlag zur Beilegung bestimmter Rechtsstreitigkeiten mit mehreren Gerichtsbarkeiten und verschiedener Ansprüche gegen SIHNV und SIHPL umzusetzen.
Die Umsetzung des Steinhoff-Globalvergleichs wird die erforderliche Unterstützung der Kläger
und die Zustimmung der niederländischen und südafrikanischen Gerichte erforderlich sein.
Diese Genehmigungen werden voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Der Beginn dieser Prozesse folgt auf die
separaten Vereinbarungen mit Deloitte Accountants B.V. und Deloitte & Touche South
Afrika (zusammen "Deloitte") und Conservatorium Holdings LLC ("Conservatorium"), die am
am 14. Februar 2021.
Louis du Preez, CEO der Steinhoff Group, sagte: "Die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten ist eine wichtige Priorität für die
die Steinhoff-Gruppe. Die Implementierung dieser Prozesse ist ein wichtiger Schritt nach vorne und gibt
teilnehmenden Klägern die Möglichkeit, den Vorschlägen zuzustimmen und den Weg zu ebnen
einen gewissen Wert aus ihren Ansprüchen zu realisieren. Eine erfolgreiche Genehmigung würde auch der Steinhoff
Steinhoff Group und all ihren Stakeholdern die Chance, die verbleibenden Herausforderungen zu meistern.
Herausforderungen anzugehen. Wir ermutigen die Antragsteller, sich an dem Prozess zu beteiligen und die Vorschläge zu unterstützen.
Wir freuen uns darauf, ihre Unterstützung zu erhalten."
Hintergrund der Einigung
Am 27. Juli 2020 veröffentlichte die Steinhoff-Gruppe ein detailliertes Update über ihre Bemühungen zur Beilegung der
laufenden komplexen rechtlichen Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Details zu einem vorgeschlagenen
Gesamtvergleichs in Bezug auf bestimmte dieser Ansprüche ("Juli-Mitteilung"). Die Steinhoff
Steinhoff Gruppe hat vorgeschlagene Vergleichssummen für verschiedene Klägergruppen im Hinblick auf die
Charakteristika der Ansprüche und der damit verbundenen Risiken, der Fähigkeit des Steinhoff-Konzerns, den
Fähigkeit des Steinhoff-Konzerns, den Handel fortzusetzen und die ihm zur Verfügung stehenden Vermögenswerte zu maximieren, sowie die wahrscheinlichen Ergebnisse für die
und die wahrscheinlichen Ergebnisse für die teilnehmenden Kläger, wenn der Steinhoff-Konzern dazu nicht in der Lage wäre und es zu einer Liquidation käme. Die
Die vorgeschlagenen globalen Vergleichsbedingungen berücksichtigen auch die nachteiligen Auswirkungen der COVID-
19 Pandemie auf den Wert der zugrundeliegenden Geschäfte des Steinhoff-Konzerns und die Auswirkung von
Währungsschwankungen. Der Vorschlag für den Gesamtvergleich wird auf der Grundlage gemacht, dass er kein
der verschiedenen Ansprüche, die gegen ein Mitglied des Steinhoff-Konzerns oder gegen eine
Mitglied der Steinhoff-Gruppe oder ein Mitglied der Geschäftsführung, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Berater, früher oder
Gegenwart. Die Bedingungen des vorgeschlagenen globalen Vergleichs waren der Juli
Bekanntmachung beigefügt und im Oktober 2020 aktualisiert ("Oktober-Vergleichs-Term Sheet").
Der vorgeschlagene Vergleichsplan von SIHNV, der im niederländischen SoP ("Dutch SoP Scheme
Proposal") und der Vorschlag von SIHPL im Rahmen des S155 Schemes ("S155 Scheme Proposal")
(zusammen die "Schemes") sind insofern voneinander abhängig, als sie jeweils genehmigt werden müssen, damit die
Globalabrechnung umgesetzt werden kann. Die jeweiligen Bedingungen werden in Kürze unter folgender Adresse verfügbar sein
www.SteinhoffSettlement.com.
Vorteile der Globalabrechnung
Die Vorstände von SIHNV und SIHPL sind der Ansicht, dass die vorgeschlagene globale Regelung und der vorgeschlagene
Umsetzung durch die Schemes im besten Interesse von SIHNV und SIHPL sind,
beziehungsweise. Insbesondere wird der vorgeschlagene Vergleich:
- den teilnehmenden Klägern Sicherheit in Bezug auf das Ergebnis und die Rückzahlung im Vergleich zu den
Kosten und Ungewissheit, die mit langwierigen, teuren und unvorhersehbaren Gerichtsverfahren
Gerichtsverfahren bei der Verfolgung ihrer Ansprüche verbunden sind;
- soweit wie möglich eine einheitliche Behandlung ähnlicher Kläger bei der Rückforderung bieten
- eine günstigere und sicherere Beitreibung ihrer Forderungen bieten im Vergleich zu einer
Liquidation von SIHNV oder SIHPL;
- einen sehr großen Teil der materiellen Forderungen zu lösen