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Steinhoff International Holdings N.V.


Thema
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Beiträge: 361.311
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
cash-money-b.:

Die Ruhe vor dem Sturm?

 
29.06.20 08:11
Bin gespannt auf diese Woche...  
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Cashew:

Spätestens

 
29.06.20 08:21
wenn der Clown vom Zirkus "RalleCalli" seinen Auftritt hat, dürfte es hoffentlich aufwärts gehen  ;)
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AndiLatte:

Der von Dirty gestern eingestellte

 
29.06.20 08:25
Chart zeigt ja eine deutsche Trendumkehr. Und die Neuigkeiten sind ja auch explosiv!

Sollte heute Stimmung aufkommen ;)!
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AndiLatte:

deutliche*

 
29.06.20 08:26
Autokorrektur! Grrrrr sry!
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AndiLatte:

Interessanter Artikel aus SA

6
29.06.20 08:35
von heute:

www.moneyweb.co.za/news/...t-blow-for-steinhoff-shareholders/

"The decision means that the first shareholder class action to apply for certification before a South African court has come to an abrupt, and possibly permanent, end."
Antworten
NoCap:

Kurs...

 
29.06.20 08:36
...nimmt heute und morgen bis zu dem Bericht 2019 alleine Fahrt auf, keine Angst! Was dann passiert, weiß man wie immer nicht!
Obwohl eigentlich weiß man, dass der Kurs lange nicht mehr über 12 Cent hinausgeschaut hat!

Mal sehen, was morgen präsentiert wird..gibt es zufällig eine Uhrzeit oder müssen wir wieder bis 23.45 Uhr warten bis das Fax wieder geht?  
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dr_jek:

danke andi

8
29.06.20 08:38
hier mal auf deutsch:
www.moneyweb.co.za/news/...t-blow-for-steinhoff-shareholders/

Ein kürzlich ergangenes Gerichtsurteil hat verärgerten Steinhoff-Aktionären die Tür verschlossen.

"Wenn Politiker wollen, dass Aktionäre die Direktoren zur Rechenschaft ziehen können, müssen sie das Gesetz ändern", sagte ein Rechtsexperte als Reaktion auf die Entscheidung des South Gauteng High Court in einer Steinhoff-bezogenen Angelegenheit in der vergangenen Woche.

Die Entscheidung des Gerichts verhindert, dass ein Steinhoff-Aktionär eine Sammelklage einleiten kann, die darauf abzielt, eine Entschädigung für die Verluste zu erhalten, die Tausende von Einzelanlegern infolge des Werteinbruchs der Aktien des Konzerns in Höhe von 185 Milliarden Rupien Ende 2017 und Anfang 2018 erlitten haben.

Die Entscheidung bedeutet, dass die erste Aktionärssammelklage, die eine Zertifizierung vor einem südafrikanischen Gericht beantragt hat, zu einem abrupten und möglicherweise dauerhaften Ende gekommen ist.

Die Entscheidung des Gerichts wird von den 42 Antragsgegnern - darunter Steinhoff, seine Direktoren, Wirtschaftsprüfer und Finanzberater - als Sieg gefeiert, wird aber wahrscheinlich den Zorn der Parlamentarier auf sich ziehen, die die Steinhoff-bezogenen Entwicklungen seit Anfang 2018 verfolgen.

Weitreichende Auswirkungen

In einem beispiellosen Schritt, der die weitreichenden Auswirkungen des Einbruchs der Steinhoff-Aktie widerspiegelt, wurden im Januar 2018 Vertreter des Unternehmens sowie eine Reihe von Aufsichtsbehörden vor das Parlament geladen, um die Ereignisse hinter dem Zusammenbruch zu erklären. Dieselben Parteien wurden zurückgerufen, um die Parlamentarier regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen, die zunehmend Anzeichen von Frustration über den offensichtlichen Mangel an Rechenschaftspflicht auf höchster Unternehmensebene zeigten.

Am 5. Dezember 2017 gab Steinhoff eine Pressemitteilung heraus, in der er die Aktionäre darüber informierte, dass Informationen über "Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung" ans Licht gekommen seien und auch, dass CEO Markus Jooste zurückgetreten sei und die Veröffentlichung der Ergebnisse für 2017 auf unbestimmte Zeit verschoben werde. In den nächsten Wochen brach der Aktienkurs von über R50 auf rund R2 ein.

Lesen Sie: Jooste profitierte 2007 vom Steinhoff-Grundstücksdeal, Anmeldungen zeigen

Die pensionierte Rentnerin Anthea de Bruyn, die zwischen 2013 und 2016 Steinhoff-Aktien für 80.000 R80.000 R gekauft hatte, hoffte, dass das Gericht ihr die Befugnis erteilen würde, Tausende von einzelnen Steinhoff-Aktionären in einer Sammelklage gegen die Parteien zu vertreten, die angeblich zu den "Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung" beigetragen haben.

Fortsetzung lesen: Steinhoffs ehemaliger CEO weist Forderung nach Rückzahlung von R850 Mio. Gehalt zurück

De Bruyns Anwälte, die von Parteien finanziert werden, die einen Prozentsatz der zurückerhaltenen Gelder erhalten, entschieden sich für die Anwendung von Abschnitt 218(2) und Abschnitt 20(6) des Companies Act. Der erste Abschnitt lautet: "Jede Person, die gegen eine Bestimmung dieses Gesetzes verstößt, ist gegenüber jeder anderen Person für jeden Verlust oder Schaden haftbar, den diese Person als Folge dieses Verstoßes erleidet.

Abschnitt 20(6) bestärkt auch die Ansicht, dass einzelne Aktionäre Ansprüche gegen Direktoren haben.

Er lautet wie folgt: "Jeder Aktionär einer Gesellschaft hat einen Schadenersatzanspruch gegen jede Person, die vorsätzlich, betrügerisch oder aufgrund grober Fahrlässigkeit die Gesellschaft veranlasst, etwas zu tun, das mit diesem Gesetz unvereinbar ist.

Urteil übertrumpft Argumente

Zu De Bruyns Leidwesen befand das Gericht, dass ein Urteil in einem 177 Jahre alten englischen Fall ihre rechtlichen Argumente übertrumpfte.

"Dass Aktionäre angesichts des Ausmaßes ihrer Verluste Wiedergutmachung verlangen sollten, ist nicht überraschend", sagte Richter David Unterhalter letzte Woche am South Gauteng High Court.

"Dass dies im Wege einer Sammelklage angestrebt wird, ist ein Novum.

"Die Prämisse des Antrags auf Zertifizierung ist, dass viele Kleinanleger, die für sie wichtige Verluste erlitten haben, nicht in der Lage sein werden, ihre Fälle vor Gericht zu bringen, wenn diese Ansprüche von jedem einzelnen Aktionär geltend gemacht werden. Wie Frau De Bruyn sind ihre Ansprüche zu bescheiden, um die Kosten eines komplexen Rechtsstreits zu rechtfertigen.

"Eine Sammelklage würde jedoch Tausenden von Einzelaktionären, denen die Ressourcen institutioneller Anleger fehlen, den Zugang zu den Gerichten und die Aussicht auf Wiedergutmachung sichern", sagte Unterhalter auf Seite sechs seines 100-seitigen Urteils.

Dreiundneunzig Seiten später bestätigt der Richter, dass De Bruyn keinen 'triftigen' Fall hat, weshalb er die erforderliche Bescheinigung nicht ausstellen konnte.

Die Regel, die besagt, dass De Bruyns Fall nicht "verhandelbar" ist, wurde bereits 1843 in England in der Sache Foss gegen Harbottle aufgestellt. Das Wesen dieses Urteils bestand darin, dass die Aktionäre Verluste erlitten, weil das Unternehmen von seinen Direktoren geschädigt wurde, weshalb nur das Unternehmen in der Lage war, die Direktoren zu verklagen.

In Henochsberg zum Companies Act 71 von 2008 wird erklärt, dass die Foss/Harbottle-Regel die Folge der Tatsache ist, dass die Gesellschaft eine separate juristische Person ist; andere Folgen sind beschränkte Haftung und beschränkte Rechte: "Die Gesellschaft ist für ihre Verträge und unerlaubten Handlungen haftbar, der Aktionär hat keine solche Haftung", so Henochsberg.

Erwartungen an das Gesetz

"Ich bin mir bewusst, dass diese Schlussfolgerung [den Antrag von De Bruyn nicht zu beglaubigen] die Erwartungen der Steinhoff-Aktionäre enttäuschen wird, dass das Gesetz in der Lage sein muss, sie für Verluste zu entschädigen", erklärte Unterhalter.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
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NoCap:

Übersetzung von Andi

 
29.06.20 08:39

Die Entscheidung bedeutet, dass die erste Aktionärsklage, die vor einem südafrikanischen Gericht eine Zertifizierung beantragt, abrupt und möglicherweise dauerhaft beendet ist
Antworten
NoCap:

Wenn das so kommt...

 
29.06.20 08:40
....dann feiern wir bald unseren 1,- Euro Tag! :o)  
Antworten
Coppi:

Nulla poena

 
29.06.20 08:48
sine lege!! Wenn es stimmt, es gibt keine Möglichkeit rückwirkend ohne gesetzliche Grundlage.  
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#253461

walter.eucken:

urteil und folgen

 
29.06.20 08:54
zentral für die auswirkungen des urteil werden die statements von juristen aus den anderen ländern geben in denen geklagt wird bzw das ausbleiben von statements.

natürlich ist die rechtssprechung in den anderen klageländern nicht zu 100% gleich wie in südafrika, aber doch sehr, sehr ähnlich.

interessant wird es also, wenn sich juristen aus den jeweiligen ländern zum südafrikanischen urteil äussern. kommt beispielsweise kein statement von tilp, würde ich das als sehr positiv für steinhoff deuten....
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NoCap:

Ich werde erstmal...

2
29.06.20 08:56
....keine Stücke mehr abgeben...ich müsste ja bescheuert sein!  
Antworten
H731400:

Witz der Woche

 
29.06.20 08:56
natürlich ist die rechtssprechung in den anderen klageländern nicht zu 100% gleich wie in südafrika, aber doch sehr, sehr ähnlich.
Antworten
Coppi:

Rechtsprechung

 
29.06.20 09:00
in dem Kontext ist auch politisch induziert. Was glaubt ihr, warum rhe Donald seine friends in höchste Ämter bringt. Hier geht es un den Fortbestand eines SA-Unternehmens. Wundert mich nicht, dass SA das Spiel eröffnet und damit den Takt vorgibt. Ob die Buren da jetzt gegen koffern aus NL, ik geloof et  niet...
Antworten
Sanjo:

Witwolf

 
29.06.20 09:01
Na dann los SH !
Verklagt alle Ehemaligen Direktoren.
Die Schlacht beginnt.
Long und Plopp  
Antworten
AndiLatte:

@H7

7
29.06.20 09:02
Naja, Auszug von der Website einer Anwaltskanzlei für südafrikanisches Recht.

Es müsste schon sehr nahe am niederländischen Rechtssystem sein.

"Das südafrikanische Recht:

Mit der Kompanie kam das Römische Recht, wie es damals in Holland galt, nach Afrika. Obwohl das Land 1806 unter britische Herrschaft kam, wurde das Römisch-Holländische Recht beibehalten und ist noch heute das in Südafrika geltende Recht."


www.deutscheranwaltsuedafrika.com/...frika%20geltende%20Recht.

Antworten
Coppi:

#Andi

2
29.06.20 09:05
Schrub ich gestern schon an den Ignorator H7. Aber frag mal bei ihm nach, scheint auf Rechtsvergleiche und -historie spezialisiert. Kennt auch sonst alle Zusammenhänge.
Antworten
H731400:

@Coppi

 
29.06.20 09:13
von Dir kommen leider nur unqualifizierte Aussagen und Träumerein, der Kurs ist wohl auch ein großer Ignorator ?! Ich gehe jetzt nicht mehr auf Dich ein, kannst es gerne ganuso machen.......
Antworten
Coppi:

#H7

 
29.06.20 09:17
Und wieder ignorierst Du Fakten. Keine Sorge, bin im Gegensatz zu Dir nicht selbstreferenziell.
Antworten
Talismann:

Wann

2
29.06.20 09:19
sagtet Ihr, kommen die „Super-News“?
Montag, vor Börsenöffnung?
Muhaha!
Wieder die Unbedarften gelockt und verarscht!
Ihr seid spitze!
Gruß!
Talismann
Antworten
BambooTree:

Kurs wird steigen.

3
29.06.20 09:19
Wie jedes Mal vor den Zahlen. 6 Cent Minimum für heute. Wer jetzt nicht kauft ist selber schuld  
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#253473

A14XB9:

für SA recht ordentliches Volumen heute

 
29.06.20 09:29
www.sharenet.co.za/v3/quickshare.php?scode=SNH

Antworten
Ruhig Blut:

WC vs. Steinhoff

6
29.06.20 09:35
Sie haben es wieder geschafft.

Eine Insolvente Schneeballhütte ist mehr Wert als unsere Steini.

Das ist doch alles krank!
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