mit den Klägern scheint ja in trockenen Tüchern zu sein.
Was fehlte noch, die Zustimmung der Gläubiger, die Kohle auch bezahlen zu dürfen.
Ein Gläubiger spukt in die Suppe und ist mit der Auszahlung nicht einverstanden.
Offensichtlich verfügt nun das Gericht, das gezahlt werden darf.
Ich vermute, der Beweggrund, der Zahlung nicht zu zustimmen, liegt darin begründet, dass
der Schwebezustand nicht beendet wird.
Während des Schwebezustand kann der Hedgefond nämlich weiterhin die 10% Zinsen abgreifen.
Ganz schön mieses Vorgehen, insbesondere wenn man bedenkt, dass die ihre Forderungen nur mit 50 bis 70% der Nominalsumme eingekauft haben.
Nicht umsonst sind sie auch Heuschrecken genannt, unsere hedgies.