Jetzt enttäuscht du mich, Glühbirnschen meinte doch das du es verstanden hättest. Aber ich versuchs dann mal, und ohne dir zu unterstellen da du das nicht verstehst. Also Witz beiseite und nur sich die Fakten anschauen.
Steinhoff International hat auf deiner Webseite einen Reiter eingefügt der sich " PROPOSED SETTLEMENT OF LITIGATION CLAIMS " nennt. Da braucht man dann kein Bloomberg mehr, den dort sind alle Informationen enthalten. Und zwar aus einer direkten Quelle. Hirt mal den Link dazu:
www.steinhoffinternational.com/...ement-litigation-claims.phpSo, und da ich nicht Gott oder Jemand bin der bei Steinhoff International angestellt bin, kann ich nur meine Sichtweise dazu hier beschreiben.
Also, Steinhoff International in Vertretung vom LdP, beschreibt in diesen Dateien da die Zinsen 2021 fällig werden und er die Gläubiger (nicht Kläger) darum bitten wird die genehmigten Kredite (damit sind wohl auch die zuvor kurzfristigen Verbindlichkeiten gemeint), nicht das CVA, erst 2023 zurück zahlen zu dürfen. Bzw. die Zinslast auch zu 2023 zu verringern.
LdP beschreibt auch, dass ansonsten, ich sags mit meinen Worten, halt mal den Bach herunter geht. Natürlich ist das in Bezug auf die Klagen zu sehen, also sollte der angestrebte Vergleich nicht abgeschlossen werden.
Nun gut, einfach beschrieben ist es so: Vergleich gescheitert, Steinhoff wird liquidiert. Steinhoff auch liquidiert wenn Darlehn nicht zu günstigeren Zinsen verlängert wird. Steinhof auch am Arsch wenn sich weiterhin solche Hornochsen wie die Glühbirne hier herum treibt. (Tschuldigung und Sperre akzeptiert)
Ansonsten hast du ja alles schon, nach meiner Meinung, richtig beschrieben in deinem Post
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