Die einstweilige Verfügung ist ausgelaufen, die es Steinhoff untersagt, Tekkie Town zu verkaufen. Man wollte die Klage auf Rückabwicklung mit dieser verbinden, damit man so erreicht, dass Steinhoff weiter nicht verkuafen darf. Das ging schief, da der Richter sagte, dass das nur möglich gewesen wäre, wenn die ex tekkie Eigentümer so schnell wie möglich die Klage eingebracht hätten. Da sie aber ein Jahr gewartet haben, lief die einstweilige Verfügung aus, sodas Steinhoff verkuafen könnte. Meine Meinung dazu war nur, dass ich davon ausgehe, dass die Kläger einfach nichts in der Hand haben, sonst hätten sie ja viel früher geklagt. Sie müssen nun nachweisen, dass und wie Steinhoff getrickst hat.
Spannend jedoch nicht sehr überraschend ist aber die neue Entscheidung, die die Schadenersatzklage abwies. Ich gehe davon aus, dass die Begründung die sein wird, dass die Altaktionäre nur mittelbar einen Schaden erlitten, weshalb sie nicht das Unternehmen klagen können. Der Richter sagte indirekt, dass die Aktionäre den Vorstand und die Wirtschaftsprüfer nicht klagen können, sondern unmittelbar Geschädigter eben nur Steinhoff ist und deshalb Steinhoff auf Schadenersatz klagen muss. Im Falle des Obsiegens proftieren dann die Altaktionäre ohnehin durch den höheren Kurs.
Diese Entscheidung war zu erwarten, bedeutet aber nicht, dass alle Klagen so laufen, denn die mühsamen Klagen sind jene auf Rückabwicklung wegen Irrtums.