European Investors-VEB hat den globalen Vergleichsvorschlag zur Kenntnis genommen, den der globale Einzelhändler Steinhoff International Holdings NV („Steinhoff“) in seiner Pressemitteilung vom 27. Juli 2020 mitgeteilt hat. Der Vorschlag von Steinhoff sieht unter anderem vor, dass kein Fehlverhalten zugegeben wird Steinhoff wird Anlegern, die vor dem 6. Dezember 2015 durch den Kauf oder Erwerb von Steinhoff-Aktien am Markt Schaden erlitten haben, einen Betrag von 266 Millionen Euro zur Verfügung stellen (im Fall von Steinhoffs Vorgänger Steinhoff International Holdings Proprietary Limited) oder vor dem 5. Dezember 2017 Cob (im Fall von Steinhoff) und hielt weiterhin Steinhoff-Aktien am 5. Dezember 2017 Cob(und getrennt von einem Betrag, der für diejenigen verfügbar gemacht wird, die Aktien direkt von Steinhoff oder seinem Vorgänger erworben haben und nicht am Markt).
Paul Koster, CEO von European Investors-VEB, sagte zu dem Vorschlag von Steinhoff:
„Wir haben die wichtigsten Bedingungen des globalen Vergleichsvorschlags von Steinhoff aus Sicht der Antragsteller gründlich geprüft. European Investors-VEB ist der Ansicht, dass dieser Vorschlag und seine erfolgreiche Umsetzung eine Schlussfolgerung zu Steinhoffs Altproblemen für Antragsteller bringen und im besten Interesse aller Beteiligten liegen werden. Es ist ein positiver Vorschlag für verletzte Aktionäre, der Steinhoffs Engagement zeigt, diese Probleme unter sehr schwierigen Umständen zu lösen. Durch die Umsetzung kann sich Steinhoff auf die Zukunft konzentrieren, was auch im besten Interesse der derzeitigen Aktionäre von Steinhoff liegt. European Investors-VEB empfiehlt allen Partnern, Mitgliedern und anderen Mitgliedsgruppen, den Vorschlag und seine Umsetzung zu unterstützen. “
Steinhoff hat gegenüber European Investors-VEB bestätigt, dass sein Wahlkreis berechtigt ist, an der endgültigen globalen Abrechnung auf einer Basis teilzunehmen, die den Wahlkreisen anderer aktiver Antragstellergruppen in vollem Umfang entspricht. European Investors-VEB hat beschlossen, auf seine Erfolgsgebühr von 9% im Rahmen seiner Vereinbarung „No Cure-No Pay“ mit seinen Mitgliedsgruppen zu verzichten.
Steinhoff und European Investors-VEB haben die Bedingungen vereinbart, unter denen European Investors-VEB bei der Unterstützung des Steinhoff Global Settlement zusammenarbeiten wird. Auf dieser Grundlage hat European Investors-VEB zugestimmt, seine Sammelklage gegen Steinhoff in den Niederlanden mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen. European Investors-VEB hat als kollektive Vertretungsorganisation gemäß Artikel 3: 305a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs diese Sammelklage gegen Steinhoff im Jahr 2018 vor dem niederländischen Gericht im Namen aller Anleger eingeleitet, die seit Beginn der Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungslegung bei Steinhoff Aktien gekauft oder gehalten haben bis 7. Dezember 2017.
Louis du Preez, CEO von Steinhoff, sagte:
„Steinhoff begrüßt den konstruktiven Beitrag und die Unterstützung von European Investors-VEB in seiner Eigenschaft als repräsentative Organisation für unseren globalen Vergleichsvorschlag. Der Rückzug der kollektiven Maßnahmen von European Investors-VEB ist darüber hinaus ein wichtiger Schritt, um das Prozessrisiko von Steinhoff in Bezug auf die Altlasten zu verringern.