Staatsanwaltschaft öffentlich angegriffen

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Nassie:

Staatsanwaltschaft öffentlich angegriffen

 
30.03.03 19:24
SAP-Mitbegründer greift Staatsanwaltschaft in Zeitungsanzeigen an

Mannheim/Heidelberg (dpa) - Der Mitbegründer des größten deutschen Softwarekonzerns SAP, Dietmar Hopp, hat öffentlich die Staatsanwaltschaft Mannheim angegriffen. In ganzseitigen Anzeigen, die am Samstag in der «Rhein-Neckar-Zeitung» Heidelberg und im «Mannheimer Morgen» erschienen, warf Hopp der Staatsanwaltschaft «unangemessene Vorgehensweise» vor. Die gegen ihn wegen des Verdachts der Untreue ermittelnden Staatsanwälte hätten völlig «das Gefühl für Gerechtigkeit» verloren. Er wolle die «unselige Entwicklung» stoppen.

Die Behörde hatte am 3. März gegen Hopp ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da er mit Geld seiner eigenen gemeinnützigen Stiftung für Bernhard Termühlen, den Vorstandsvorsitzenden des Finanzdienstleisters MLP, gebürgt haben soll. Hopp sitzt im MLP-Aufsichtsrat. Dabei waren die Privat- und Büroräume Hopps durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt worden. Dieses Vorgehen bezeichnete Hopp als «Akt der Willkür».

In einer zweiten ganzseitigen Anzeige bekundeten mehr als 50 Prominente ihre Solidarität mit Dietmar Hopp. Die Staatsanwaltschaft habe in elementare Prinzipien des persönlichen Rechtsschutzes eingegriffen. Es sei nicht hinnehmbar, dass ein Staatsanwalt einen unbescholten Mitbürger öffentlich in die Nähe von Drogendealern rückt.

Die Aktion Hopps wurde am Sonntag vom Beamtenbund Baden-Württemberg scharf kritisiert. «Eine solche Agitation gegen Vertreter der unabhängigen Justiz ist skandalös und verfassungswidrig», sagte der Beamtenbund-Vize Dieter Berberich.
blindfish:

sieht nach einem übermaß...

 
30.03.03 20:25
von eigenliebe und arroganz aus - oder dem versuch, einen sündenbock zu finden für die eigene dummheit, vom betrügerischen termühlen über einen ganz nett grossen tisch gezogen worden zu sein...

:-)) blindfish
Schepper:

..und einem Übermaß an Geld

 
30.03.03 21:05
Wer sonst kann sich schon ganzseitige
Anzeigen leisten, auf denen er seine Probleme
mit der Justiz schildert .... hehehe
;-)
taos:

Recht hat er!

 
30.03.03 21:25
Die Beamten sind der Meinung sich alles erlauben zu können. So zerstören sie ohne Bedenken den Ruf und die Existenz unbescholtener Bürger. Für den Beamten ist ja kein Risiko dabei, oder verliert der Staatsanwalt jetzt seinen Job? Nein, auch wenn er noch so unfähig ist, er bleibt Beamter und behält seine Bezüge. Für den Bürger gibt es keinen legalen Weg, einen Beamten zu bestrafen. Was bringt eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Auch Beamte müssen zur Verantwortung gezogen werden können!

Taos



blindfish:

taos...

 
30.03.03 21:40
du hast schon viel arroganten mist geschrieben, und das obige gehört ebenfalls dazu...

von it magst du ahnung haben, von recht aber nicht!

ich kenne termühlen beispielsweise persönlich und auch seine (ekelhafte) art. hopp kenne ich im gegensatz dazu nicht, aber wenn in zusammenhang mit mlp ermittelt wird, ist das verständlich und auch ok so... schön, dass sich (mit übersteigertem selbstwertgefühl ausgestattete) unternehmenslenker endlich auch mal verantworten müssen... wenn hopp keinen straftatbestand erfüllt (haben sollte), wird es sich herausstellen...

ich sage: bitte weiter so, staatsanwaltschaft!!

gruss, blindfish
BRAD PIT:

Wenn man mal außer Acht läßt um wen es sich gerade

 
30.03.03 22:27
als Opfer handelt, habe ich eine rechtliche Frage:

Ein Ermittlungdverfahren ist noch kein Prozess. Und selbst in emnem Prozess ist man vor dem Gesetz unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen wird.

Wenn die Staatsanwaltschaft es aber publik macht, dass gegen jemanden ermittelt wird, dann müßte sie aber wissen, dass es in den Augen der Öffentlichkeit einer Vorverurteilung gleich kommt.

Wieso kann die Staatsanwaltschaft also nicht gezwungen werden, die Tatsache dass gegen jemanden ermittelt wird diskret zu behandeln?

taos:

Wie bitte blindfish?

 
30.03.03 23:23
Was soll die Staatsanwaltschaft? Ein unbescholten Bürger ohne Gerichtsverhandlung in der Öffendlichkeit in die Nähe von Drogendealern rücken.

Tut mir leid, der Staatsanwalt gehört aus dem Amt entfernt. Und Herr Dietmar Hopp, soll die höhe des Schadenersatzes bestimmen, die er von dem Staatsanwalt bekommt.

Taos






blindfish:

@brad pit / taos

 
31.03.03 00:11
die durchsuchung einer wohnung/büro kann nicht ohne weiteres vorgenommen werden, sondern bedarf (hier jetzt für's strafrecht) bereits einer begründeten verdächtigung (§102 StPO) und der genehmigung (§105 StPO)... ein verfahren gegen hopp wurde ja schon eröffnet und die durchsuchung dient der sicherstellung von beweismitteln...

im prozess gilt der grundsatz der öffentlichkeit, dies muss also sogar sein - es ist eine ausnahme, wenn ein prozess nicht öffentlich ist. die begründung liegt im vertrauen des einzelnen in die unabhängigkeit der gerichte... in diesem zusammenhang denke mal an einen kürzlich hier eröffneten thread, in dem es um den geplanten patriot act II in usa ging. ein punkt soll sein, einen beschuldigten ohne die information von angehörigen verhaften zu können (stichwort: "hallo, wo bist du?? zigaretten holen? sonstwie durchgebrannt?"). das soll vermieden werden... hier kannst du z.b. auch als besucher ins gericht spazieren und zuhören (es gibt allerdings ausnahmen, in denen die öffentlichkeit ausgeschlossen wird - dies muss aber besonders begründet werden)... gesetz siehe §§169 GVG ff (Gerichtsverfassungsgesetz)

gruss :-)
Klei:

@alle

 
31.03.03 02:28
Ich finde das was taos schreibt schon gut nachvollziehbar !

Die Schandtaten von vielen dienen ungerechter Weise tatsächlich häufig dazu, um gegen unbescholltene Bürger zu unrecht zu ermitteln.

Normalerweise erfährt je nach Straftatbestand der Beschuldigte auch erst sehr spät, das gegen ihn ermittelt wird. Wenn jedoch bereits Strafanzeige gegen Hopp erhoben wurde und Hopp dies bekannt war, so hätten doch seine Anwälte Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen können, um somit die Einstellung des Verfahrens zu beantragen, noch bevor es zur Beschlagnahmung von Gegenständen und zur Dursuchung der Räumlichkeiten kommen konnte.

Wenigstens muss immer sichergestellt sein, dass dem Beschuldigten ausreichend Möglichkeit geboten wird, um schlagkräftige Gegenargumente darzustellen, die ein solch forsches Vorgehen der Staatsanwaltschaft verhindern könnten.

Wurde Hopp denn eigentlich vor der Dursuchung wenigstens von der Staatsanwalrschaft angehört ?

Wenn in seinen Räumlichkeiten etwas zu finden wäre, so hätte er es doch eh längst verschwinden lassen !!!

Bei aller Notwendigkeit der Bekämpfung von Kriminalität; die Schikanierung, die sich unbescholltene Bürger teilweise unterziehen müssen sind wirklich manchmal erniedrigend.

Ich habe übrigens selten so arrogante Menschen erlebt wie Staatsanwälte !

Wenn man sich mal Herrn Römer bei der authentischen Fernsehserie Barbara Salesch anhört, dann könnte einem doch so manchmal wirklich der Kragen platzen !

Wenn man dann sieht, wie klein mit Hut er wird, wenn sich herausstellt, dass er Fehler bei der Ermittlung gemacht hat, dann ist ihm dies aber trotzdem für die Zukunft keine Lehre. Traurig !

Vielleicht braucht man auch nur die richtigen Anwälte und genügend Eigeninitiative, um sich vor ungerechtfertigten Angriffen der Staatsanwaltschaft zu schützen. Vielleicht hat es bei Hopp an diesen Dingen gemangelt, obwohl er über genügend Geld verfügt. Viel Geld alleine sichert einem auch nicht immer die richtigen Anwälte und Eigeninitiative von Hopp kann ich nicht beurteilen. Vielleicht hat er sich ja gerade, weil er viel Geld in Anwälte gesteckt hat darauf verlassen und sich dann um nichts mehr gekümmert und vielleicht war gerade dies sein Fehler !

Ich bin in dem Fall Hopp übrigens in keinster Weise informiert. Das Thema generell ist aber interessant und es ist traurig, dass unbescholltene Bürger viel Geld und viel Zeit investieren müssen, um ihre Unschuld zu beweisen und manchmal kommt es ja sogar zur Verurteilung von Unschuldigen !!!

All dies errinnert irgendwie an die Stasi !

Naja, denke ich zumindest, da ich aus den alten Bundesländern stamme.
blindfish:

@klei

 
31.03.03 03:05
"Bei aller Notwendigkeit der Bekämpfung von Kriminalität; die Schikanierung, die sich unbescholltene Bürger teilweise unterziehen müssen sind wirklich manchmal erniedrigend."

--da stimme ich dir wirklich zu, einige staatsbeamte (polizei, staatsanwaltschaft und richter) haben den blick für die realität verloren - bzw. wenn ich an einige juristen denke, nie gehabt... allerdings ist in diesem fall das vorgehen m.E. tatsächlich gerechtfertigt und so wie ich es sehe, auch nicht übertrieben - zumal hopp nun mal durch seinen beruf in der öffentlichkeit steht, da spricht sich sowas halt etwas schneller rum - hopp leidet einfach unter realitätsverlust...

ansonsten 1x witzig:

"Wenn jedoch bereits Strafanzeige gegen Hopp erhoben wurde und Hopp dies bekannt war, so hätten doch seine Anwälte Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen können, um somit die Einstellung des Verfahrens zu beantragen, noch bevor es zur Beschlagnahmung von Gegenständen und zur Dursuchung der Räumlichkeiten kommen konnte."

--sehe ich auch so: ACHTUNG ACHTUNG! Eine dringende Meldung an Herr HOPP!! Bitte lassen Sie sofort alle Beweise VERSCHWINDEN! Wir KOMMEN!! Ist Ihnen Freitag nachmittag recht?? Sollen wir Kaffee und Kuchen mitbringen??

:-)
Nassie:

Ministerin mischt sich ein

 
31.03.03 14:09
Ministerin stellt sich im Streit mit SAP vor Staatsanwaltschaft

Mannheim/Heidelberg (dpa) - Die Landesregierung hat der Staatsanwaltschaft Mannheim im Streit mit SAP-Aufsichtsratschef Dietmar Hopp den Rücken gestärkt. Justizministerin Corinna Werwigk- Hertneck (FDP) verteidigte ausdrücklich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Hopp. Oberstaatsanwalt Hubert Jobski kündigte an, seine Arbeit fortzusetzen. Hopp hatte am Samstag in ganzseitigen Zeitungsanzeigen der Staatsanwaltschaft «unangemessene Vorgehensweise» vorgeworfen.

Der Mitbegründer des größten deutschen Softwarekonzerns sagte am Montag, er schließe weitere Anzeigen in Zukunft nicht aus. Die Ministerin betonte: «Wir leben in einem Rechtsstaat. Es ist die gesetzliche Aufgabe der Staatsanwaltschaft, jedem Verdacht und jeder Anzeige ohne Ansehen der Person nachzugehen. Nicht anderes hat die Staatsanwaltschaft Mannheim in diesem Verfahren getan.» Der Betroffene werde wie jeder andere Bürger in Baden-Württemberg behandelt.

Gegen den SAP-Mitbegründer wird wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Bei den Ermittlungen waren auch die Privat- und Bürogebäude von Hopp durchsucht worden. Dieses Vorgehen bezeichnete Hopp als «Akt der Willkür». Ihm wird vorgeworfen, mit Geld seiner eigenen gemeinnützigen Stiftung für Bernhard Termühlen, den Vorstandsvorsitzenden des Finanzdienstleisters MLP, gebürgt zu haben. Hopp sitzt im MLP-Aufsichtsrat.

Oberstaatsanwalt Jobski erklärte, er werde sich nicht weiter zu dem Vorgehen des SAP-Aufsichtsrats äußern. Die Zeitungsanzeigen beeinflussten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht. Wenn ein Anfangsverdacht bestehe, müsse dem auch nachgegangen werden. Das sei bei den Ermittlungen gegen Hopp der Fall. Er habe jedoch Zweifel, ob das Vorgehen des SAP-Mitbegründers «den Spielregeln entspricht.»

 
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