Viele Aktionäre wissen nicht, was im Verfahren gegen Steinhoff heute in Amsterdam verhandelt wird. Überall in den Foren taucht der Begriff «WHOA» auf. Was bedeutet diese Abkürzung? Ich zitiere aus der Quelle:
www.mondaq.com/insolvencybankruptcy/...zrecht-auf-neuen-wegen
Der Gesetzesentwurf zur Zulassung außergerichtlicher Einigungen außerhalb des gerichtlichen Insolvenzverfahrens (WHOA; Wetsvoorstel Homologatie Onderhands Akkoord) wurde dem niederländischen Parlament bereits vorgelegt. Wesentliche Änderung ist die Einführung einer erzwungenen Umstrukturierung mit Zwangsausgleich, soweit dies für das jeweilig betroffene Unternehmen noch sinnvoll erscheint. Dies stellt eine deutliche Kursänderung zum bisher geltenden Insolvenzrecht dar. Das WHOA tritt voraussichtlich im Jahr 2020 in Kraft.
Ziel des Gesetzes
Mit dem WHOA soll der Fortbestand eines Unternehmens, das sich in der Krise befindet, gesichert werden. Dem Schuldner werden vollständig neue Sanierungsmethoden zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe die Gläubiger und Gesellschafter des Unternehmens einen außergerichtlichen Sanierungsplan erarbeiten können. Dies ermöglicht es den Sanierungsplan auf die individuelle Situation und Bedürfnisse des Unternehmens abzustimmen, wobei die Kontrolle bzw. Leitung des Unternehmens nicht an einen Insolvenzverwalter abgegeben werden muss.
Mit der gerichtlichen Genehmigung erhält der Sanierungsplan Bindungswirkung für alle Beteiligten. Dazu ist erforderlich, dass eine qualifizierte Mehrheit der Gläubiger für die Umsetzung des Sanierungsplans stimmen und zudem bestimmte weitere notwendige Voraussetzungen erfüllt sind. Anzumerken ist, dass die Bindungswirkung der gerichtlichen Genehmigung auch für solche Gläubiger gilt, die dem Sanierungsplan nicht zugestimmt haben.
Der derzeitige Entwurf des WHOA wurde im Gesetzgebungsverfahren um eine Spezialzuständigkeit von WHOA-Angelegenheiten ergänzt, wobei die dafür zuständigen Richter ausschließlich WHOA-Angelegenheiten bearbeiten. Mit dieser Regelung erhofft sich der Gesetzgeber eine bessere Vorhersehbarkeit der Entscheidungen, sowie soll die Spezialzuständigkeit der Verfahrenseffizienz dienen.
Die wichtigsten Merkmale des WHOA
Für wen ist das Gesetz bestimmt?
Eine der wichtigsten Neuerungen des WHOA ist, dass es ein öffentliches und ein nichtöffentliches Verfahren geben wird.
Öffentliches WHOA-Verfahren
Das sogenannte "öffentliche WHOA-Verfahren" steht Schuldnern zur Verfügung, deren hauptsächlicher Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen Interessen in den Niederlanden liegt. Dieses Verfahren entspricht der europäischen Insolvenzverordnung und wird damit automatisch in allen Mitgliedstaaten der EU, mit Ausnahme von Dänemark, anerkannt.
Nichtöffentliches WHOA-Verfahren
Das sogenannte "nichtöffentliche WHOA-Verfahren" bietet einer großen Anzahl von ausländischen Unternehmen die Möglichkeit vom neuen WHOA-Verfahren zu profitieren. Dieses Verfahren steht daher zusätzlich auch solchen Schuldnern zur Verfügung, deren hauptsächlicher Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen Interessen nicht in den Niederlanden liegt, solange sie ihren Firmensitz innerhalb der EU haben und ein ausreichend enger Bezug zu den Niederlanden besteht.
Beispiele für einen solchen „ausreichend engen Bezug“ sind in den Erläuterungen zum Gesetz aufgezählt, wie:
•§Der Schuldner hat umfangreiche Aktiva in den Niederlanden;
•§Ein beträchtlicher Teil der Schulden, die unter den Sanierungsplan fallen würden, unterliegen dem niederländischen Gesetz oder einer Rechtswahl für niederländisches Recht;
•§Der Schuldner gehört zu einer Unternehmensgruppe, von der ein beträchtlicher Teil der Konzerngesellschaften ihren Sitz in den Niederlanden hat;
•§Der Schuldner bürgt für Schulden eines anderen Schuldners, für die ein niederländisches Gericht zuständig ist.
Das nichtöffentliche WHOA-Verfahren entspricht nicht der europäischen Insolvenzverordnung, weshalb die Anerkennung einer derartigen Entscheidung nach den allgemeinen Vorschriften für die Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen erforderlich ist.