- Henning Otte legt seinen ersten Jahresbericht vor.
- Er wird auf fünf Jahre vom Bundestag gewählt.
- Besuche bei der Truppe sind Teil seiner Aufgaben.
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Der Wehrbeauftragte wird auf fünf Jahre von den Mitgliedern des Bundestages gewählt und vom Bundestagspräsidenten ernannt. Er gilt als Anwalt der Soldaten, die sich jederzeit an ihn wenden können, und soll den Bundestag bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte unterstützen.
Der Wehrbeauftragte kann auch jederzeit angemeldete oder unangemeldete Besuche bei der Truppe unternehmen. Zu seinen Kernaufgaben gehört es, über die Wahrung der Grundrechte der Soldaten und der Grundsätze der Inneren Führung in der Bundeswehr zu wachen./cn/DP/nas
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