Ehrlich gesagt, keine Ahnung.
Wir lagen schon oft daneben.
Aus dem Gerichtsentscheid in ZA liegt mir ein Satz, den Dagobert mit in seinem Post
#253569 angeführt hat quer im Magen:
"298. Ich habe festgestellt, dass die einzelnen Bestandteile des Klageantrags, der gegen SIHL, Steinhoff NV, die Steinhoff-Direktoren und Deloitte gestellt wird, keine rechtliche Grundlage haben."
Welches sind die einzelnen Bestandteile?
Laufen diese Bestandteile eventuell auch synchron in den anderen Klagen mit auf?
Krasse Unterschiede, obwohl unterschiedliche Rechtssysteme betreffend, dürften m.E. nicht bestehen.
Das südafrikanische Recht ist eng an das englische Recht gekoppelt und naja, innerhalb der EU mögen das englische, das niederländische und auch das deutsche Rechtssystem sich wohl auch nicht gegenseitig paralysieren.
Aber dazu können unsere Anwaltskollegen im Forum bestimmt bessere Aussagen tätigen.
Zur Aktie selbst war besonders im Mai zu beobachten, dass der Nettoumsatz unter den erfassten 1,4 Mrd Aktien der JSE und der paar FSE registrierten Fonds ein plus von 50 Mio aufwies.
Auch ist zu beobachten, dass gewisse Aktienverleih- und Eigenhandelsstationen ihre Depots in den letzten Monaten wieder aufgefüllt haben.
Vanguard, Blackrock, GEPF-Sec-Len, JPM, SBG SECURITIES STRATE PROP TRADING um mal ein paar Beispiele zu nennen.
Seit meiner Erfassung Mitte 2018 zeichneten sich diese Abteilungen durch regen Kauf/Verkauf aus.
Das damit am Kurs gearbeitet wurde, mag Zufall sein oder auch nicht.
Auch würde mich brennend interessieren, wer die Nominees für den riesigen Aktienberg in Luxembourg sind.
Geschätzt dürften dies mind. 1-1,5 Mrd Aktien sein.
Also etwa die Hälfte des CS-Bestandes.
Liegen die Scheinchen etwa wirklich alle für Pepco´s "Employee Benefit Trusts" unter Verwaltung s.g. Nominees in den Schubfächern in Lux?
Könnte passen, da für die Pepco Manager gewisse Optionen zum Erwerb von Steinhoffaktien bestehen:
"Put Option, Call Option or Reorganisation Call Option is to be satisfied by the issue or transfer of Steinhoff Share"
S. 49,
Diese Optionen bestehen bis 2025 in mehreren Teilschritten, kann man alles dort nachlesen.
ARTICLESOF ASSOCIATION OF PEPCO GROUP LIMITED
beta.companieshouse.gov.uk/company/09127609/filing-history
Könnte also noch Überraschungen bzgl. der Aktionärsmehrheiten geben.
Schaut man sich die vielen kleinen Maßnahmen in den Tochtergesellschaften an, dann stellt man schon reges Treiben in Bezug auf die Umstrukturierung des Konzerns fest.
Wie auch immer sich die Gläubigerdirektoren und die Steinhoffdirektoren die Anteile an den einzelnen Gesellschaften aufteilen, vielleicht gibt es hierzu im 2019-er näheres, jedenfalls sind sie als Direktoren alle verpflichtet zum Wohl und Erfolg des Unternehmens zu arbeiten.
Schließlich wollen beide Seiten Gewinn daraus ziehen.
Auf alle Fälle bin ich aus rein wirtschaftlicher Sicht überzeugt, dass nach der Umstrukturierung unsere Beteiligungsgesellschaft weiter existiert, ob nun mit 100 % Anteil an Pepco, oder nur 75 %, ob mit 71 % Anteil an Pepkor oder 51 %, ob man 2021 noch Anteile an MF versilbert oder rückgewinnt, wir werden es sehen, auch mit geringeren Anteilen ist die Aktie unserer Beteiligungsgesellschaft mehr wert, als sie jetzt darstellt.
Wenn sich die Klagen vielleicht demnächst auch einigermaßen erschwinglich beilegen lassen, ganz ungeschoren kommen wir bestimmt nicht davon, dann hat sich die Mühe hier mit großer Wahrscheinlichkeit auch gelohnt.