Ein neuer Thread in Lycos, ich weiß, sehr geschätzte Moderatoren.
Dennoch bitte ich, diesen zu erlauben, da durch die Anzeige von Telefonica
über das niederländische Recht sehr brisante Rechtsfragen und Haftungsfragen
bei Christoph Mohn persönlich denkbar sind.
Das ist der Aufhänger:
GÜTERSLOH (dpa-AFX) - Das seit langer Zeit defizitär arbeitende Internetportal Lycos Europe ist in weitere Turbulenzen geraten. Die LE Holding, eine Tochter des spanischen Telekommunikationskonzerns Telefonica und einer der größten Gesellschafter bei Lycos, habe eine Überprüfung von Unternehmenspolitik und Geschäftsgebaren bei Lycos eingeleitet, teilte das Unternehmen am Montag mit. Der Antrag sei bei der Unternehmenskammer beim Untersuchungsgericht in Amsterdam gestellt worden
Der Schritt von Telefonica mit der Anzeige vor der Untersuchungskammer in Amsterdam
könnte auch für Christoph Mohn persönlich schwerwiegende Folgen haben.
Denn:
Kein zweites europäisches Land verfügt über ein allgemeines Sonderprüfungsrecht, das annähernd so stark ausgeprägt, weitreichend und in der Praxis relevant ist, wie das der Niederlande.
www.jura.uni-duesseldorf.de/dozenten/noack/...apier-peters.doc
Das Enquêterecht bei schlechter Unternehmensführung nach Burgerlijk Wetboek Art.2:344 ff (Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch)
Literatur:
1. Wesen des Enquêterechts
Das Enquêterecht ist ein allgemeines Sonderprüfungsrecht zur Kontrolle von Unternehmen und bezweckt Minderheiten- und Arbeiternehmerschutz ebenso wie Insolvenzprophylaxe.
Es bereitet einen effektiven Regreß gegen Unternehmensführer vor und bringt Transparenz in die Unternehmensführung.
Die Unternehmenskammer am Oberlandesgericht Amsterdam setzt auf Antrag einen Enquêteur ein, falls der begründete Anlaß besteht, an einer ordnungsgemäßen Führung des Unternehmens zu zweifeln. Die mit der Untersuchung beauftragten Personen, regelmäßig Wirtschaftsprüfer, haben umfassende Einsichts- und Informationsrechte. Sie legen Ihre Erkenntnisse in einem Untersuchungsbericht nieder, der bei dem Oberlandesgericht Amsterdam zur Einsicht für die Antragsberechtigten hinterlegt wird.
Aufgrund dieses Berichtes können durch das Gericht, soweit sich hieraus eine schlechte Unternehmensführung ergibt, weitgehende Maßnahmen angeordnet werden,
insbesondere Beschlüsse aufgehoben oder aufgeschoben, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte entlassen oder neu
eingestellt oder sogar die Gesellschaft aufgelöst werden. Auch schon während des Untersuchungsverfahrens sind einstweilige Maßnahmen möglich.
Dennoch bitte ich, diesen zu erlauben, da durch die Anzeige von Telefonica
über das niederländische Recht sehr brisante Rechtsfragen und Haftungsfragen
bei Christoph Mohn persönlich denkbar sind.
Das ist der Aufhänger:
GÜTERSLOH (dpa-AFX) - Das seit langer Zeit defizitär arbeitende Internetportal Lycos Europe ist in weitere Turbulenzen geraten. Die LE Holding, eine Tochter des spanischen Telekommunikationskonzerns Telefonica und einer der größten Gesellschafter bei Lycos, habe eine Überprüfung von Unternehmenspolitik und Geschäftsgebaren bei Lycos eingeleitet, teilte das Unternehmen am Montag mit. Der Antrag sei bei der Unternehmenskammer beim Untersuchungsgericht in Amsterdam gestellt worden
Der Schritt von Telefonica mit der Anzeige vor der Untersuchungskammer in Amsterdam
könnte auch für Christoph Mohn persönlich schwerwiegende Folgen haben.
Denn:
Kein zweites europäisches Land verfügt über ein allgemeines Sonderprüfungsrecht, das annähernd so stark ausgeprägt, weitreichend und in der Praxis relevant ist, wie das der Niederlande.
www.jura.uni-duesseldorf.de/dozenten/noack/...apier-peters.doc
Das Enquêterecht bei schlechter Unternehmensführung nach Burgerlijk Wetboek Art.2:344 ff (Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch)
Literatur:
1. Wesen des Enquêterechts
Das Enquêterecht ist ein allgemeines Sonderprüfungsrecht zur Kontrolle von Unternehmen und bezweckt Minderheiten- und Arbeiternehmerschutz ebenso wie Insolvenzprophylaxe.
Es bereitet einen effektiven Regreß gegen Unternehmensführer vor und bringt Transparenz in die Unternehmensführung.
Die Unternehmenskammer am Oberlandesgericht Amsterdam setzt auf Antrag einen Enquêteur ein, falls der begründete Anlaß besteht, an einer ordnungsgemäßen Führung des Unternehmens zu zweifeln. Die mit der Untersuchung beauftragten Personen, regelmäßig Wirtschaftsprüfer, haben umfassende Einsichts- und Informationsrechte. Sie legen Ihre Erkenntnisse in einem Untersuchungsbericht nieder, der bei dem Oberlandesgericht Amsterdam zur Einsicht für die Antragsberechtigten hinterlegt wird.
Aufgrund dieses Berichtes können durch das Gericht, soweit sich hieraus eine schlechte Unternehmensführung ergibt, weitgehende Maßnahmen angeordnet werden,
insbesondere Beschlüsse aufgehoben oder aufgeschoben, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte entlassen oder neu
eingestellt oder sogar die Gesellschaft aufgelöst werden. Auch schon während des Untersuchungsverfahrens sind einstweilige Maßnahmen möglich.