Ein Optionsschein ist ein Handelsinstrument, auch Warrant genannt. Die Spekulation mit Optionsscheinen gehört zu den risikoreicheren Varianten des Börsengeschäfts, die in jüngster Zeit erheblich an Bedeutung gewonnenen haben.
Optionsscheine werden ursprünglich zusammen mit einer entsprechenden Anleihe, der Optionsanleihe (Anleihe cum) herausgegeben, wobei die Anleihe aber auch ohne Optionsscheine (Anleihe ex) sowie die Optionsscheine für sich genommen an der Börse gehandelt werden können. Je nach Ausstattung berechtigen solche Optionsscheine innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zum Bezug von Aktien, Devisen, Edelmetallen o. ä. in einem bestimmten Bezugsverhältnis zu einem bestimmten, vorher festgelegten Preis. Wegen der Einräumung dieses Sonderrechts ist es dem Schuldner der Anleihe möglich, eine gegenüber der üblichen Verzinsung am Kapitalmarkt um etwa ein bis zwei Prozentpunkte geringere Verzinsung für seine Anleihe anzubieten, ohne daß seine Schuldverschreibung dadurch an Attraktivität für den Anleger
verlöre.
Interessant ist die Spekulation mit solchen Optionsscheinen für den Anleger deshalb, weil sich die Kursentwicklung des dem Optionsrecht zugrundeliegenden Basiswerts, z. B. die einer Aktie, im allgemeinen überproportional auf die Kursentwicklung des OS auswirkt. Statt etwa die ABC-Aktie
zum Kurs von 100 DM direkt zu kaufen, kauft er über den OS,
ähnlich wie im Optionsgeschäft das Recht, diese Aktie beispielsweise zum Bezugspreis von 90 DM während der
Laufzeit dieses OS beziehen zu können. Da diese Aktie
aktuell aber um 10 DM höher notiert, müßte der Preis für den
Erwerb dieses Rechts, also der Optionsscheine, mindestens
bei 10 DM (innerer Wert des Optionsscheines) liegen; in der
Regel liegt er aber je nach Laufzeit des Ausübungsrechts weit darüber, also etwa bei 30 DM.
Der Anleger hätte also beim Direktkauf der Aktie 20 DM weniger zu zahlen als beim Erwerb der Aktie über den
Optionsschein (90+30 = 120 DM); er bezahlte in diesem Fall
also ein Aufgeld von 20%. Steigt der Kurs der Aktie
allerdings um 50 DM auf 150 DM, dürfte sein OS bei
mindestens 60 DM liegen, weil er die über den Optionsschein
beziehbare Aktie für 90 DM erhält und sie im gleichen Zuge
zum aktuellen Kurs von 150 DM wieder veräußern könnte.
Während mithin die Aktie einen 50%igen Kursanstieg
verzeichnet hätte, müßte sich der Kurs des OS mindestens
verdoppelt haben. Darin drückt sich die sogenannte
Hebelwirkung von OS aus, die bei der Spekulation mit
Optionsscheinen zu überproportionalen Gewinnen, aber auch
überproportionalen Verlusten führen kann.
Gängige Berechnungsformeln:
Hebel aktuell/Leverage = Aktienkurs: (Bezugsverhältnis
x Optionsscheinkurs)
Aufgeld/Prämie = (Optionsscheinkurs: Währung x
Bezugsverhältnis + Bezugspreis - Aktienkurs) :
Aktienkurs x 100
innerer Wert = Aktienkurs - Bezugspreis
Optionsscheine weisen oft geringe Börsenumsätze und heftige Kurssprünge auf. Deshalb sollten Börsenaufträge für Optionsscheine unbedingt immer limitiert gegeben werden!