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Steinhoff Informationsforum


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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
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#76526


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Squideye:

Rand bricht nach Zinswarnung der Fed ein...

2
07.03.23 20:59

Na, das klingt ja nicht so nett für den Pepkor-Wert in €uros gerechnet...

Quelle: https://www.news24.com/fin24/markets/...ter-fed-rate-warning-20230307

Man darf heute und die nächsten Tage gespannt auf den Kurs schauen @ https://www.ariva.de/pepkor-aktie/kurse/handelsplaetze

Am besten gleich an die SDK melden...innocent

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#76528

Squideye:

@ 20:55

2
07.03.23 21:13

Zitat:
"kaum aktien am markt"

Wie heißt es ? Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis ! Da kann man sich natürlich fragen, warum Steinhoff momentan billiger wird..cool.

Stefan's Spruch !?: Long & Plopp tongue out

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#76530

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#76531

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#76532

c_BROKER:

SKS invers ?

 
07.03.23 21:42
Watchlist
Antworten
gewinnnichtve.:

Kostenbeitrag SdK

10
07.03.23 21:48
So jetzt hat der Postbote auch noch die Kostenübernahmerechnung von der SdK in Sachen Steinhoff zugestellt.

Keine Sekunde habe ich gewartet und die Rechnung sofort bezahlt. Ich kann es gar nicht erwarten, dass die SdK der großen Steinhoff endlich ein paar Prügel in den Weg legen wird. Eine andere Sprache versteht die Gegenseite nicht. Schade, dass man vom eigenen Management von der Gegenseite sprechen muss, aber sie haben den Kampf eröffnet.

Ich bedanke mich nochmals bei allen Mitstreitern in der SdK-Geschichte. Ich kann zwar nicht den vollen Beitrag leisten, den die SdK vorgeschlagen hat, aber viele von Euch haben mehr bezahlt als notwendig gewesen wäre. Danke!!

Gemeinsam sind wir stark und es wird sich hoffentlich lohnen zu kämpfen. Wer nicht kämpf hat schon verloren, und eine vierstellige Anzahl an Steini-Aktionären sind bereit zu kämpfen für ihr Recht.
Antworten
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#76535

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#76536

sam90:

#Longies & für die Gerechtigkeit

12
07.03.23 23:33
Ich will hier nochmal für uns betrogenen Longies feststellen:

Wir haben auf das richtige Pferd gesetzt!

Alle Assets, Pepco, Pepkor (inkl AvenidaGroup), Greenlit und MF usw. expandieren und wachsen. 

Sie haben sich also gegen die Pandemie und gegen den schrecklichen Krieg durchgesetzt. 

LEIDER sind wir an dem hinterhältigen Vorgehen der Gläubiger (und deren Handlanger- Management) gescheitert. 

Siehe EQS am 15.12.22! 

Für mich eine Enteignung der Aktionäre!

 "WIR" Kleinanleger in der Gemeinschaft  (in der SdK ) können noch was bewirken.

Unsere letzte Chance für Gerechtigkeit!!!

Mein Post soll für "uns alle" nochmal ein "Weckruf"sein, seine Stimmrechte doch noch zur SdK zu übertragen. Und sich nicht in Sicherheit wiegen, dass das andere schon erledigen.

Die SdK braucht jede Stimme um es zu schaffen! Und damit für uns Aktionäre noch Gerechtigkeit zu schaffen.

Die Tage zur HV werden immer weniger, wäre Schade wenn "Deine" Stimmrechte für die SdK fehlt.

LG Sam
MEINE MEINUNG!

Antworten
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#76538

Proty1:

VEB-Artikel 1

3
08.03.23 00:34
www.veb.net/artikel/09033/...en-voor-steinhoff-aandeelhouders
Antworten
tikay2:

@Grish

13
08.03.23 00:45
Und ich garantiere dir und allen anderen, dass wir auf das richtige Pferd gesetzt haben! Es gibt nur ein Problem: Wir müssen es beweisen! Und DEIN Problem ist: Wir WERDEN es beweisen.
Es ist kurz davor, dass eine der größten Skandale der nicht gerade skandalarmen Finanzgeschichte aufgedeckt wird. Und jede Stimme an die SdK leistet ihren Beitrag. Und zumindest jeder Beitragszahler wird entschädigt werden.
Ich gehe davon aus, dass sogar die Trittbrettfahrer entschädigt werden möchte aber an den Solidaritätsgedanken erinnern, dass jeder seinen Beitrag leisten sollte.

Also: Stimmrechtsübermittlung an die SdK!

Falls ihr weniger solidarisch geprägt sein solltet: Es könnte passieren, dass ihr nicht entschädigt werdet, wenn ihr keinen Beitrag leistet.

WIR haben eine Menge - und vermutlich ausreichend - Stimmen zusammen, Für die Trittbrettfahrer wird es Zeit, sich anzuschließen, Letztlich zumindest um euren Vorteil gesichert zu erhalten.


Lasst euch nicht von den Miesmachern entmutigen!


Lasst uns den Verbrechern in den A.... treten!


Ich hoffe, dass wir nach erfolgreicher Verhandlung über die Entschädigung die Verantwortlichen hinter Gitter bringen und eine Lawine über die Drahtzieher hereinbrechen lassen.
Ich hoffe, dass wir ausreichend Gelder nachschießen können, um die Fakten publik zu machen.
Ich hoffe, dass wir an Steinhoff ein Exempel statuieren werden.

Das Geile ist, dass es keinen Argumentationsstrang gibt, der den Betrug ins rechte Licht rücken kann. Es géht lediglich noch darum, das Verbrechen für die Richter und die Allgemeinheit mundgerecht aufzubereiten.

Ich hoffe, dass wir nicht beim erstbesten Angebot einknicken und stattdessen das Spiel zu Ende spielen.
Fast jeder kennt irgendwen, der bei einer Presseagentur, beim Bundestag oder sonstwo angestellt ist.
Lasst uns die Geschichte verbreiten!
Antworten
factsolnie:

VEB Kernsatz

 
08.03.23 01:34

De VEB volgt de ontwikkelingen bij Steinhoff kritisch, maar ziet op dit moment geen aanknopingspunten voor juridische actie.

Antworten
Thor Donnerk.:

VEB

10
08.03.23 04:28
VEB kann man eh vergessen. Die haben auch ihre Mitglieder beim GS im Regen stehen lassen. Mussten sich um alles selber kümmern. Und bei den AGMs haben sie mit LdP & Co. fast schon "gekuschelt" ( wie damals ein Augenzeuge berichtet hat). Also die VEB-Meinung geht mir persönlich am Allerwertesten vorbei.  
Antworten
Ms100Prozent:

veb statement

11
08.03.23 05:55
schon eigenartig, das die veb und die sdk gegensaetzliche abschlussmeinung haben. veb=keine moeglichkeit juristisch dagenen vorzugehen und sdk=mehrere moeglichkeiten werden in betracht gezogen, u.a. bestellung eines sonderpruefers, moegliche anzeigen bei staatsanwaltschaft, eigene klagen!

nachfolgend die uebersetzung
==================================

Es war schon nicht gerade ein Märchen, aber das neueste Kapitel in der Steinhoff-Saga wird für die Aktionäre vielleicht das schmerzhafteste sein. Auf einer außerordentlichen Versammlung Ende des Monats werden die Aktionäre gebeten, einem Sanierungsplan zuzustimmen, der vorsieht, dass die Gläubiger 80 Prozent des Einzelhandelsunternehmens übernehmen. Fünf Fragen und Antworten.

Wollen Sie, dass Ihre Investition zu 100 Prozent oder zu 80 Prozent abgeschrieben wird? Das ist die einzige Frage, um die es bei einer außerordentlichen Aktionärsversammlung von Steinhoff am 22. März in Amsterdam geht.

Das Einzelhandelsunternehmen wäre nach einem massiven Bilanzbetrug im Jahr 2017 beinahe untergegangen. Mehr als fünf Jahre später bittet der Konzern die Aktionäre, einem Plan zuzustimmen, der vorsieht, dass ihre Anteile an Steinhoff fast vollständig zugunsten der Gläubiger aufgegeben werden.

In dem Aktionärsrundschreiben erklärt der Vorstand, dass "die Transaktion im besten Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder, einschließlich der Aktionäre, ist". Was müssen die Aktionäre wissen, um bei der Versammlung eine fundierte Stimme abgeben zu können? Fünf Fragen und Antworten.

1. Was war das für ein Geschäft?

Steinhoff, das manchmal als das Ikea Südafrikas bezeichnet wird, wäre 2017 wegen eines großen Betrugs beinahe untergegangen. Mit ausgeklügelten Buchhaltungstricks wurden die Aktionäre getäuscht und die Gewinne und Vermögenswerte aufgebläht.

Dem neuen Management gelang es, die Trümmer zu beseitigen. Die Schulden mussten refinanziert werden, und mit den betrogenen Anlegern musste eine Einigung erzielt werden. Im Jahr 2021 wurde schließlich eine Einigung mit den Anlegern erzielt.

Danach stand der Schuldenabbau auf der Tagesordnung. Obwohl Steinhoff nach eigenen Angaben in der Zwischenzeit mit den Erlösen aus dem Verkauf von Geschäftseinheiten "einige signifikante" Rückzahlungen an die Gläubiger geleistet hat, muss das Unternehmen nun zugeben, dass es nicht gelungen ist, die Schulden "wesentlich" zu reduzieren.

Das liegt auch daran, dass Steinhoff seit 2019 keine (Bar-)Zinsen auf Schulden gezahlt hat. Die geschuldeten Zinsen, die sich Ende September 2022 auf fast 3 Mrd. € beliefen (gebrochenes Geschäftsjahr), werden auf die Kreditsumme aufgeschlagen. Im Rahmen der Refinanzierung wurden den Gläubigern auch die erforderlichen Sicherheitsrechte (z. B. Pfandrechte) eingeräumt.

Insgesamt beläuft sich das gesamte Schuldenpaket nun auf rund 10 Milliarden Euro, was gemessen an der Ertragskraft von Steinhoff viel zu viel ist. Der Konzern selbst spricht davon, dass die Gesamtverschuldung "auf Basis der historischen Kosten sehr deutlich über der Bilanzsumme liegt". Das Eigenkapital ist mit 3,5 Milliarden Euro negativ.

Dies ist problematisch, weil die Darlehen Ende Juni 2023 auslaufen und Steinhoff nicht über die nötigen Barmittel verfügt, um sie zurückzuzahlen. Sollte die Rückzahlung ausbleiben, können die Gläubiger ihre Sicherheitsrechte geltend machen. In diesem Fall würden die Aktionäre wahrscheinlich gar nichts erhalten. Dass die Situation unhaltbar ist, war jedem klar. Daher ist es nicht wirklich überraschend, dass Steinhoff sich erneut mit den Gläubigern zusammensetzen und einen Vorschlag unterbreiten musste.

2. Wie genau sieht dieser Vorschlag aus?
Steinhoff hat Gläubiger gefunden, die bereit waren, die Laufzeit der Kredite bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern (vorher 30. Juni 2023). Aber sie taten dies nicht gerade zum Nulltarif. Die Bedingung war, was Steinhoff etwas kryptisch als "die Durchführung einer Eigenkapitalsanierung" bezeichnet.

Auf der kommenden Hauptversammlung am 22. März werden die Aktionäre gebeten, der Transaktion zuzustimmen, die mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen (50 Prozent des anwesenden Aktienkapitals plus eine Aktie) beschlossen werden kann.

Das Rundschreiben beschreibt eine Reihe komplexer Transaktionen, aber das Endergebnis ist sehr klar: Die Gläubiger schöpfen den größten Teil des Interesses der Aktionäre ab.

Es geht in etwa so. Wenn die Aktionäre zustimmen, werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf eine neu gegründete (nicht börsennotierte) Tochtergesellschaft übertragen, die schließlich an die Stelle der Muttergesellschaft Steinhoff tritt.

Die Aktien dieser neuen Gesellschaft werden in spezielle Stiftungen eingebracht, die die Stücke "im wirtschaftlichen Interesse" der Gläubiger halten. Das alte Unternehmen Steinhoff hört auf zu existieren, und seine Börsennotierungen in Frankfurt und Johannesburg werden gelöscht.

Das neu geschaffene Unternehmen gibt dann so genannte "contingent value rights" (CVRs) an die derzeitigen Aktionäre aus, und zwar in einem solchen Verhältnis, dass diese bald 20 Prozent des "gesamten wirtschaftlichen Interesses" an den ehemaligen Steinhoff-Vermögenswerten besitzen werden. Kurz gesagt, die Gläubiger besitzen über die von den Stiftungen gehaltenen Anteile die restlichen 80 % des wirtschaftlichen Wertes.

Es sei daran erinnert, dass diese CVRs keine Kontrollrechte haben. Auch sind diese Instrumente nicht an einer Börse oder einer alternativen Handelsplattform handelbar. Wie dies administrativ gehandhabt wird, ist noch nicht ganz klar. In dem Rundschreiben wird erwähnt, dass den Aktionären automatisch CVRs in ihren Anlegerkonten gutgeschrieben werden, dass sie aber danach möglicherweise selbst weitere Schritte unternehmen müssen, um in ein CVR-Register aufgenommen zu werden.

3. Dies scheint ein schlechtes Geschäft zu sein. Warum sollte ein Aktionär dem zustimmen?
Es gibt keine echte Wahl. Es ist ein klassischer Fall von "ersticken oder schlucken". Wenn die Aktionäre der Transaktion nicht zustimmen, wird es keine endgültige Ausschüttung - auch nicht in Form von CVRs - geben, warnt Steinhoff.
Alle Aktionäre werden dann enteignet. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen.

Unter anderem wird in dem Rundschreiben darauf hingewiesen, dass bei Fälligkeit der Kredite Ende Juni und einem Ausfall von Steinhoff - kurz gesagt - die Gläubiger ihre Sicherungsrechte/Sicherheiten geltend machen können. Steinhoff droht auch mit der Möglichkeit eines sogenannten Homologation Private Agreement Act (WHOA). Dieses Gesetz ermöglicht es Steinhoff, einen Restrukturierungsplan (wieder) gerichtlich genehmigen zu lassen, und zwar unter Umgehung der Aktionäre.

Das Rundschreiben lässt keinen Zweifel: "In jedem Szenario, in dem die Transaktion nicht von der Versammlung genehmigt wird, werden die Aktionäre keinen Nutzen aus einer (wirtschaftlichen oder sonstigen) Beteiligung an der umstrukturierten Gruppe ziehen".

4. Welchen Wert haben die bedingten Wertrechte, die Anleger erhalten können?
Auch hier ist das Rundschreiben eindeutig: "Es gibt keine Garantie dafür, dass die CVRs irgendeinen Wert haben werden". Außerdem können Ausschüttungen auf die CVRs erst dann erfolgen, wenn der Schuldenberg vollständig zurückgezahlt ist.

Die Börsenkapitalisierung von Steinhoff ist mit mehreren zweistelligen Millionenbeträgen nur ein Bruchteil der ausstehenden Schulden (derzeitige Börsenkapitalisierung: rund 80 Millionen Euro). Die Anleger bewerten die Aktien als eine Art Option, die mit hoher Wahrscheinlichkeit wertlos verfallen wird.

Die Stimmabgabe verschafft Zeit. Steinhoff erhält etwas mehr Spielraum, um Vermögenswerte zu veräußern. Nach der Schuldenverlängerung laufen die Schulden im Jahr 2026 aus. Infolgedessen können Steinhoffs Investitionen, z. B. in Pepco (Discount-Einzelhändler in Europa, einschließlich Pepco und Poundland), Pepkor (südafrikanische Bekleidungsgeschäfte) und Mattress Firm, möglicherweise zu höheren Preisen verkauft werden als bei einer kürzeren Frist. Es ist nicht auszuschließen, dass die Marktbedingungen in ein paar Jahren besser sein werden als heute.

Es erfordert jedoch viel Phantasie, um einen zukünftigen Vermögenswert zu ermitteln, der über den Schulden liegt.
Zumal der Schuldenstand nicht statisch ist, sondern durch aufgeschobene Zinszahlungen jedes Jahr wächst. Und die Zinssätze von rund 10 % für die meisten Kredite bleiben auch nach der Verlängerung der Kreditlaufzeiten unverändert. Kurzum: Die Schulden wachsen - wenn sie nicht getilgt werden - um eine Milliarde Euro pro Jahr (unbezahlte Zinsen Haushaltsjahr 2022: 958 Millionen Euro).

Alles in allem ist es durchaus möglich, dass die Vermögenswerte von Steinhoff im Jahr 2026 immer noch weniger wert sind als die Schulden und die CVRs daher wenig oder nichts wert sind.

In einem Kommentar zur Tagesordnung weist Steinhoff darauf hin, dass der jetzt vorliegende Umstrukturierungsplan keine Auswirkungen auf den zuvor mit den geschädigten Anlegern erzielten Vergleich haben wird. Steinhoff berichtet auf seiner eigenen Website, dass es zuvor alle Gelder an eine separate Stiftung übertragen hat, die für die Umsetzung des Vergleichs zuständig sein wird (siehe Abschnitt 8.7 der Erläuterungen zur Tagesordnung).

5. Wie sollte ein Anleger auf der Aktionärsversammlung abstimmen?
Jeder Aktionär muss seine eigenen Überlegungen anstellen. Grundsätzlich kann ein Anleger drei Dinge tun: gegen oder für die Transaktion stimmen oder die Aktien verkaufen.

Steinhoff warnt davor, dass es die bestehenden Aktionäre faktisch enteignen wird, wenn die Transaktion (mit einfacher Mehrheit) abgelehnt wird (siehe im Einzelnen Abschnitt 7 des Rundschreibens). Selbst dann können sich die Gläubiger auf ihre Sicherheitsrechte berufen. Für die Aktionäre bleibt dann nichts übrig.

Diejenigen, die für die Transaktion stimmen, werden etwas, aber nicht viel besser gestellt sein. Die Anleger verlieren ihre Stimmrechte, behalten aber das Recht auf 20 % des wirtschaftlichen Wertes durch nicht börsennotierte CVRs. Die Anleger sollten sich nicht wundern, wenn sich auch diese Instrumente als wertlos erweisen.

Die letzte Möglichkeit besteht darin, die Aktien zu verkaufen, auch wenn dies angesichts des zu erwartenden hohen Verlusts schmerzhaft ist. Dann erhält der Anleger den Tageskurs, der sich derzeit um die 2 Eurocent bewegt.

Das ist schmerzhaft, aber die Kreditgeber haben Steinhoff seit Jahren beherrscht und der Aktionär hat kein Mitspracherecht mehr. Dies scheint nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine wirtschaftliche Realität zu sein, denn der Wert der Aktiva ist wesentlich geringer als die Schulden. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein von EY im Auftrag von Steinhoff erstelltes Gutachten. Der Beratungsarm der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt zu dem Schluss, dass die Transaktion "aus finanzieller Sicht fair" ist.
Der VEB verfolgt die Entwicklung bei Steinhoff kritisch, sieht aber derzeit keine Anhaltspunkte für rechtliche Schritte.

www.veb.net/artikel/09033/...en-voor-steinhoff-aandeelhouders

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MSirRolfi:

Was passiert heute oder demnächst

8
08.03.23 07:13
*Aussage von SDK über die Vollmacht: Ist gültig oder stellen neues Prozedere vor?
*Aussage von SDK über Sonderprüfung: Wurde bei Gericht eingereicht oder schon genehmigt?
Spekulation
EQS mit weiteren bzw neuen Info´s seitens Steinhoff!

Tatort war gestern, heute Steinhoff! Spannung pur!

SIR
Antworten
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#76545

JimmyGemini:

Debt

8
08.03.23 07:40
" The group itself speaks of total debts that are 'very substantially higher than total assets on a historical cost basis'."

Historical cost basis von Mattress Firm beispielsweise
Antworten
JimmyGemini:

Wenn das keine Drohung ist und illegal...

7
08.03.23 07:46
"The circular makes it clear: 'in any scenario where the transaction is not approved by the meeting, shareholders will not benefit from any interest (economic or otherwise) in the restructured group'."

www.veb.net/artikel/09033/...en-voor-steinhoff-aandeelhouders
Antworten
NeXX222:

Das VEB Statement bezieht sich auf den Stand

12
08.03.23 07:46
30. Sept 2022.

Seitdem ist auch Pepco wieder stark gestiegen.

Würden diese Bilanzakrobaten auch endlich mal diese historische Bilanzierung sein lassen wäre das Eigenkapital auch positiv.

Wäre echt hart wenn sie damit durchkommen würden. Und kaum hätten sie ihr Ziel erreicht und den Großteil der Aktien, wird so viel Werbung für die Assets gemacht und alles wertmaximierend bilanziert da man ja in einigen Jahren die Töchter verkaufen will und bis dahin die Braut noch hübsch machen muss.

Lasst euch nicht verarschen.
Antworten
AktienUndPfer.:

Guten Morgen allerseits!

2
08.03.23 08:03
"Wenn das keine Drohung ist und illegal... "

Nein, es ist weder eine Drohung und schon gar nicht illegal.
Wie schon von Steinhoff angekündigt wollen die Gläubiger ihr Geld, und Steinhoff kann nicht zahlen.
In so einem Fall kommt es zum Konkurs, und die Aktionäre bekommen was nach dem Verwerten der Beteiligungen übrig bleibt. Und dass ist Angesichts der Schulden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit null.

Sie benennen einfach nur nüchtern die Tatsachen, genau wie die VEB.
Antworten
JimmyGemini:

@NeXX222; Historische Bilanzierung

7
08.03.23 08:05
Kann es legal sein? Ich habe gelesen, dass man konsequent sein müsse, in der Bilanzierung. Aber das kann doch auch nicht bedeuten, dass immer alles konsequent negativ bewertet sein muss.

Dann können sie SH auch auflösen, nur um mal die Bilanz anders bewerten zu dürfen, bevor die Schulden fällig werden. Aber auch das "kann" das Management nicht. Ich kann die Dreistigkeit noch immer nicht fassen.
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