Dazu findest du alles im Kundenhandbuch der Clearstream Banking Frankfurt (CBF) mit ihrer Tochtergesellschaft für internationalen Handel (betrifft Steinhoff in ZA) Clearstream Banking Luxembourg (CBL):
www.clearstream.com/resource/blob/1317374/...book-de-data.pdf
Z.B. Punkt 1.3
"Gutschrift in Wertpapierrechnung
Wertpapiere, die nicht über die T2S Plattform abgewickelt werden, verwahrt CBF unter Nutzung der technischen Infrastruktur ihrer Schwestergesellschaft CBL, die wiederum Lagerstellen in diversen Ländern zur Verwahrung nutzt.
Verwahrer sind verpflichtet, von der (ersten) Lagerstelle im Ausland eine sogenannte “Drei-Punkte- Erklärung” einzuholen. Darin bestätigt die ausländische Lagerstelle, dass sie die für die Depotbank verwahrten Wertpapierbestände als Kundenbestände der Depotbank führt, diese im Fall der Insolvenz der Lagerstelle ausgesondert werden können und dass sie diesbezüglich prinzipiell keine Pfand- bzw. Zurückbehaltungsrechte geltend macht. Ferner erklärt die Lagerstelle, dass sie die Verwahrung der der “Drei-Punkte-Erklärung” unterliegenden Wertpapierbestände nicht ohne Zustimmung der CBF auf einen Dritten auslagern wird. Die deutschen Depotbanken sichern diese Erklärungen mit entsprechenden Rechtsgutachten zu den jeweiligen Lagerländern ab.
Die Herausgabeansprüche des Zwischenverwahrers bzw. des Endinvestors sind bei Insolvenz der CBF bzw. der Depotbank nach herrschender Meinung aussonderungsberechtigt."
T2S ist die Target 2 Saldo Plattform.
Liest sich nicht ganz so einfach, aber für Anleger doch nicht ganz uninteressant.