Drei Alterssicherungssysteme im Test
Während sich in Europa die Sozialsysteme zwar langsam aber doch stetig harmonisieren, verfolgen andere Länder ganz unterschiedliche Strategien für die Sicherung der Altersvorsorge ihrer Bürger.
Wir haben uns die Alterssicherungssysteme der USA und der Schweiz sowie das von vielen Experten als Vorbild gelobte schwedische System angesehen und mit Experten gesprochen.
USA
In den Vereinigten Staaten von Amerika herrscht schon seit einiger Zeit, ähnlich wie in Deutschland, die Angst vor der großen Ebbe in der Rentenkasse. Die staatliche Altervorsorge "Social Security" zahlt den Versicherten deutlich unter 50 % ihres letzten Nettolohns aus. Damit hat sie allenfalls eine existenzsichernde Funktion. Von den rund 15 % Sozialversicherungsbeiträgen, die ein Berufstätiger zahlt, fließen rund 10 % in die Rentenkasse. Die Hälfte des Beitrags übernimmt der Arbeitgeber. Wie in Deutschland sind die US-Amerikaner von der Entwicklung der Alterspyramide bedroht. Zwar altert die Gesellschaft in den USA nicht so schnell wie in den europäischen Staaten, aber dennoch gehen dort demnächst knapp 80 Millionen Menschen in Rente. Dann, so meinen Experten, fällt das "Social-Security"-System in sich zusammen wie ein Kartenhaus. Noch fließen jedes Jahr deutliche Überschüsse in die Rentenkassen, doch ab 2040 sind wohl alle Ersparnisse aufgebracht und eine Reform nötig. Volkswirten zufolge wird das Rentensystem in den USA ganz oben auf der politischen Agenda der kommenden Legislaturperiode stehen.
Präsident George W. Bush hat für seine zweite Amtszeit eine tief greifende Rentenreform als eines der zentralen Regierungsvorhaben ausgegeben. Bush will die "Social Security" auf eine einkommensabhängige Kapitalstockrente umstellen. Mit der Reform sollen sozial schwächere Bezieher besser gestellt werden. Diese Reform muss aber im Kongress noch abgestimmt werden. Derzeit ist nicht absehbar, ob es Präsident W. Busch gelingen wird, das zentrale Regierungsvorhaben seiner zweiten Amtszeit zu erreichen.
Expertenbewertung des Sozialsystems der USA: Mal Top, mal Flop - je nach Lage der Börse und Wirtschaft. Grund dafür ist, dass die US-Bürger bei ihrer Altersvorsorge im Vergleich zu Deutschland deutlich stärker auf Aktien und andere Wertpapiere setzen. In guten Zeiten erholt sich der US-Rentner in Florida, in schlechten Zeiten bezieht er noch weiteres Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit, beispielsweise jobbt er noch zusätzlich bei McDonalds.
Schweiz
Größter Unterschied zu Deutschland ist, dass es in der Schweiz keine Beitragsmessungsgrenze gibt. Hier zahlt auch der gut betuchte Millionär seinen Beitrag in die Rentenkasse. Die Beiträge werden bei Angestellten auf Basis des Arbeitsentgelts, inklusive Zusatzleistungen wie Naturalvergütungen (Dienstwagen etc.) oder Mitarbeiteraktien, berechnet. Auch Selbstständige müssen in diese Rentenkasse einzahlen. Maßgeblich bei Ihnen ist das Jahreseinkommen. Alle Schweizer tragen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Alterssicherung bei. Dabei setzt sich das Rentensystem aus drei Säulen zusammen:
* Die gesetzliche Rente: Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (kurz: AHV) ist das Kernstück der schweizerischen Alterssicherung. Die Durchschnittsrente 2005 für Alters- und Zusatzrenten betrug laut AHV-Statistik 2005 für Schweizer 1.657 SFr. Zuletzt wurden die Renten 2005 um 1,9 % erhöht. Die monatlichen Renten sind begrenzt, die maximale Obergrenze liegt derzeit bei rund 2.150 SFr. Das ist das Doppelte der Minimalrente, die 1.075 SFr. beträgt. 2001 und 2003 wurde die Rente um durchschnittlich 2,5 bzw. 2,4 % angehoben.
* Die berufliche Vorsorge: Bei der kapitalgedeckten beruflichen Vorsorge zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen zwischen sieben und 18 % des Lohnes ein. In der Schweiz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, diese "obligatorische" Altersvorsorge mit dem Arbeitnehmeranteil in eine Pensionskasse zu zahlen. Den Arbeitgebern ist die Wahl der Kasse dabei freigestellt. In der Regel greifen sie dabei auf die Kassen großer Versicherungsgesellschaften, Branchenlösungen oder eigene Pensionskassen zurück. Über den "obligatorischen" Teil hinaus können Arbeitnehmer gemeinsam mit den Arbeitgebern auch in andere Vorsorgeprodukte investieren. Im Rentenalter wird ein gewisser Prozentsatz der Ansparsumme als Altersrente ausgezahlt.
* Die private Vorsorge: Die private Vorsorge wird in der Schweiz durch die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung gefördert. Für Menschen, die eine berufliche Vorsorge betreiben, liegt die Obergrenze bei rund 6.000 SFr. Ohne berufliche Vorsorge können Beiträge von gut 30.000 SFr. steuerlich abgesetzt werden.
Expertenbewertung: Stabil und zukunftssicher. Das Schweizer System gilt als eines der besten Rentensysteme weltweit. Das zeigt sich auch in den regelmäßigen Erhöhungen der Rentenzahlungen.
Schweden
Das schwedische Modell besteht grundsätzlich aus zwei Teilstücken:
* Garantierente:
Schweden befindet sich derzeit in einer Übergangsphase vom alten Rentensystem, der Volksrente, zur neuen steuerfinanzierten Garantierente, die 2003 in Kraft trat. Auch in Schweden ergab die Alterspyramide ähnlich wie in Deutschland oder den USA ein erschreckendes Bild. Das alte System, die Volksrente, setzte sich aus Grundrente, Rentenzulage und spezieller Steuerermäßigung für Rentner zusammen. Im Gegensatz dazu setzt die neue Garantierente einzig und allein auf Steuereinnahmen.
Für die Jahrgänge 1938 bis 1953 erfolgt der Übergang vom alten zum neuen Rentensystem schrittweise. Für alle vorher Geborenen gilt das alte System. Wer nach 1954 geboren wurde, fällt ausschließlich unter die neuen Bestimmungen. Im alten wie im neuen System liegt das normale Renteneintrittsalter bei 65 Jahren. Nach der neuen Regelung können Menschen unter bestimmten Bedingungen auch schon mit 61 Jahren in Rente gehen.
* Einkommensbezogene Rente:
Auch die einkommensabhängige Rente wurde neu geregelt. Neu an diesem System ist, dass das Prinzip der Beitragsbezogenheit, mit der Einführung eines gesetzlich festgeschriebenen Beitragssatzes in Höhe von 18,5 % des Einkommens, enorm aufgewertet wurde. Eine Aufwertung erfuhr sie dabei dadurch, dass nun auch Sozialleistungen wie z. B. Arbeitslosenunterstützung zum Einkommen zählen und beitragspflichtig sind. Außerdem besteht die Rente nun aus zwei Teilen:
o aus einem umlagefinanzierten System: Beitragssatz 16 %
o aus einem kapitalgedeckten Prämienrentensystem: Beitragssatz 2,5 %
Der Arbeitgeber übernimmt von den 18,5 % einen Anteil von 10,21 %. Den Rest zahlt der Arbeitnehmer bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 34.400 Euro.
Expertenbewertung: Es wird versucht, auf dem Rücken der Steuerzahler ein sicheres System aufzubauen. Das soziale Netz fängt in Schweden jeden auf.
S. Nies, aktualisiert Februar 2007
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