Kann man leider nicht ernst nehmen. Denn die ist absolut unkritisch geschrieben und gibt die Position Steinhoff wieder. Alleine die völlig unkritische Zitierung des EY „Gutachtens“ ist ein Hohn. Gerade dieses „Gutachten“ ist leicht als „bezahltes Gutachten“ zu erkennen. Nicht nur, das gefühlte 50% des Textes mit Hinweisen zur Haftungsbeschränkungen versehen sind, fehlt es auch völlig an Substanz (Zahlen). Man verweist sogar darauf, dass man sich auf die Aussagen des Managements beruft und Zahlen nicht geprüft hat. Also, wer das Gutachten ernst nimmt, den ist nicht zu helfen.
Quelle: EQS Steinhoff
Ich hoffe, dass die SdK mit den beauftragten Anwälten Bewegung in die Angelegenheit bringt. Wir werden sehen, was, wieviel und ob es geht.
Habt aber Verständnis dafür, dass die SdK nicht jede Kleinigkeit kommunizieren wird. Sie wird dann kommunizieren, wenn‘s soweit ist und der „Gegner“ nicht mehr dagegen ankämpfen kann.
Daher: TEILT JEDEN STEINHOFF IINVESTIERTEN DIE WAHRUNG SEINER STIMMRECHTE MIT - am besten via SdK - noch ist Zeit! sdk.org/leistungen/klageverfahren/...nternational-holding-nv/